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Energie

Referentenentwurf - Wärmeplanungsgesetz

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Die Energie- und Wärmewende ist in vollem Gange. Ein strukturiertes System in der Beheizungsstruktur ist für einen effektiven Wandel notwendig. Hierfür hat die Bundesregierung das Wärmeplanungsgesetz auf den Weg gebracht. Hiernach müssen Kommunen einen Plan erstellen, wie die Beheizung in ihrer Region zukünftig gestaltet werden soll und wie bestehende und zukünftige Potentiale nutzbar gemacht werden. Besonderer Fokus liegt auf Wärmenetzen und deren Ausbau.

Wärmeplanungsgesetz

Im Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes werden die länderweite Regelungen in ein Bundesgesetz überführt. Hiernach müssen alle Bundesländer mit Wärmeplänen versehen werden. Ziel ist es Potentiale aufzudecken und mögliche Korrelationen im Wärmesektor aufzudecken. Im Rahmen der Erstellung werden folgende Schritte unternommen:

  • Vorprüfung des zu untersuchenden Gebietes
  • Bestandsanalyse
  • Potentialanalyse
  • Entwicklung eines Zielszenarios
  • Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete
  • Darstellung der Versorgungsoptionen
  • Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen zur Erreichung des Zielszenarios

Umsetzungsfristen

Die Wärmeplanung muss fristgerecht wie folgt fertiggestellt werden:

  • In Gebieten bis 100.000 Einwohner -> 30. Juni 2028
  • In Gebieten mit mehr als 100.000 Einwohner -> 30. Juni 2026

Gemeindegebiete mit mehr als 45.000 Einwohnern erhalten zusätzlich zur Erstellung eines Wärmeplans gesonderte Anforderungen. Hier muss der Grundsatz der Energieeffizienz an erste Stelle stehen. Weiterhin gelten Anforderungen an beispielsweise die Berücksichtigung schutzbedürftiger Haushalte oder die Bewertung von Synergieeffekten benachbarter Behörden.
Die Gemeindegebiete gliedern sich wie folgt, 81 Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern, 1.518 Gemeinden mit mehr als 10.000 bis 100.000 Einwohnern und 9.401 Gemeinden mit 10.000 oder weniger Einwohnern (Stand 07/2023).

Bestandsanalyse

Die Bestandsanalyse zeigt etwaige Potentiale, sowie Beheizungsstrukturen in den zu betrachtenden Gebieten auf. Hierbei werden insbesondere Energieverbräuche, eingesetzte Energieträger, bereits vorhandene Wärmenetze aber auch Industrieanlagen erfasst.

Potentialanalyse

Während der Bestandsanalyse gefundene Potentiale werden nutzbar gemacht. Eine genaue Planung geht einher mit der Prüfung der Umsetzbarkeit unter Beachtung der Regelungen zu erneuerbaren Energien. Eine mögliche Bedarfsreduktion durch Sanierung von Gebäuden wird durch die planungsverantwortliche Stelle abgeschätzt.

Anforderungen an Wärmenetze

Der Anteil erneuerbarer Energien wird mit den Jahren steigen, hierfür sieht das WPG eine schrittweise Anhebung der Anteile erneuerbarer Energien vor mit dem Ziel bis 2045 komplette Klimaneutralität zu erreichen. Zur Erreichung dieser Anteile ist sowohl die primäre Beheizung aus erneuerbaren Energien vorgesehen als auch die Nutzung unvermeidbarer Abwärme.

Abweichend von den genannten Vorschriften können die einzelnen Bundesländer weitergehende Vorschriften erlassen.

Zielszenario

Beschreibung der langfristigen Entwicklung des Wärmeversorgungsgebietes. Dargestellt werden unter anderem die Versorgungsoptionen für vordefinierte Zieljahre

Zusammenfassung Wärmeplanung

Eine Modernisierung der Deutschen Gebäudebeheizung kann nur unter Berücksichtigung einer detaillierten Wärmeplanung erfolgen. Mit Hilfe dieser werden Bedarfe und Potentiale ermittelt, wodurch gezielte Maßnahmen ergriffen werden können. Speziell Wärmenetze werden in diesem Bereich eine übergeordnete Rolle spielen und bilden einen Teil der zukünftigen Gebäudebeheizung ab.

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