Kehrbezirksvergabe

Würzburg-Land 12 (Röttingen)

Behörde: Regierung von Unterfranken

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 20.07.2026

Kitzingen 8 (Wiesentheid

Behörde: Regierung von Unterfranken

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 27.07.2026

Aschaffenburg-Land 3

Behörde: Regierung von Unterfranken

Bestellungsdatum: 01.11.2026

Bewerbungsfrist: 27.07.2026

Aschaffenburg-Land 9

Behörde: Regierung von Unterfranken

Bestellungsdatum: 01.11.2026

Bewerbungsfrist: 27.07.2026

Ichenhausen

Behörde: Regierung von Schwaben

Bestellungsdatum: 01.09.2026

Bewerbungsfrist: 31.07.2026

 

Hitzhofen

Behörde: Regierung Oberbayern

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 07.08.2026

 

Kehrbezirk UM 160

Anzahl aller benutzten Gebäude zum 31.12.2025: 2460
Anzahl aller Gebäude in denen eine Feuerstättenschau (§14 Abs. 1 SchfHwG) durchgeführt wird: 2425
Anzahl aller Feuerstätten im Kehrbezirk: 4961

Behörde: Landkreis Uckermark

Bestellungsdatum: 01.08.2026

Bewerbungsfrist: 31.07.2026

 

Kehrbezirk Mettmann Nr. 28

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2200 Liegenschaften in den Ratinger Stadtteilen Eggerscheidt, Hösel, Ost, Alt-Homberg, Lintorf und Tiefenbroich. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 20.07.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal.
Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.02.2027

Bewerbungsfrist: 20.07.2026

 

Kreis Borken XXIII

Der Kehrbezirk liegt in Rhede Ortsteile Süd und Krommert, Borken-Rhedebrügge und
Raesfeld-Homer. Der Bezirk umfasst insgesamt ca. 2.800 Liegenschaften, davon sind ca. 350 unbenutzt. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den ausgeschriebenen Kehrbezirk wird gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für eine Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren
erfolgen. Bewerberinnen / Bewerber müssen gemäß § 9 a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) dürfen sich gem. § 9 a Abs. 4 SchfHwG in der Regel frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn der Ausschluss für die Bewerberin / den Bewerber eine persönliche Härte bedeuten würde und eine frühere. Bewerbung im Hinblick auf die Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit nicht zu beanstanden ist.
Bewerbungen sind bis einschließlich zum 22. Juli 2026 ausschließlich auf elektronischem Weg im Online-Verfahren möglich. Bewerberinnen / Bewerber erhalten nach Absendung ihrer Bewerbung eine vom Programm generierte Eingangsbestätigung. Eine weitere Eingangsbestätigung durch die Bezirksregierung Münster wird nicht versandt. Sollten Sie nach dem Absenden der Bewerbung keine Eingangsbestätigung erhalten, wenden sie sich bitte unverzüglich an die ausschreibende Bezirksregierung. Auf dem Postweg oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht
berücksichtigt.
Hinweis: In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere Störungen im Online-Bewerbungsportal. Über folgenden Link kann direkt auf das Bewerbungsformular zugegriffen werden:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger

Behörde: Bezirksregierung Münster

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 22.07.2026

 

Kreis Recklinghausen XXII

Der Kehrbezirk liegt in Oer-Erkenschwick, Bockum und Datteln. Der Bezirk umfasst insgesamt ca. 2.700 Liegenschaften.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den ausgeschriebenen Kehrbezirk wird gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für eine Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren
erfolgen. Bewerberinnen / Bewerber müssen gemäß § 9 a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) dürfen sich gem. § 9 a Abs. 4 SchfHwG in der Regel frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn der Ausschluss für die Bewerberin / den Bewerber eine persönliche Härte bedeuten würde und eine frühere Bewerbung im Hinblick auf die Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit nicht zu beanstanden ist.
Bewerbungen sind bis einschließlich zum 22. Juli 2026 ausschließlich auf elektronischem Weg im Online-Verfahren möglich. Bewerberinnen / Bewerber erhalten nach Absendung ihrer Bewerbung eine vom Programm generierte Eingangsbestätigung. Eine weitere Eingangsbestätigung durch die Bezirksregierung Münster wird nicht versandt. Sollten Sie nach dem Absenden der Bewerbung keine Eingangsbestätigung erhalten, wenden sie sich bitte unverzüglich an die ausschreibende Bezirksregierung. Auf dem Postweg oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht
berücksichtigt. Hinweis: In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere Störungen im Online-Bewerbungsportal.
Über folgenden Link kann direkt auf das Bewerbungsformular zugegriffen werden:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger

Behörde: Bezirksregierung Münster

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 22.07.2026

 

Stadt Bottrop VIII

Der Kehrbezirk liegt in Bottrop Stadtteil Ebel, Welheim und Boy. Der Bezirk umfasst insgesamt ca. 2.800 Liegenschaften, davon sind ca. 300 unbenutzt. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den ausgeschriebenen Kehrbezirk wird gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für eine Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren erfolgen. Bewerberinnen / Bewerber müssen gemäß § 9 a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) dürfen sich gem. § 9 a Abs. 4 SchfHwG in der Regel frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn der Ausschluss für die Bewerberin / den Bewerber eine persönliche Härte bedeuten würde und eine frühere Bewerbung im Hinblick auf die Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit nicht zu beanstanden ist. Bewerbungen sind bis einschließlich zum 22. Juli 2026 ausschließlich auf elektronischem Weg im Online-Verfahren möglich. Bewerberinnen / Bewerber erhalten nach Absendung ihrer Bewerbung eine vom Programm generierte Eingangsbestätigung. Eine weitere Eingangsbestätigung durch die Bezirksregierung Münster wird nicht versandt. Sollten Sie nach dem Absenden der Bewerbung keine Eingangsbestätigung erhalten, wenden sie sich bitte unverzüglich an die ausschreibende Bezirksregierung. Auf dem Postweg oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht
berücksichtigt. Hinweis: In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere Störungen im Online-Bewerbungsportal. Über folgenden Link kann direkt auf das Bewerbungsformular
zugegriffen werden:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger

Behörde: Bezirksregierung Münster

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 22.07.2026

 

Stadt Münster XXII

Der Kehrbezirk liegt im Stadtbezirk Münster-Mitte. Der Bezirk umfasst insgesamt 1165 Liegenschaften, davon sind ca. 30 unbenutzt. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den ausgeschriebenen Kehrbezirk wird gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für eine Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren erfolgen. Bewerberinnen / Bewerber müssen gemäß § 9 a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) dürfen sich gem. § 9 a Abs. 4 SchfHwG in der Regel frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn der Ausschluss für die Bewerberin / den Bewerber eine persönliche Härte bedeuten würde und eine frühere
Bewerbung im Hinblick auf die Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit nicht zu beanstanden ist.
Bewerbungen sind bis einschließlich zum 22. Juli 2026 ausschließlich auf elektronischem Weg im Online-Verfahren möglich. Bewerberinnen / Bewerber erhalten nach Absendung ihrer Bewerbung eine vom Programm generierte Eingangsbestätigung. Eine weitere Eingangsbestätigung durch die Bezirksregierung Münster wird nicht versandt. Sollten Sie nach dem Absenden der Bewerbung keine Eingangsbestätigung erhalten, wenden sie sich bitte unverzüglich an die ausschreibende Bezirksregierung. Auf dem Postweg oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht
berücksichtigt. Hinweis: In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere Störungen im Online-Bewerbungsportal. Über folgenden Link kann direkt auf das Bewerbungsformular
zugegriffen werden:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger

Behörde: Bezirksregierung Münster

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 22.07.2026

 

Kehrbezirk Essen Nr. 2

Der Kehrbezirk umfasst ca. 3500 Liegenschaften in Essen Werden. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall Vorbringen kann. Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 23.07.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 23.07.2026

 

Kehrbezirk Mönchengladbach Nr. 15

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2400 Liegenschaften in der Innenstadt Mönchengladbach Rheydt sowie in den Ortsteilen Morr, Schrievers und Ohler. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann. Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 23.07.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerber oder Bewerberinnen bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 23.07.2026

 

Nr. 012 im Rhein-Sieg-Kreis

Der Kehrbezirk liegt in der Stadt Bornheim und umfasst dort die Ortsteile Merten, Walberberg und teilweise Rösberg. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 3.226, davon sind 266 Liegenschaften leerstehend/stillgelegt/unbenutzt. Der Kehrbezirk ist eher stadtrandnah bis ländlich strukturiert. Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung
des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 27.07.2026 ausschließlich im Online- Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden). Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.

Behörde: Bezirksregierung Köln

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 27.07.2026

 

Nr. 014 im Rhein-Sieg-Kreis

Der Kehrbezirk umfasst in der Gemeinde Alfter die Ortschaften Witterschlick, Volmershoven, Heidgen, einen kleinen Teil von Impekoven und von Oedekovenund in der Gemeinde Swistteil einen Teil von Buschhoven. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 3.082, davon sind rund 188 Liegenschaften leerstehend/stillgelegt/unbenutzt. Der Kehrbezirk ist eher ländlich, teilweise gewerblich strukturiert. Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 27.07.2026 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden). Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.

Behörde: Bezirksregierung Köln

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 27.07.2026

 

Nr. 030 im Rhein-Sieg-Kreis

Der Kehrbezirk befindet sich in den Gemeinden Eitorf und Windeck. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 3.155, davon sind 237 Liegenschaften leerstehend/stillgelegt/unbenutzt. Der Kehrbezirk ist ländlich strukturiert und umfasst ein kleineres Industrie- /Gewerbegebiet. Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 27.07.2026 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden). Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.

Behörde: Bezirksregierung Köln

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 27.07.2026

 

Nr. 036 im Rhein-Sieg-Kreis

Der Kehrbezirk befindet sich in Königswinter und umfasst dort umfasst dort die Stadtteile Niederdollendorf und Oberdollendorf sowie einen Teil der Altstadt. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 2.816, davon sind rund 300 Liegenschaften leerstehend/stillgelegt/unbenutzt. Der Kehrbezirk ist stadtrandnah strukturiert.
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 27.07.2026
ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail
eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahme-
fällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können
schriftliche Bewerbungen zugelassen werden). Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.

Behörde: Bezirksregierung Köln

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 27.07.2026

 

Nr. 027 im Rhein-Sieg-Kreis

Der Kehrbezirk liegt in der Gemeinde Windeck und umfasst die Ortsteile Herchen, Röcklingen, Hoppengarten, Rossel, Wilberhofen, Dattenfeld, Altwindeck, Höhnrath, Hahnenbach, Ommeroth, Dreisel, Helpenstell, Mauel, Locksiefen, Saal, Ohmbach, Sangerhof, Himmeroth, Leithecke, Schabernack, Ehrenhausen, Rörigshof, Irsen, Kocherscheid, Kuchhausen, Alsen und Leuscheid. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 3.255, davon sind 187 Lie-
genschaften leerstehend/stillgelegt/unbenutzt. Der Kehrbezirk ist ländlich strukturiert.
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 29.07.2026
ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden). Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.

Behörde: Bezirksregierung Köln

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 29.07.2026

 

Nr. 028 im Rhein-Sieg-Kreis

Der Kehrbezirk liegt in der Gemeinde Windeck und umfasst die Ortsteile Rosbach, Schladern, Gierzhagen, Rommen, Mittel, Langenberg, Öttershagen, Kohlberg, Perseifen, Hau, Diestelshausen, Bellingen, Hurst, Halscheid, Opperzau, Au, Wiedenhof, Imhausen, Geilhausen, Eulenbruch und Eich. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 3.328, davon sind circa 232 Liegenschaften leerstehend/stillgelegt/unbenutzt. Der Kehrbezirk ist ländlich strukturiert. Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 29.07.2026
ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden). Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.

Behörde: Bezirksregierung Köln

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 29.07.2026

 

Nr. 031 im Rhein-Sieg-Kreis

Der Kehrbezirk umfasst die Gemeinde Eitorf sowie einen Teil der Stadt Honnef. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 3.083, davon sind 234 Liegenschaften leerstehend/stillgelegt/unbenutzt. Der Kehrbezirk ist eher ländlich strukturiert. Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 29.07.2026 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden). Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.

Behörde: Bezirksregierung Köln

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 29.07.2026

 

Nr. 006 im Rhein-Sieg-Kreis

Der Kehrbezirk liegt im Stadtgebiet Rheinbach und umfasst neben Rheinbach die Ortschaft Ramershoven mit Peppenhoven. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 3.749, davon sind 544 Liegenschaften leerstehend/stillgelegt/unbenutzt. Der Kehrbezirk ist stadtrandnah bis ländlich strukturiert. Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 29.07.2026 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden). Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.

Behörde: Bezirksregierung Köln

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 29.07.2026

 

Hochsauerlandkreis 04

Behörde: Arnsberg

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 02.08.2026

Hinweis: Ausschreibung eines unbesetzten Kehrbezirkes

Wedel II

Der Bezirk Wedel II umfasst zu ca. 93 % den nordöstlichen Teil der Stadt Wedel und zu ca. 7 % den Ortsteil „Etz“ der Gemeinde Appen. Es befinden sich einzelne Gebäude der Gemeinde Holm innerhalb der Verbindung zwischen Wedel und Appen-Etz. Die NordSüdausdehnung beträgt ca. 7,2 km, die West-Ostausdehnung ca. 2,6 km. Bautätigkeiten werden zurzeit nicht erwartet.

Viel Erfolg bei der Bewerbung!

Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Bestellungsdatum: 01.11.2026

Bewerbungsfrist: 14.08.2026

 

Innovationszentrum Schornsteinfegerhandwerk

Für die Zukunft unseres Berufs

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Die Säulen des ZDS