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Leitartikel

Unsere Arbeit ist ihr Geld wert

David Villmann
David Villmann /

Bei der Diskussion um die Novellierung der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) entfesselte sich eine hitzige Debatte über die richtige Höhe des Arbeitswertes für hoheitliche Tätigkeiten. Dabei vertreten wir als Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. – Gewerkschaftlicher Fachverband (ZDS) – die Meinung, dass sich die Arbeit als bevollmächtigter Schornsteinfeger lohnen muss.

Die akquirierten Tätigkeiten im freien Wettbewerb dürfen für den selbstständigen Schornsteinfeger nicht attraktiver vergütet werden, da sonst die Gefahr besteht, dass hoheitliche Aufgaben auf Kosten der freien Arbeiten vernachlässigt werden.

Doch wenn wir dieser Argumentation folgen, müssen wir als Erstes ermitteln, welche Entlohnung für freie Tätigkeiten angemessen und richtig ist. Durch den Wegfall des Monopols und die offene Preisgestaltung im freien Wettbewerb können wir dies nicht mehr pauschalisiert betrachten. Es gibt Betriebsinhaber, die Pauschalpreise für ihre Arbeiten eingeführt haben. Bei dieser Preisgestaltung kostet das Fegen eines Schornsteins immer einen festgelegten Preis X, egal, wie hoch der Schornstein ist oder der Aufwand beim Kunden variiert. Bei niedrigem Aufwand ist der Gewinn natürlich höher als bei Kunden mit besonderen Anforderungen. Im Schnitt ergibt sich aber ein Durchschnittsaufwand/-umsatz pro Gebäude. Im betriebswirtschaftlichen Sinne spricht man hier von einer Mischkalkulation über die Tätigkeiten im gesamten Betrieb. Eine weitere Möglichkeit ist es, den tatsächlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Die Reinigung eines Schornsteins kostet ebenfalls einen festgelegten Preis X. Doch bei einem Mehraufwand, zum Beispiel durch das Mitbringen der eigenen Leiter oder die Verwendung des Staubsaugers, wird die Rechnungssumme entsprechend nach oben korrigiert, um den Mehraufwand vergütet zu bekommen. Die häufigste Variante im Schornsteinfegerhandwerk ist jedoch die Weiterverwendung der alten Gebührenstruktur mit teils kleinen Änderungen. Bei dieser Variante wird lediglich der hinterlegte Preis pro Arbeitswert bei Bedarf angepasst.

Alle drei Möglichkeiten der Preiskalkulation haben ihr Für und Wider. Letztendlich trifft diese Entscheidung der selbstständige Schornsteinfegermeister für sich und seinen Betrieb selbst. Doch darin liegt in allen drei Systemen auch die größte Gefahr. Noch zu oft kürzen Betriebsinhaber ihre Rechnungen für die erbrachten Leistungen. „Eine so hohe Rechnung kann ich dem Kunden nicht zumuten“, heißt es von einigen Arbeitgebern immer wieder. Dabei leisten wir eine wertvolle Arbeit für die Gesellschaft. Wir sorgen für die Betriebs- und Brandsicherheit in Gebäuden, egal, ob beim Schornsteinfegen oder der Überprüfung der Heizungsanlagen. Wir beraten unsere Kunden (oft kostenlos) hinsichtlich der Energieeinsparung an ihrem Gebäude, erbringen zusätzliche Dienstleistungen wie zum Beispiel die Überprüfung von Gasleitungen und haben dabei immer noch ein offenes Ohr für die Probleme der Bürgerinnen und Bürger. Es besteht also kein Grund, Rechnungen grundlos zu kürzen, nur damit es dem Kunden besser geht. In den meisten Fällen weiß der Kunde noch nicht mal, dass die Rechnung zu seinen Gunsten angepasst wurde. Aber die Nicht-Rechnungsstellung von ausgeführten Tätigkeiten schadet nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch uns Arbeitnehmern.

Nächstes Jahr werden wieder Tarifverhandlungen zum Bundestarifvertrag für das Schornsteinfegerhandwerk stattfinden. Fristgerecht werden wir dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband – unser Forderungspaket mit einer deutlichen Lohnerhöhung für alle Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger vorlegen. Im Zuge der darauffolgenden Verhandlungen werden uns die Arbeitgebervertreter berichten, dass die Umsätze beziehungsweise die Gewinne der Betriebe nicht genug gestiegen sind, um unsere Lohnforderungen umsetzen zu können. Spätestens an diesem Punkt leiden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Schornsteinfegerhandwerk zum Wohle der Kunden. Als Gewerkschaft verurteilen wir dieses Vorgehen mancher Arbeitgeber im Schornsteinfegerhandwerk! Faire und gerechte Arbeit sollte ordentlich entlohnt werden, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Deshalb sollten unsere Arbeitgeber ein bisschen mehr Selbstvertrauen in sich und den Wert unserer Arbeit haben, damit der gesamte Betrieb davon profitiert.

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