Kehrbezirksvergabe

Landkreis Emmendingen Nr.14

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 05.08.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Landkreis Heidenheim Nr. 10

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.09.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Rhein-Neckar-Kreis Nr.21

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Rhein-Neckar-Kreis Nr.35

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Landkreis Konstanz Nr.01

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.07.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Landkreis Konstanz Nr.09

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 27.08.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Landkreis Ludwigsburg Nr. 10

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.11.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Landkreis Lörrach Nr. 01

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Landkreis Lörrach Nr. 04

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.07.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Landkreis Lörrach Nr.15

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Stadtkreis Mannheim Nr. 14

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 22.10.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Neckar-Odenwald-Kreis Nr. 04

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Landkreis Raststatt Nr.10

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Landkreis Ravensburg Nr. 12

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 09.09.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Landkreis Schwäbisch Hall Nr. 07

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.07.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Landkreis Schwäbisch Hall Nr.09

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.07.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Landkreis Tuttlingen Nr. 04

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

Hinweis: Ausschreibung eines unbesetzten Kehrbezirkes

 

Landkreis Tuttlingen Nr. 10

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

Hinweis: Ausschreibung eines unbesetzten Kehrbezirkes

 

Landkreis Tuttlingen Nr. 14

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.07.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

Hinweis: Ausschreibung eines unbesetzten Kehrbezirkes

 

Stadtkreis Ulm Nr. 08

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.07.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Landkreis Waldshut Nr. 11

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.07.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Ruhmannsfelden

Behörde: Regierung Niederbayern

Bestellungsdatum: 01.08.2026

Bewerbungsfrist: 11.06.2026

 

Thannhausen (Landkreis Günzburg)

Behörde: Regierung von Schwaben

Bestellungsdatum: 01.07.2026

Bewerbungsfrist: 15.06.2026

 

Neustadt-Bad Windsheim 6

Behörde: Regierung Mittelfranken

Bestellungsdatum: 01.09.2026

Bewerbungsfrist: 17.06.2026

 

Neustadt-Bad Windsheim 12

Behörde: Regierung Mittelfranken

Bestellungsdatum: 01.08.2026

Bewerbungsfrist: 17.06.2026

 

Nürnberg-Stadt 43

Behörde: Regierung Mittelfranken

Bestellungsdatum: 01.08.2026

Bewerbungsfrist: 17.06.2026

 

Erlangen-Höchstadt

Behörde: Regierung Mittelfranken

Bestellungsdatum: 01.08.2026

Bewerbungsfrist: 17.06.2026

 

Denkendorf

Behörde: Regierung Oberbayern

Bestellungsdatum: 01.12.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Mettenheim

Behörde: Regierung Oberbayern

Bestellungsdatum: 01.12.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Mühldorf 1

Behörde: Regierung Oberbayern

Bestellungsdatum: 16.12.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

München 64

Behörde: Regierung Oberbayern

Bestellungsdatum: 01.12.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Peiting

Behörde: Regierung Oberbayern

Bestellungsdatum: 01.12.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Rosenheim 3

Behörde: Regierung Oberbayern

Bestellungsdatum: 16.12.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Teisendorf 1

Behörde: Regierung Oberbayern

Bestellungsdatum: 16.12.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Alteglofsheim

Behörde: Regierung Oberpfalz

Bestellungsdatum: 01.09.2026

Bewerbungsfrist: 22.06.2026

 

Schwarzenfeld

Behörde: Regierung Oberpfalz

Bestellungsdatum: 01.09.2026

Bewerbungsfrist: 22.06.2026

 

Tirschenreuth 2

Behörde: Regierung Oberpfalz

Bestellungsdatum: 01.09.2026

Bewerbungsfrist: 22.06.2026

 

Würzburg-Land 12 (Röttingen)

Behörde: Regierung von Unterfranken

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 24.06.2026

TF 144

Am Mellensee: Klausdorf, Rehagen*
Zossen: Kallinchen, Schöneiche, Waldstadt*, Wünsdorf*, Zossen*
Mittelwalde (Landkreis Dahme-Spreewald): Telz

Viel Erfolg bei der Bewerbung!

Behörde: Landkreis Teltow-Fläming

Bestellungsdatum: 08.06.2026

Bewerbungsfrist: 01.12.2026

 

Dort­mund 03

Der Stadtrandkehrbezirk Dortmund 03 (Ausschreibungs-Nr. 26.14) mit ca. 2.300 Liegenschaften umfasst die Dortmunder Stadtteile Brechten und Eving.
Bewerberinnen/Bewerber müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
Bewerbungen sind ausschließlich im Online-Verfahren über das Schornsteinfeger-Bewerbungsportal unter folgendem Link möglich.
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger

Behörde: Bezirksregierung Arnsberg

Bestellungsdatum: 01.08.2026

Bewerbungsfrist: 10.06.2026

 

En­ne­pe-Ruhr-Kreis 03

Der Stadtrandkehrbezirk Ennepe-Ruhr-Kreis 03 (Ausschreibungs-Nr.: 26.15) umfasst mit ca. 2.000 Liegenschaften Teile der Stadt Schwelm (Altstadt, Martfeld, Brunnen, Möllenkotten) sowie Teile der Stadt Ennepetal (Büttenberg, Strückerberg).
Anforderungsprofil:
Bewerberinnen/Bewerber müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
Bewerbungen sind ausschließlich im Online-Verfahren über das Schornsteinfeger-Bewerbungsportal unter folgendem Link möglich.
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger

Behörde: Bezirksregierung Arnsberg

Bestellungsdatum: 01.08.2026

Bewerbungsfrist: 10.06.2026

 

Hoch­sau­er­land­kreis 31

Der Stadtrand-/Landkehrbezirk Hochsauerlandkreis 31 (Ausschreibungs-Nr.: 26.16) umfasst mit ca. 2.300 Liegenschaften Teile der Stadt Hüsten, Teile des Ortsteiles Niedereimer sowie Bruchhausen komplett.
Anforderungsprofil:
Bewerberinnen/Bewerber müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
Bewerbungen sind ausschließlich im Online-Verfahren über das Schornsteinfeger-Bewerbungsportal unter folgendem Link möglich.
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger

Behörde: Bezirksregierung Arnsberg

Bestellungsdatum: 01.08.2026

Bewerbungsfrist: 10.06.2026

 

Bo­chum 09

Der Stadt-/Stadtrandkehrbezirk Bochum 09 (Ausschreibungs-Nr.: 26.17) mit ca. 1.900 Liegenschaften umfasst Bochum-Leithe und Teile von Bochum-Wattenscheid.
Anforderungsprofil:
Bewerberinnen/Bewerber müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
Bewerbungen sind ausschließlich im Online-Verfahren über das Schornsteinfeger-Bewerbungsportal unter folgendem Link möglich.
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger

Behörde: Bezirksregierung Arnsberg

Bestellungsdatum: 01.08.2026

Bewerbungsfrist: 15.06.2026

 

Bochum 09

Behörde: Bezirksregierung Arnsberg

Bestellungsdatum: 01.08.2026

Bewerbungsfrist: 15.06.2026

Hinweis: Ausschreibung wegen Kehrbezirkswechsel des aktuellen Inhabers

Kre­feld 11

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2800 Liegenschaften in den Krefelder Stadtteilen Forstwald, Holterhöfe und Stahlwerksiedlung. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal.
Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 22.06.2026

 

Mönchengladbach 1

Der Kehrbezirk umfasst ca. 4000 Liegenschaften in den Mönchengladbacher Stadtteilen Rheindahlen und Rheindahlen-Land. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal.
Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 22.06.2026

 

Mönchengladbach 23

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2200 Liegenschaften in den Mönchengladbacher Stadtteilen Lürrip, Üdding und Neuwerk.
Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal.
Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 22.06.2026

 

Neuss 3

Der Kehrbezirk umfasst ca. 3500 Liegenschaften in den Jüchener Stadtteilen Gierath und Gubberath sowie in den Grevenbroicher Stadtteilen Elsen, Gustorf und Gindorf. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber
keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann. Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/ Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 22.06.2026

 

Neuss 6

Der Kehrbezirk umfasst ca. 3400 Liegenschaften in Kaarst-Driesch und Kaarst-Vorst sowie in Teilen von Korschenbroich und Kleinenbroich. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 22.06.2026

 

Oberhausen 4

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2600 Liegenschaften in den Oberhausener Stadtteilen Buschhampe, Alstang und Innenstadt. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/
Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 22.06.2026

 

Viersen 15

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2600 Liegenschaften in Tönisvorst im Ortsteil St. Tönis sowie in Kempen im Ortsteil Unterweiden. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal.
Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 22.06.2026

 

Viersen 16

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2900 Liegenschaften in den Tönisvorster Ortsteilen Vorst und St. Tönis.
Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal.
Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 22.06.2026

 

Viersen 2

Der Kehrbezirk umfasst ca. 3000 Liegenschaften in Willich und Alt-Willich. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal.
Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 22.06.2026

 

Viersen 22

Der Kehrbezirk umfasst ca. 3000 Liegenschaften im nördlichen Bereich des Ortsteils Viersen Dülken sowie im südwestlichen Bereich des Ortsteils Viersen Süchteln. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal.
Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 22.06.2026

 

Viersen 26

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2800 Liegenschaften in den Grefrather Stadtteilen Mülhausen und Oedt sowie in kleinen Teilen von Kempen. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/
Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 22.06.2026

 

Viersen 8

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2700 Liegenschaften in den Nettetaler Stadtteilen Lobberich und Hinsbeck.
Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 22.06.2026

 

Wesel 23

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2500 Liegenschaften in Moers-Repelen und Kamp-Lintfort. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person
das 67. Lebensjahr vollendet. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz
3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber
keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann. Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/ Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 22.06.2026

 

Wesel 29

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2500 Liegenschaften in den Moerser Stadtteilen Asberg, Zentrum, Vinn und Hülsdonk sowie in einem kleinen Bereich von Neukirchen-Vluyn. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 22.06.2026

 

Wesel 5

Der Kehrbezirk umfasst ca. 3000 Liegenschaften in den Voerder Stadtteilen Voerde, Löhnen, Mehrum und Spellen.
Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/
Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 22.06.2026

 

Wesel 6

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2900 Liegenschaften in Hünxe, Schermbeck und Dinslaken.
Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 22.06.2026

 

Wesel 9

Der Kehrbezirk umfasst ca. 3200 Liegenschaften in den Schermbecker Stadtteilen Schermbeck, Gahlen, Ütte und Rüste. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 22.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/
Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 22.06.2026

 

Nr. 017 im Rhein-Erft-Kreis

Der Kehrbezirk befindet sich im Rhein-Erft-Kreis am Stadtrand der Stadt Kerpen und umfasst die Stadtteile Sindorf, Geilrath, Dorsfeld uns Blatzheim. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 3.606. Leerstehend/stillgelegt/unbenutzt sind 237 Liegenschaften.
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 24.06.2026 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger .
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden).
Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.

Behörde: Bezirksregierung Köln

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 24.06.2026

 

Nr. 8 im Rhein-Sieg-Kreis

Der Kehrbezirk befindet sich im Rhein-Sieg-Kreis und umfasst in der Gemeinde Swisttal die Ortschaften Dünstekoven, Heimerzheim, Hohn, ein großer Teil von Miel, Mömerzheim, Ollheim, Straßfeld sowie in der Stadt Bornhein einen großen Teil von Rösberg und jeweils zwei Straßen in Hemmerich und Kardorf . Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 3.379 Liegenschaften, davon sind aktuell circa 452 Liegenschaften unbenutzt, stillgelegt oder leerstehend.
Der Kehrbezirk ist in seiner Struktur als ländlich zu bezeichnen. Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 24.06.2026 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden).
Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben

Behörde: Bezirksregierung Köln

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 24.06.2026

 

Kehrbezirk Gütersloh IV

Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen die Innenstadt von Gütersloh mit dem Bahnhof. Die Ausdehnung in nördlicher Richtung erstreckt sich bis zum Stadtrand. Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Gebäude: ca. 2.285.
Die Bestellung erfolgt unter Berücksichtigung der Altersgrenze gem. § 10 Abs.1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für die Dauer von längstens sieben Jahren.
Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren über das Schornsteinfegerbewerberportal
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerbungsschluss: 24.06.2026
Verspätete Bewerbungen werden systembedingt vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.
Der Bewerber/die Bewerberin müssen gemäß § 9 a SchfHwG die Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. § 9 a Abs. 4 SchfHwG ist dabei zu beachten (Erneute Bewerbung erst nach Ablauf von zwei Jahren nach Wirksamkeit der letzten Bestellung, sofern kein persönlicher Härtefall vorliegt).

Behörde: Bezirksregierung Detmold

Bestellungsdatum: 01.09.2026

Bewerbungsfrist: 24.06.2026

 

14 6 27-18 Klipphausen

Behörde: Landesdirektion Sachsen

Bestellungsdatum: 01.08.2026

Bewerbungsfrist: 12.06.2026

 

Breklum

Bei dem Bezirk Breklum handelt es sich um einen südlich von Bredstedt und nördlich von Husum gelegenen Landbezirk. Die räumliche Ausdehnung beträgt ca. 20 x 20 km. Zu dem Bezirk gehören die Hamburger Hallig, die mit dem Auto erreichbar ist, sowie die Hallig Nordstrandischmoor, zu der es keine öffentliche bzw. regelmäßige Fähr- bzw. Schiffsverbindung gibt. Zurzeit ist im Bezirk Breklum keine Bautätigkeit zu erwarten.

Viel Erfolg bei der Bewerbung!

Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Bestellungsdatum: 01.09.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Wedel III

Der Bezirk Wedel III liegt westlich von Hamburg an der Unterelbe. Er umfasst die Gemeinde Holm und die Hochseeinsel Helgoland sowie Teile der Gemeinde Hetlingen und der Stadt Wedel. Bautätigkeiten werden zurzeit nicht erwartet.

Viel Erfolg bei der Bewerbung!

Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Bestellungsdatum: 01.09.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Steinburg

Der Bezirk Steinburg befindet sich im südlichen Bereich des Landes Schleswig-Holstein im Kreis Stormarn. Hierzu gehören die Ortsteile Mollhagen und Eichede sowie die Gemeinden Pölitz, Lasbek, Hammoor und Teile der Stadt Bargteheide und der Gemeinde Rethwisch. Die Nord-Süd-Ausdehnung beträgt ca. 15 km, die Ost-West-Ausdehnung ca. 20 km. Zurzeit ist keine Bautätigkeit zu verzeichnen.

Viel Erfolg bei der Bewerbung!

Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Bestellungsdatum: 01.09.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Breklum

Bei dem Bezirk Breklum handelt es sich um einen südlich von Bredstedt und nördlich von Husum gelegenen Landbezirk. Die räumliche Ausdehnung beträgt ca. 20 x 20 km. Zu dem Bezirk gehören die Hamburger Hallig, die mit dem Auto erreichbar ist, sowie die Hallig Nordstrandischmoor, zu der es keine öffentliche bzw. regelmäßige Fähr- bzw. Schiffsverbindung gibt. Zurzeit ist im Bezirk Breklum keine Bautätigkeit zu erwarten.

Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Bestellungsdatum: 01.09.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Steinburg

Der Bezirk Steinburg befindet sich im südlichen Bereich des Landes Schleswig-Holstein im Kreis Stormarn. Hierzu gehören die Ortsteile Mollhagen und Eichede sowie die Gemeinden Pölitz, Lasbek, Hammoor und Teile der Stadt Bargteheide und der Gemeinde Rethwisch. Die Nord-Süd-Ausdehnung beträgt ca. 15 km, die Ost-West-Ausdehnung ca. 20 km. Zurzeit ist keine Bautätigkeit zu verzeichnen.

Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Bestellungsdatum: 01.09.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Wedel III

Der Bezirk Wedel III liegt westlich von Hamburg an der Unterelbe. Er umfasst die Gemeinde Holm und die Hochseeinsel Helgoland sowie Teile der Gemeinde Hetlingen und der Stadt Wedel. Bautätigkeiten werden zurzeit nicht erwartet.

Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Bestellungsdatum: 01.09.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Innovationszentrum Schornsteinfegerhandwerk

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