Kehrbezirksvergabe

Lindau 3 (Landkreis Lindau)

Behörde: Schwaben

Bestellungsdatum: 01.10.2025

Bewerbungsfrist: 03.09.2025

 

Kulmbach 3

Behörde: Regierung Oberfranken

Bestellungsdatum: 01.11.2025

Bewerbungsfrist: 22.09.2025

 

Bochum 23

Tätigkeitsprofil:
Im Regierungsbezirk Arnsberg wird gemäß § 9 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den Kehrbezirk Bochum 23 zum 01.11.2025 wie folgt ausgeschrieben: Der Stadt-/Stadtrandkehrbezirk Bochum 23 (Ausschreibungs-Nr.: 25.23) umfasst mit ca. 2.000 Liegenschaften einen Teil des Bochumer Innenstadtringes sowie die Bochumer Ortsteile Grumme, Bergen, Hiltrop und Harpen.
Anforderungsprofil:
Bewerberinnen/Bewerber müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
Bewerbungen sind ausschließlich im Online-Verfahren über das Schornsteinfeger-Bewerbungsportal unter folgendem Link möglich.
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Die speziellen Anforderungen und die erst nach schriftlicher Aufforderung vorzulegenden Unterlagen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen. Sollten Sie nach dem Absenden der Bewerbung keine Eingangsbestätigung erhalten, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die angegebenen Ansprechpartner.

Behörde: Bezirksregierung Arnsberg

Bestellungsdatum: 01.11.2025

Bewerbungsfrist: 07.09.2025

 

Viersen 21

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2800 Liegenschaften in Viersen Dülken und Mackenstein sowie Schwalmtal Birgen, Hostert, Naphausen, Berg, Eschenrath und Eicken.
Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal
bis zum 16.09.2025 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal.
Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Verspätet eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 16.09.2025

 

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