Landkreis Emmendingen Nr.14
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bestellungsdatum: 05.08.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bestellungsdatum: 05.08.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bestellungsdatum: 01.09.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bestellungsdatum: 01.10.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bestellungsdatum: 01.10.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bestellungsdatum: 01.07.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bestellungsdatum: 27.08.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bestellungsdatum: 01.11.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bestellungsdatum: 01.10.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bestellungsdatum: 01.07.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bestellungsdatum: 01.10.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bestellungsdatum: 22.10.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bestellungsdatum: 01.10.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bestellungsdatum: 09.09.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bestellungsdatum: 01.07.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bestellungsdatum: 01.07.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Hinweis: Ausschreibung eines unbesetzten Kehrbezirkes
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Hinweis: Ausschreibung eines unbesetzten Kehrbezirkes
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bestellungsdatum: 01.07.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Hinweis: Ausschreibung eines unbesetzten Kehrbezirkes
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bestellungsdatum: 01.07.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
Bestellungsdatum: 01.07.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierung Niederbayern
Bestellungsdatum: 01.08.2026
Bewerbungsfrist: 11.06.2026
Behörde: Regierung von Schwaben
Bestellungsdatum: 01.07.2026
Bewerbungsfrist: 15.06.2026
Behörde: Regierung Mittelfranken
Bestellungsdatum: 01.09.2026
Bewerbungsfrist: 17.06.2026
Behörde: Regierung Mittelfranken
Bestellungsdatum: 01.08.2026
Bewerbungsfrist: 17.06.2026
Behörde: Regierung Mittelfranken
Bestellungsdatum: 01.08.2026
Bewerbungsfrist: 17.06.2026
Behörde: Regierung Mittelfranken
Bestellungsdatum: 01.08.2026
Bewerbungsfrist: 17.06.2026
Behörde: Regierung Oberbayern
Bestellungsdatum: 01.12.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierung Oberbayern
Bestellungsdatum: 01.12.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierung Oberbayern
Bestellungsdatum: 16.12.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierung Oberbayern
Bestellungsdatum: 01.12.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierung Oberbayern
Bestellungsdatum: 01.12.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierung Oberbayern
Bestellungsdatum: 16.12.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierung Oberbayern
Bestellungsdatum: 16.12.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Behörde: Regierung Oberpfalz
Bestellungsdatum: 01.09.2026
Bewerbungsfrist: 22.06.2026
Behörde: Regierung Oberpfalz
Bestellungsdatum: 01.09.2026
Bewerbungsfrist: 22.06.2026
Behörde: Regierung Oberpfalz
Bestellungsdatum: 01.09.2026
Bewerbungsfrist: 22.06.2026
Behörde: Regierung von Unterfranken
Bestellungsdatum: 01.10.2026
Bewerbungsfrist: 24.06.2026
Am Mellensee: Klausdorf, Rehagen*
Zossen: Kallinchen, Schöneiche, Waldstadt*, Wünsdorf*, Zossen*
Mittelwalde (Landkreis Dahme-Spreewald): Telz
Viel Erfolg bei der Bewerbung!
Behörde: Landkreis Teltow-Fläming
Bestellungsdatum: 08.06.2026
Bewerbungsfrist: 01.12.2026
Der Stadtrandkehrbezirk Dortmund 03 (Ausschreibungs-Nr. 26.14) mit ca. 2.300 Liegenschaften umfasst die Dortmunder Stadtteile Brechten und Eving.
Bewerberinnen/Bewerber müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
Bewerbungen sind ausschließlich im Online-Verfahren über das Schornsteinfeger-Bewerbungsportal unter folgendem Link möglich.
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Behörde: Bezirksregierung Arnsberg
Bestellungsdatum: 01.08.2026
Bewerbungsfrist: 10.06.2026
Der Stadtrandkehrbezirk Ennepe-Ruhr-Kreis 03 (Ausschreibungs-Nr.: 26.15) umfasst mit ca. 2.000 Liegenschaften Teile der Stadt Schwelm (Altstadt, Martfeld, Brunnen, Möllenkotten) sowie Teile der Stadt Ennepetal (Büttenberg, Strückerberg).
Anforderungsprofil:
Bewerberinnen/Bewerber müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
Bewerbungen sind ausschließlich im Online-Verfahren über das Schornsteinfeger-Bewerbungsportal unter folgendem Link möglich.
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Behörde: Bezirksregierung Arnsberg
Bestellungsdatum: 01.08.2026
Bewerbungsfrist: 10.06.2026
Der Stadtrand-/Landkehrbezirk Hochsauerlandkreis 31 (Ausschreibungs-Nr.: 26.16) umfasst mit ca. 2.300 Liegenschaften Teile der Stadt Hüsten, Teile des Ortsteiles Niedereimer sowie Bruchhausen komplett.
Anforderungsprofil:
Bewerberinnen/Bewerber müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
Bewerbungen sind ausschließlich im Online-Verfahren über das Schornsteinfeger-Bewerbungsportal unter folgendem Link möglich.
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Behörde: Bezirksregierung Arnsberg
Bestellungsdatum: 01.08.2026
Bewerbungsfrist: 10.06.2026
Der Stadt-/Stadtrandkehrbezirk Bochum 09 (Ausschreibungs-Nr.: 26.17) mit ca. 1.900 Liegenschaften umfasst Bochum-Leithe und Teile von Bochum-Wattenscheid.
Anforderungsprofil:
Bewerberinnen/Bewerber müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
Bewerbungen sind ausschließlich im Online-Verfahren über das Schornsteinfeger-Bewerbungsportal unter folgendem Link möglich.
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Behörde: Bezirksregierung Arnsberg
Bestellungsdatum: 01.08.2026
Bewerbungsfrist: 15.06.2026
Behörde: Bezirksregierung Arnsberg
Bestellungsdatum: 01.08.2026
Bewerbungsfrist: 15.06.2026
Hinweis: Ausschreibung wegen Kehrbezirkswechsel des aktuellen Inhabers
Der Kehrbezirk umfasst ca. 2800 Liegenschaften in den Krefelder Stadtteilen Forstwald, Holterhöfe und Stahlwerksiedlung. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal.
Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.
Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 22.06.2026
Der Kehrbezirk umfasst ca. 4000 Liegenschaften in den Mönchengladbacher Stadtteilen Rheindahlen und Rheindahlen-Land. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal.
Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.
Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 22.06.2026
Der Kehrbezirk umfasst ca. 2200 Liegenschaften in den Mönchengladbacher Stadtteilen Lürrip, Üdding und Neuwerk.
Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal.
Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.
Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 22.06.2026
Der Kehrbezirk umfasst ca. 3500 Liegenschaften in den Jüchener Stadtteilen Gierath und Gubberath sowie in den Grevenbroicher Stadtteilen Elsen, Gustorf und Gindorf. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber
keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann. Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/ Auswahlverfahren ausschließen.
Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 22.06.2026
Der Kehrbezirk umfasst ca. 3400 Liegenschaften in Kaarst-Driesch und Kaarst-Vorst sowie in Teilen von Korschenbroich und Kleinenbroich. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.
Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 22.06.2026
Der Kehrbezirk umfasst ca. 2600 Liegenschaften in den Oberhausener Stadtteilen Buschhampe, Alstang und Innenstadt. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/
Auswahlverfahren ausschließen.
Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 22.06.2026
Der Kehrbezirk umfasst ca. 2600 Liegenschaften in Tönisvorst im Ortsteil St. Tönis sowie in Kempen im Ortsteil Unterweiden. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal.
Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.
Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 22.06.2026
Der Kehrbezirk umfasst ca. 2900 Liegenschaften in den Tönisvorster Ortsteilen Vorst und St. Tönis.
Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal.
Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.
Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 22.06.2026
Der Kehrbezirk umfasst ca. 3000 Liegenschaften in Willich und Alt-Willich. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal.
Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.
Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 22.06.2026
Der Kehrbezirk umfasst ca. 3000 Liegenschaften im nördlichen Bereich des Ortsteils Viersen Dülken sowie im südwestlichen Bereich des Ortsteils Viersen Süchteln. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal.
Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.
Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 22.06.2026
Der Kehrbezirk umfasst ca. 2800 Liegenschaften in den Grefrather Stadtteilen Mülhausen und Oedt sowie in kleinen Teilen von Kempen. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/
Auswahlverfahren ausschließen.
Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 22.06.2026
Der Kehrbezirk umfasst ca. 2700 Liegenschaften in den Nettetaler Stadtteilen Lobberich und Hinsbeck.
Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.
Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 22.06.2026
Der Kehrbezirk umfasst ca. 2500 Liegenschaften in Moers-Repelen und Kamp-Lintfort. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person
das 67. Lebensjahr vollendet. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz
3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber
keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann. Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/ Auswahlverfahren ausschließen.
Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 22.06.2026
Der Kehrbezirk umfasst ca. 2500 Liegenschaften in den Moerser Stadtteilen Asberg, Zentrum, Vinn und Hülsdonk sowie in einem kleinen Bereich von Neukirchen-Vluyn. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.
Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 22.06.2026
Der Kehrbezirk umfasst ca. 3000 Liegenschaften in den Voerder Stadtteilen Voerde, Löhnen, Mehrum und Spellen.
Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/
Auswahlverfahren ausschließen.
Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 22.06.2026
Der Kehrbezirk umfasst ca. 2900 Liegenschaften in Hünxe, Schermbeck und Dinslaken.
Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.
Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 22.06.2026
Der Kehrbezirk umfasst ca. 3200 Liegenschaften in den Schermbecker Stadtteilen Schermbeck, Gahlen, Ütte und Rüste. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/
Auswahlverfahren ausschließen.
Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 22.06.2026
Der Kehrbezirk befindet sich im Rhein-Erft-Kreis am Stadtrand der Stadt Kerpen und umfasst die Stadtteile Sindorf, Geilrath, Dorsfeld uns Blatzheim. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 3.606. Leerstehend/stillgelegt/unbenutzt sind 237 Liegenschaften.
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 24.06.2026 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger .
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden).
Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.
Behörde: Bezirksregierung Köln
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 24.06.2026
Der Kehrbezirk befindet sich im Rhein-Sieg-Kreis und umfasst in der Gemeinde Swisttal die Ortschaften Dünstekoven, Heimerzheim, Hohn, ein großer Teil von Miel, Mömerzheim, Ollheim, Straßfeld sowie in der Stadt Bornhein einen großen Teil von Rösberg und jeweils zwei Straßen in Hemmerich und Kardorf . Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 3.379 Liegenschaften, davon sind aktuell circa 452 Liegenschaften unbenutzt, stillgelegt oder leerstehend.
Der Kehrbezirk ist in seiner Struktur als ländlich zu bezeichnen. Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 24.06.2026 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden).
Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben
Behörde: Bezirksregierung Köln
Bestellungsdatum: 01.01.2027
Bewerbungsfrist: 24.06.2026
Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen die Innenstadt von Gütersloh mit dem Bahnhof. Die Ausdehnung in nördlicher Richtung erstreckt sich bis zum Stadtrand. Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Gebäude: ca. 2.285.
Die Bestellung erfolgt unter Berücksichtigung der Altersgrenze gem. § 10 Abs.1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für die Dauer von längstens sieben Jahren.
Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren über das Schornsteinfegerbewerberportal
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerbungsschluss: 24.06.2026
Verspätete Bewerbungen werden systembedingt vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.
Der Bewerber/die Bewerberin müssen gemäß § 9 a SchfHwG die Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. § 9 a Abs. 4 SchfHwG ist dabei zu beachten (Erneute Bewerbung erst nach Ablauf von zwei Jahren nach Wirksamkeit der letzten Bestellung, sofern kein persönlicher Härtefall vorliegt).
Behörde: Bezirksregierung Detmold
Bestellungsdatum: 01.09.2026
Bewerbungsfrist: 24.06.2026
Behörde: Landesdirektion Sachsen
Bestellungsdatum: 01.08.2026
Bewerbungsfrist: 12.06.2026
Bei dem Bezirk Breklum handelt es sich um einen südlich von Bredstedt und nördlich von Husum gelegenen Landbezirk. Die räumliche Ausdehnung beträgt ca. 20 x 20 km. Zu dem Bezirk gehören die Hamburger Hallig, die mit dem Auto erreichbar ist, sowie die Hallig Nordstrandischmoor, zu der es keine öffentliche bzw. regelmäßige Fähr- bzw. Schiffsverbindung gibt. Zurzeit ist im Bezirk Breklum keine Bautätigkeit zu erwarten.
Viel Erfolg bei der Bewerbung!
Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Bestellungsdatum: 01.09.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Der Bezirk Wedel III liegt westlich von Hamburg an der Unterelbe. Er umfasst die Gemeinde Holm und die Hochseeinsel Helgoland sowie Teile der Gemeinde Hetlingen und der Stadt Wedel. Bautätigkeiten werden zurzeit nicht erwartet.
Viel Erfolg bei der Bewerbung!
Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Bestellungsdatum: 01.09.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Der Bezirk Steinburg befindet sich im südlichen Bereich des Landes Schleswig-Holstein im Kreis Stormarn. Hierzu gehören die Ortsteile Mollhagen und Eichede sowie die Gemeinden Pölitz, Lasbek, Hammoor und Teile der Stadt Bargteheide und der Gemeinde Rethwisch. Die Nord-Süd-Ausdehnung beträgt ca. 15 km, die Ost-West-Ausdehnung ca. 20 km. Zurzeit ist keine Bautätigkeit zu verzeichnen.
Viel Erfolg bei der Bewerbung!
Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Bestellungsdatum: 01.09.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Bei dem Bezirk Breklum handelt es sich um einen südlich von Bredstedt und nördlich von Husum gelegenen Landbezirk. Die räumliche Ausdehnung beträgt ca. 20 x 20 km. Zu dem Bezirk gehören die Hamburger Hallig, die mit dem Auto erreichbar ist, sowie die Hallig Nordstrandischmoor, zu der es keine öffentliche bzw. regelmäßige Fähr- bzw. Schiffsverbindung gibt. Zurzeit ist im Bezirk Breklum keine Bautätigkeit zu erwarten.
Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Bestellungsdatum: 01.09.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Der Bezirk Steinburg befindet sich im südlichen Bereich des Landes Schleswig-Holstein im Kreis Stormarn. Hierzu gehören die Ortsteile Mollhagen und Eichede sowie die Gemeinden Pölitz, Lasbek, Hammoor und Teile der Stadt Bargteheide und der Gemeinde Rethwisch. Die Nord-Süd-Ausdehnung beträgt ca. 15 km, die Ost-West-Ausdehnung ca. 20 km. Zurzeit ist keine Bautätigkeit zu verzeichnen.
Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Bestellungsdatum: 01.09.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
Der Bezirk Wedel III liegt westlich von Hamburg an der Unterelbe. Er umfasst die Gemeinde Holm und die Hochseeinsel Helgoland sowie Teile der Gemeinde Hetlingen und der Stadt Wedel. Bautätigkeiten werden zurzeit nicht erwartet.
Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Bestellungsdatum: 01.09.2026
Bewerbungsfrist: 18.06.2026
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