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Gesetze und Energie

Kleine Anfrage der FDP Fraktion bezüglich der Auswirkungen der Reform des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes

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Die FDP-Bundestagsfraktion stellte in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung verschiedene Fragen über die Auswirkung der Reform des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes.

In der Anfrage heißt es, dass das reformierte Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG), mit dem zum 1. Januar 2013 der deutsche Markt für Schornsteinfeger aus dem EU-Ausland und für einheimische freie Schornsteinfeger geöffnet wurde, die bestehende Monopolstellung der Bezirksschornsteinfeger auflösen sollte. Die Kehr- und Überprüfungsordnung des BMWi (KÜO) vom 16. Juni 2009 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. April 2013) hat zusätzlich die entsprechenden Länderverordnungen ab dem 1. Januar 2010 ersetzt.

In der vereinzelten Kritik steht die Liberalisierung des Schornsteinfegerrechts, weil die Marktöffnungspotenziale sich nur unzureichend auf Angebot und Preisentwicklung auswirkten: So habe sich seit dem Wegfall des Monopols zwar die Zahl der Betriebe erhöht und Hauseigentümer und Wohnungsunternehmen holten vermehrt Angebote ein, die Preise jenseits hoheitlicher Aufgaben seien für freie Tätigkeiten wie Reinigungen, Messungen und Überprüfungen nach KÜO und 1. BImSchV durch den verstärkten Wettbewerb aber nicht gesunken, so die Begründung der Kleinen Anfrage.

Nach Angaben der Bundesregierung ist die Anzahl der Betriebe im Schornsteinfegerhandwerk seit der Liberalisierung annähernd konstant geblieben. Ein Rückgang hingegen zeichnet sich bei den angestellten Schornsteinfegern ab. Im Dezember 2013 waren nach unseren Angaben, sowie der vom ZIV, noch 8.081 Schornsteinfeger in den Betrieben beschäftigt. Im Dezember 2018 hingegen waren es nur noch 7.598 angestellte Schornsteinfeger. Auch bei den Auszubildende verzeichnet das Schornsteinfegerhandwerk einen Rückgang. Im Dezember 2014 hatte das Schornsteinfegerhandwerk noch 2.170 Auszubildende. Im Dezember 2018 sind es nur noch 1.893 Auszubildende.

Die Anzahl der Schornsteinfegerbetriebe ohne Bezirk hat sich in den Jahren 2013 bis 2017 von 240 auf 504 mehr als verdoppelt. Über die Auslastung und Umsätze der sogenannten freien Schornsteinfegerbetriebe kann die Bundesregierung keine Auskünfte erteilen. Ebenso wenig konnte Auskunft darüber erteilt werden, wie stark andere Gewerke, z.B. aus dem SHK-Handwerk, mit dem Kehren, Messen und Prüfen der Schornsteine befasst sind. Zu den Bewerbern aus dem EU-Ausland auf hiesige Bezirke teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort mit, dass sich diese Anzahl im unteren zweistelligen Bereich befinde. Seitens des Bundes werden hierzu keine offiziellen Zahlen erhoben.

Weitere Fragen betreffen die Entwicklung des Schornsteinfegerhandwerks in anderen Dienstleistungsbereichen, die Verringerung von Bürokratie im Schornsteinfegerwesen sowie die Anzahl von Klageverfahren gegen das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz.

Die Kleine Anfrage inkl. der Antworten können im Informationssystem der Bundesregierung eingesehen werden (BT-Drucksache 19/10472).

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