Kitzingen 8 (Wiesentheid
Behörde: Regierung von Unterfranken
Bestellungsdatum: 01.10.2026
Bewerbungsfrist: 27.07.2026
Behörde: Regierung von Unterfranken
Bestellungsdatum: 01.10.2026
Bewerbungsfrist: 27.07.2026
Behörde: Regierung von Unterfranken
Bestellungsdatum: 01.11.2026
Bewerbungsfrist: 27.07.2026
Behörde: Regierung von Unterfranken
Bestellungsdatum: 01.11.2026
Bewerbungsfrist: 27.07.2026
Behörde: Regierung von Schwaben
Bestellungsdatum: 01.09.2026
Bewerbungsfrist: 31.07.2026
Behörde: Regierung Oberbayern
Bestellungsdatum: 01.10.2026
Bewerbungsfrist: 07.08.2026
Anzahl aller benutzten Gebäude zum 31.12.2025: 2460
Anzahl aller Gebäude in denen eine Feuerstättenschau (§14 Abs. 1 SchfHwG) durchgeführt wird: 2425
Anzahl aller Feuerstätten im Kehrbezirk: 4961
Behörde: Landkreis Uckermark
Bestellungsdatum: 01.08.2026
Bewerbungsfrist: 31.07.2026
Der Kehrbezirk liegt in der Stadt Bornheim und umfasst dort die Ortsteile Merten, Walberberg und teilweise Rösberg. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 3.226, davon sind 266 Liegenschaften leerstehend/stillgelegt/unbenutzt. Der Kehrbezirk ist eher stadtrandnah bis ländlich strukturiert. Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung
des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 27.07.2026 ausschließlich im Online- Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden). Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.
Behörde: Bezirksregierung Köln
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 27.07.2026
Der Kehrbezirk umfasst in der Gemeinde Alfter die Ortschaften Witterschlick, Volmershoven, Heidgen, einen kleinen Teil von Impekoven und von Oedekovenund in der Gemeinde Swistteil einen Teil von Buschhoven. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 3.082, davon sind rund 188 Liegenschaften leerstehend/stillgelegt/unbenutzt. Der Kehrbezirk ist eher ländlich, teilweise gewerblich strukturiert. Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 27.07.2026 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden). Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.
Behörde: Bezirksregierung Köln
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 27.07.2026
Der Kehrbezirk befindet sich in den Gemeinden Eitorf und Windeck. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 3.155, davon sind 237 Liegenschaften leerstehend/stillgelegt/unbenutzt. Der Kehrbezirk ist ländlich strukturiert und umfasst ein kleineres Industrie- /Gewerbegebiet. Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 27.07.2026 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden). Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.
Behörde: Bezirksregierung Köln
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 27.07.2026
Der Kehrbezirk befindet sich in Königswinter und umfasst dort umfasst dort die Stadtteile Niederdollendorf und Oberdollendorf sowie einen Teil der Altstadt. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 2.816, davon sind rund 300 Liegenschaften leerstehend/stillgelegt/unbenutzt. Der Kehrbezirk ist stadtrandnah strukturiert.
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 27.07.2026
ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail
eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahme-
fällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können
schriftliche Bewerbungen zugelassen werden). Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.
Behörde: Bezirksregierung Köln
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 27.07.2026
Der Kehrbezirk liegt in der Gemeinde Windeck und umfasst die Ortsteile Herchen, Röcklingen, Hoppengarten, Rossel, Wilberhofen, Dattenfeld, Altwindeck, Höhnrath, Hahnenbach, Ommeroth, Dreisel, Helpenstell, Mauel, Locksiefen, Saal, Ohmbach, Sangerhof, Himmeroth, Leithecke, Schabernack, Ehrenhausen, Rörigshof, Irsen, Kocherscheid, Kuchhausen, Alsen und Leuscheid. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 3.255, davon sind 187 Lie-
genschaften leerstehend/stillgelegt/unbenutzt. Der Kehrbezirk ist ländlich strukturiert.
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 29.07.2026
ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden). Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.
Behörde: Bezirksregierung Köln
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 29.07.2026
Der Kehrbezirk liegt in der Gemeinde Windeck und umfasst die Ortsteile Rosbach, Schladern, Gierzhagen, Rommen, Mittel, Langenberg, Öttershagen, Kohlberg, Perseifen, Hau, Diestelshausen, Bellingen, Hurst, Halscheid, Opperzau, Au, Wiedenhof, Imhausen, Geilhausen, Eulenbruch und Eich. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 3.328, davon sind circa 232 Liegenschaften leerstehend/stillgelegt/unbenutzt. Der Kehrbezirk ist ländlich strukturiert. Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 29.07.2026
ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden). Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.
Behörde: Bezirksregierung Köln
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 29.07.2026
Der Kehrbezirk umfasst die Gemeinde Eitorf sowie einen Teil der Stadt Honnef. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 3.083, davon sind 234 Liegenschaften leerstehend/stillgelegt/unbenutzt. Der Kehrbezirk ist eher ländlich strukturiert. Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 29.07.2026 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden). Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.
Behörde: Bezirksregierung Köln
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 29.07.2026
Der Kehrbezirk liegt im Stadtgebiet Rheinbach und umfasst neben Rheinbach die Ortschaft Ramershoven mit Peppenhoven. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 3.749, davon sind 544 Liegenschaften leerstehend/stillgelegt/unbenutzt. Der Kehrbezirk ist stadtrandnah bis ländlich strukturiert. Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 29.07.2026 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden). Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.
Behörde: Bezirksregierung Köln
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 29.07.2026
Behörde: Arnsberg
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 02.08.2026
Hinweis: Ausschreibung eines unbesetzten Kehrbezirkes
Der Bezirk Wedel II umfasst zu ca. 93 % den nordöstlichen Teil der Stadt Wedel und zu ca. 7 % den Ortsteil „Etz“ der Gemeinde Appen. Es befinden sich einzelne Gebäude der Gemeinde Holm innerhalb der Verbindung zwischen Wedel und Appen-Etz. Die NordSüdausdehnung beträgt ca. 7,2 km, die West-Ostausdehnung ca. 2,6 km. Bautätigkeiten werden zurzeit nicht erwartet.
Viel Erfolg bei der Bewerbung!
Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Bestellungsdatum: 01.11.2026
Bewerbungsfrist: 14.08.2026
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