Kehrbezirksvergabe

Landkreis Heidenheim Nr. 14

- Teile der Städte Giengen an der Brenz und Herbrechtingen -

Fragen zur Struktur des Bezirks beantwortet das Landratsamt Heidenheim (Tel.: 07321/321-1368)

Für Rückfragen steht Frau Meckel - Tel.: 0711/904-11414 – des Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 14 zur Verfügung

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.09.2025

Bewerbungsfrist: 25.07.2025

 

Landkreis Göppingen Nr. 23

- Teile der Stadt Göppingen sowie der Gemeinden Adelberg und Rechberghausen, Teile der Stadt Schorndorf und der Gemeinde Urbach (Rems-Murr-Kreis) -

Fragen zur Struktur des Bezirks beantwortet das Landratsamt Göppingen (Tel.: 07161/ 202-2112)

Für Rückfragen steht Frau Meckel - Tel.: 0711/904-11414 – des Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 14 zur Verfügung

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bewerbungsfrist: 25.07.2025

 

Geisenfeld 1

Behörde: Regierung Oberbayern

Bestellungsdatum: 01.12.2025

Bewerbungsfrist: 15.07.2025

 

Forst

Behörde: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/kehrbezirksauschreibungen/index.html

Bestellungsdatum: 01.12.2025

Bewerbungsfrist: 15.07.2025

 

Dollnstein

Behörde: Regierung Oberbayern

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 15.07.2025

 

Reichertsheim

Behörde: Regierung Oberbayern

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 15.07.2025

 

Ramerberg

Behörde: Regierung Oberbayern

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 15.07.2025

 

Starnberg 2

Behörde: Regierung Oberbayern

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 15.07.2025

 

Benediktbeuern

Behörde: Regierung Oberbayern

Bestellungsdatum: 16.01.2026

Bewerbungsfrist: 15.07.2025

 

Rottach-Egern

Behörde: Regierung Oberbayern

Bestellungsdatum: 21.01.2026

Bewerbungsfrist: 15.07.2025

 

Kronach 2

Behörde: Regierung Oberfranken

Bestellungsdatum: 01.09.2025

Bewerbungsfrist: 17.07.2025

 

Wallenfels

Behörde: Regierung Oberfranken

Bestellungsdatum: 01.10.2025

Bewerbungsfrist: 18.07.2025

 

MSE-18

Der Kehrbezirk MSE - 18 umfasst die Gemeinden Basedow, Faulenrost, Gielow, Gülzow, Kummerow und einige der dazugehörigen Ortsteile, die Stadt Malchin und die Gemeindeteilnahme Kölpin der Stadt Stavenhagen.

Behörde: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 20.07.2025

Hinweis: Regelausschreibung nach 7 Jahren

 

MSE-11

Der Kehrbezirk MSE – 11 umfasst die Gemeinden Blankensee, Carpin, Feldberger
Seenlandschaft, Grünow, Lindetal, Möllenbeck, Woldegk
und einige der dazugehörigen Ortsteile und Teile der Stadt
Burg Stargard

Behörde: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 20.07.2025

 

MSE-01

Die Aufstellung und Zusammensetzung des ausgeschriebenen Bezirkes wird in Anlage 1 konkret aufgeschlüsselt. Er beinhaltet grob die Bereiche von Blankenhof, Breesen, Knorrendorf, Kuckssee, Mölln, Neubrandenburg, Penzlin, Rosenow, Wulkenzin und Zirzow.

Behörde: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 31.07.2025

 

Oberhausen 2

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2400 Liegenschaften in den Oberhausener Stadtteilen
Sterkrade, Alsfeld und Tackenberg.
Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmäch-
tigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre be-
fristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person
das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz
3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschorn-
steinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirk-
samkeit der Bestellung erneut bewerben.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.02.2026

Bewerbungsfrist: 07.07.2025

 

Bottrop 3

Im Regierungsbezirk Münster wird zum
01. Oktober 2025
gemäß Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als
bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) im folgenden Kehrbezirk ausgeschrieben:
Stadt Bottrop III.
Der Kehrbezirk liegt im Stadtteil Bottrop-Fuhlenbrock und teilweise in Bottrop Grafenwald.

Zurzeit sind ca. 3055 Liegenschaften zu verwalten. Davon sind 168 Liegenschaften
ungenutzt, 32 Liegenschaften werden elektrisch bzw. mit Wärmepumpe beheizt und
12 Liegenschaften sind an das Fernwärmenetz angeschlossen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den
ausgeschriebenen Kehrbezirk wird gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für eine
Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren
erfolgen.
Bewerberinnen / Bewerber müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die
handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des
Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Abs. 3
SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) dürfen sich gem. § 9a Abs. 4
SchfHwG in der Regel frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung
erneut bewerben. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn der Ausschluss für die
Bewerberin / den Bewerber eine persönliche Härte bedeuten würde und eine frühere
Bewerbung im Hinblick auf die Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit nicht zu
beanstanden ist.
Bewerbungen sind bis einschließlich zum
16. Juli 2025
ausschließlich auf elektronischem Weg im Online-Verfahren möglich.
Bewerberinnen / Bewerber erhalten nach Absendung ihrer Bewerbung eine vom
Programm generierte Eingangsbestätigung. Eine weitere Eingangsbestätigung
durch die Bezirksregierung Münster wird nicht versandt. Sollten Sie nach dem
Absenden der Bewerbung keine Eingangsbestätigung erhalten, wenden sie sich
bitte unverzüglich an die ausschreibende Bezirksregierung.
Auf dem Postweg oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht
berücksichtigt.
Hinweis: In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden.
Hierzu zählen insbesondere Störungen im Online-Bewerbungsportal.
Über folgenden Link kann direkt auf das Bewerbungsformular unter dem
Ausschreibungsdatum 27.06.2025 und der Ausschreibungsnummer 13/2025
zugegriffen werden:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger

Behörde: Bezirksregierung Münster

Bestellungsdatum: 01.10.2025

Bewerbungsfrist: 16.07.2025

 

Mettmann Nr. 1

Im Regierungsbezirk Düsseldorf wird zum
01.10.2025
gemäß Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmäch-
tigte Bezirksschornsteinfegerin/bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) im
folgenden Kehrbezirk ausgeschrieben:
Mettmann Nr. 1
Der Kehrbezirk umfasst ca. 3300 Liegenschaften in Monheim am Rhein.
Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmäch-
tigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre be-
fristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person
das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz
3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschorn-
steinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirk-
samkeit der Bestellung erneut bewerben.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal
bis zum 17.07.2025 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zäh-
len insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal.
Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgese-
henen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal er-
forderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Verspätet eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Behörde: Regierungsbezirk Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.10.2025

Bewerbungsfrist: 17.07.2025

 

Nr. 018 in der Stadt Köln

Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Im Regierungsbezirk Köln (Land NRW) wird gem. § 9 Schornsteinfe-
gerhandwerksgesetz (SchfHwG) zum 01.01.2026 die Tätigkeit als be-
vollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den der Kehrbezirk
Nr. 018 in der Stadt Köln
zur Neu- oder Wiederbesetzung ausgeschrieben. Die Bestellung erfolgt
gem. § 10 Abs. 1 SchfHwG unter Berücksichtigung der Altersgrenze
von 67 Jahren für die Dauer von sieben Jahren, folglich bis längstens
zum 31.12.2032.
Kehrbezirksbeschreibung:
Der Kehrbezirk befindet sich in den Kölner Stadtteilen Ehrenfeld, Lin-
denthal und Innenstadt. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden
Liegenschaften beträgt 1.513, davon sind 144 Liegenschaften unbe-
nutzt, stillgelegt oder leerstehend. Der Kehrbezirk ist in seiner Struktur
als städtisch einzustufen.
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die
handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung
des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a
Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leis-
tung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 22.07.2025
ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link mög-
lich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger .
Auf dem üblichen Postweg oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen
werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Stö-
rungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen
zugelassen werden).

Behörde: Regierungsbezirk Köln

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 22.07.2025

 

Nr. 003 des Landrates des Rhein-Erft-Kreises

Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Im Regierungsbezirk Köln (Land NRW) wird gem. § 9 SchfHwG zum
01.01.2026 für die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfe-
ger (m/w/d) bis längstens zum 31.12.2032 der Kehrbezirk
Nr. 003 des Landrates des Rhein-Erft-Kreises
für den Zeitraum von maximal sieben Jahren zur Neubesetzung aus-
geschrieben. Die Bestellung erfolgt gem. § 10 Abs. 1 SchfHwG unter
Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren für die Dauer von
längstens sieben Jahren, folglich bis längstens zum 31.12.2032.
Bezeichnung des ausgeschriebenen Kehrbezirks:
Der Kehrbezirk Nr. 003 REK befindet sich in der Stadt Elsdorf und um-
fasst die Ortsteile Angelsdorf, Esch, Tollhausen, Oberembt und Nie-
derembt sowie in der Stadt Bedburg mit den Stadtteilen Kirchtroisdorf,
Klein-Kirchtroisdorf, Pütz und Kirdorf. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu be-
arbeitenden Liegenschaften beträgt 3.376; davon sind 215 unbenutzt.
Der Kehrbezirk ist eher ländlich strukturiert.
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die
handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung
des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den
Bewerbern wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befä-
higung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen
sind bis zum 25.07.2025 ausschließlich im Online-Verfahren unter
dem Link
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
möglich und zulässig.

Behörde: Regierungsbezirk Köln

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 25.07.2025

 

Nr. 053 in der Stadt Köln

Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Im Regierungsbezirk Köln (Land NRW) wird gem. § 9 Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) zum 01.01.2026 die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den der Kehrbezirk
Nr. 053 in der Stadt Köln
zur Neu- oder Wiederbesetzung ausgeschrieben. Die Bestellung erfolgt
gem. § 10 Abs. 1 SchfHwG unter Berücksichtigung der Altersgrenze
von 67 Jahren für die Dauer von sieben Jahren, folglich bis längstens
zum 31.12.2032.
Kehrbezirksbeschreibung:
Der Kehrbezirk befindet sich in den Kölner Stadtteilen Buchforst, Mülheim und Buchheim. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 1.109, davon sind 288 Liegenschaften unbenutzt,9 stillgelegt und 15 leerstehend. Der Kehrbezirk ist in seiner Struktur
als städtisch mit geringer gewerblicher Nutzung einzustufen.
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leis-
tung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 28.07.2025 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger .
Auf dem üblichen Postweg oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden).

Behörde: Regierungsbezirk Köln

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 28.07.2025

 

Bünde II

Im Regierungsbezirk Detmold (Land Nordrhein-Westfalen) wird die Tätigkeit als be-
vollmächtigte*r Bezirksschornsteinfeger*in (m/w/d) ab 01.11.2025 bis längstens
31.10.2032 unter der Ausschreibungsnummer 25/14 für den
Kehrbezirk Bünde II
ausgeschrieben.
Der Kehrbezirk umfasst die Ortschaft Ennigloh und Teile von Ahle. Er besteht überwie-
gend aus Ein- und Zweifamilienhäusern und dem Gewerbegebiet Bünde-Ennigloh.
Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Gebäude: ca. 2.450
Die Bestellung erfolgt unter Berücksichtigung der Altersgrenze gem. § 10 Abs.1
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für die Dauer von längstens sieben
Jahren.
I. Einsendefrist und Adresse für die Bewerbung
Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren über das
Schornsteinfegerbewerberportal1
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerbungsschluss: 31.07.2025
Verspätete Bewerbungen werden systembedingt vom Bewerbungsverfahren ausge-
schlossen.
II. Voraussetzung für eine Bewerbung
Der Bewerber/die Bewerberin müssen gemäß § 9 a SchfHwG die Voraussetzungen
zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
§ 9 a Abs. 4 SchfHwG ist dabei zu beachten (Erneute Bewerbung erst nach Ablauf von
zwei Jahren nach Wirksamkeit der letzten Bestellung, sofern kein persönlicher Härte-
fall vorliegt).
III. Dauer der Bestellung und Altersgrenze
Die Bestellung ist gem. § 10 Absatz 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet je-
doch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird.
IV. Auswahl des Bewerbers/der Bewerberin
Die Auswahl des Bewerbers/der Bewerberin wird gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach
ihrer Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen.
Besonderer Wert wird neben der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung auf den
Stand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktische Berufserfahrung gelegt.
Sofern erforderlich, wird ein Auswahlgespräch geführt

Behörde: Bezirksregierung Detmold

Bestellungsdatum: 01.11.2025

Bewerbungsfrist: 31.07.2025

 

Kehrbezirk Enger II

Im Regierungsbezirk Detmold (Land Nordrhein-Westfalen) wird die Tätigkeit als be-
vollmächtigte*r Bezirksschornsteinfeger*in (m/w/d) ab 01.10.2025 bis längstens
30.09.2032 unter der Ausschreibungsnummer 25/12 für den
Kehrbezirk Enger II
ausgeschrieben.
Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen im Bereich der Stadt Enger die Ortsteile Wes-
terenger, Dreyen und Siele sowie einen östlichen Bereich der Stadt Spenge und die
Ortsteile Nordspenge, Lenzinghausen und Hücker-Aschen.
Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Gebäude: ca. 2.900
Die Bestellung erfolgt unter Berücksichtigung der Altersgrenze gem. § 10 Abs.1
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für die Dauer von längstens sieben
Jahren.
I. Einsendefrist und Adresse für die Bewerbung
Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren über das
Schornsteinfegerbewerberportal1
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerbungsschluss: 31.07.2025
Verspätete Bewerbungen werden systembedingt vom Bewerbungsverfahren ausge-
schlossen.
II. Voraussetzung für eine Bewerbung
Der Bewerber/die Bewerberin müssen gemäß § 9 a SchfHwG die Voraussetzungen
zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
§ 9 a Abs. 4 SchfHwG ist dabei zu beachten (Erneute Bewerbung erst nach Ablauf von
zwei Jahren nach Wirksamkeit der letzten Bestellung, sofern kein persönlicher Härte-
fall vorliegt).
III. Dauer der Bestellung und Altersgrenze
Die Bestellung ist gem. § 10 Absatz 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet je-
doch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird.
IV. Auswahl des Bewerbers/der Bewerberin
Die Auswahl des Bewerbers/der Bewerberin wird gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach
ihrer Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen.
Besonderer Wert wird neben der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung auf den
Stand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktische Berufserfahrung gelegt.
Sofern erforderlich, wird ein Auswahlgespräch geführt.

Behörde: Regierungsbezirk Detmold

Bestellungsdatum: 01.10.2025

Bewerbungsfrist: 31.07.2025

 

Kehrbezirk Hüllhorst II

Im Regierungsbezirk Detmold (Land Nordrhein-Westfalen) wird die Tätigkeit als be-
vollmächtigte*r Bezirksschornsteinfeger*in (m/w/d) ab 01.10.2025 bis längstens
30.09.2032 unter der Ausschreibungsnummer 25/13 für den
Kehrbezirk Hüllhorst II
ausgeschrieben.
Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen aus der Gemeinde Hüllhorst die Ortsteile Ten-
gern, Schnathorst, Ahlsen, Holsen und Bröderhausen, sowie aus dem Stadtgebiet Bad
Oeynhausen die Ortsteile Wulferdingsen, Bergkirchen, Werste und Vollmerdingsen.
Der Kehrbezirk ist überwiegend ländlich strukturiert.
Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Gebäude: ca. 3.000
Die Bestellung erfolgt unter Berücksichtigung der Altersgrenze gem. § 10 Abs.1
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für die Dauer von längstens sieben
Jahren.
I. Einsendefrist und Adresse für die Bewerbung
Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren über das
Schornsteinfegerbewerberportal1
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerbungsschluss: 31.07.2025
Verspätete Bewerbungen werden systembedingt vom Bewerbungsverfahren ausge-
schlossen.
II. Voraussetzung für eine Bewerbung
Der Bewerber/die Bewerberin müssen gemäß § 9 a SchfHwG die Voraussetzungen
zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
§ 9 a Abs. 4 SchfHwG ist dabei zu beachten (Erneute Bewerbung erst nach Ablauf von
zwei Jahren nach Wirksamkeit der letzten Bestellung, sofern kein persönlicher Härte-
fall vorliegt).
III. Dauer der Bestellung und Altersgrenze
Die Bestellung ist gem. § 10 Absatz 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet je-
doch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird.
IV. Auswahl des Bewerbers/der Bewerberin
Die Auswahl des Bewerbers/der Bewerberin wird gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach
ihrer Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen.
Besonderer Wert wird neben der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung auf den
Stand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktische Berufserfahrung gelegt.
Sofern erforderlich, wird ein Auswahlgespräch geführt.

Behörde: Regierungsbezirk Detmold

Bestellungsdatum: 01.10.2025

Bewerbungsfrist: 31.07.2025

 

Kehrbezirk Paderborn VII

Im Regierungsbezirk Detmold (Land Nordrhein-Westfalen) wird die Tätigkeit als be-
vollmächtigte*r Bezirksschornsteinfeger*in (m/w/d) ab 01.11.2025 bis längstens
31.10.2032 unter der Ausschreibungsnummer 25/15 für den
Kehrbezirk Paderborn VII
ausgeschrieben.
Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen den nordwestlichen Stadtrand von Pader-born,
den Ortsteil Elsen und den Ortsteil Wewer. Bebauung überwiegend Ein- und Zweifami-
lienhäuser.
Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Gebäude: ca. 3.000
Die Bestellung erfolgt unter Berücksichtigung der Altersgrenze gem. § 10 Abs.1
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für die Dauer von längstens sieben
Jahren.
I. Einsendefrist und Adresse für die Bewerbung
Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren über das
Schornsteinfegerbewerberportal1
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerbungsschluss: 31.07.2025
Verspätete Bewerbungen werden systembedingt vom Bewerbungsverfahren ausge-
schlossen.
II. Voraussetzung für eine Bewerbung
Der Bewerber/die Bewerberin müssen gemäß § 9 a SchfHwG die Voraussetzungen
zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
§ 9 a Abs. 4 SchfHwG ist dabei zu beachten (Erneute Bewerbung erst nach Ablauf von
zwei Jahren nach Wirksamkeit der letzten Bestellung, sofern kein persönlicher Härte-
fall vorliegt).
III. Dauer der Bestellung und Altersgrenze
Die Bestellung ist gem. § 10 Absatz 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet je-
doch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird.
IV. Auswahl des Bewerbers/der Bewerberin
Die Auswahl des Bewerbers/der Bewerberin wird gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach
ihrer Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen.
Besonderer Wert wird neben der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung auf den
Stand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktische Berufserfahrung gelegt.
Sofern erforderlich, wird ein Auswahlgespräch geführt.

Behörde: Regierungsbezirk Detmold

Bestellungsdatum: 01.11.2025

Bewerbungsfrist: 31.07.2025

 

Wilsdruff

Behörde: Landesdirektion Sachsen

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 15.07.2025

 

Geringswalde

Behörde: Landesdirektion Sachsen

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 31.07.2025

 

Sammelausschreibung für 9 Bezirke

Ausgeschrieben sind folgende Bezirke:

Kreis Ostholstein: Eutin II
Kreis Rendsburg-Eckernförde: Eckernförde I, Rendsburg III
Kreis Herzogtum Lauenburg: Lauenburg I
Kreis Pinneberg: Bönningstedt, Bokholt-Hanredder
Landeshauptstadt Kiel: Kiel XXIV, Kiel XVI
Hansestadt Lübeck: Lübeck IX

Viel Erfolg bei der Bewerbung!

Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Bestellungsdatum: 01.10.2025

Bewerbungsfrist: 17.07.2025

 

Innovationszentrum Schornsteinfegerhandwerk

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Die Säulen des ZDS