60 Milliarden fehlen im Fördermittelprogramm
Am 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht die Nichtigkeit des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 verkündet.
Der „Klima- und Transformationsfond“ (KTF) sind Gelder, die zur Verfügung stehen, um Mittel und Maßnahmen für Projekte aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien bereitzustellen. Dazu gehören unter anderem die Förderung der Elektromobilität, die Unterstützung energetischer Sanierungen, die Bereitstellung von Subventionen für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft und die Finanzierung der EEG-Umlage. Gelder, die im KTF enthalten sind, stammen vom nationalen Brennstoffemissionshandel und vom EU-Emissionshandel. Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz sollte dazu führen, dass nicht genutzte Gelder, die ursprünglich für die Bekämpfung der Corona Pandemie gedacht waren, zusätzlich in den KTF einfließen. Damit hätte sich der Fond um rund 60 Milliarden Euro erweitert. Nun wurde festgestellt, dass die Maßnahmen des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes verfassungswidrig waren und Rückgängig gemacht werden müssen.
Als Konsequenz reduziert sich der KTF für die Jahre 2024 bis 2027 von etwa 210 Milliarden Euro auf ungefähr 150 Milliarden Euro. Das hat zufolge, dass der Plan des Bundeshaushaltes angepasst werden muss. Finanzminister Lindner gab bekannt, dass im Wirtschaftsplan des KTFs Sperren vorgenommen werden sollen, insbesondere in Bezug auf Verpflichtungsermächtigungen, die ab 2024 gelten. Verpflichtungsermächtigungen erlauben das Abschließen von Verträgen in verschiedenen Bereichen, obwohl das dafür benötigte Geld erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung steht. Da die Haushaltsplanung mit den zusätzlichen 60 Milliarden Euro gerechnet hat, müssen manche Verpflichtungen anders finanziert werden. Die Verpflichtungsermächtigungen zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich bleiben jedoch unberührt, um die Finanzierung des Bundesförderprogramms für effiziente Gebäude (BEG) sicherzustellen.
Mit 19 Milliarden Euro ist der größte Teil des KTFs für die Gebäudesanierungen vorgesehen. Das BEG gilt als entscheidend für den Klimaschutz im Gebäudesektor. Außerdem könne das Klimaziel nur erreicht werden, wenn eine zuverlässige Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz gewährleistet sei. Die Förderungen des BEG spielen auch eine wesentliche Rolle für die Wärmepumpenindustrie. Ohne finanzielle Unterstützung liegen die Installationskosten für Wärmepumpen in der Regel zwischen 35.000 und 45.000 Euro für Luft-Wasser-Wärmepumpen und sind für Erdwärmepumpen in der Regel um 10.000 Euro höher. Es wird geschätzt, dass für private Hausbesitzer Investitionskosten von über 9,2 Milliarden Euro entstehen können. Die Bundesregierung hatte geplant, 30 % der Gesamtkosten zu übernehmen und mit zusätzlichen Förderprogrammen bis zu 50 % der Investitionen zu decken. Wie die Förderung in Zukunft aussehen soll, ist noch nicht bekannt. Jedoch ist geplant, dass Fördermittel für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen zur Verfügung gestellt werden sollen.