Lebenszyklusanalyse - das Werkzeug im Klimaschutz
Am 25. November 2024 fand eine Veranstaltung über die Lebenszyklusbetrachtung im Rahmen des Netzwerk Wärme der Deutschen Umwelthilfe statt.
Wer behauptet, verliert! Wer Nutzen bietet, gewinnt! Fachinformationen für unsere Mitglieder sind ein klarer Nutzen, denn Wissen und Kompetenz machen uns stark für den Arbeitsmarkt. Unser Ratgeber & Blog liefert stets hilfreiche Informationen zu beruflichen Fachthemen, Insides aus unserer Verbandsarbeit, Neues vom Gesetzgeber und mehr: Nutze unseren ZDS Blog und bleib überrascht & informiert.
Am 25. November 2024 fand eine Veranstaltung über die Lebenszyklusbetrachtung im Rahmen des Netzwerk Wärme der Deutschen Umwelthilfe statt.
Der ZDS hat in dieser Woche seinen Sozialpartner, den ZIV, zur Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen aufgefordert.
Der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS) hat heute Vormittag dem Zentralinnungsverband (ZIV) das Angebotspaket für einen neuen Bundestarifvertrag für das Schornsteinfegerhandwerk ab 2025 (BTV) übermittelt.
Der Fachbereich Europa des Deutschen Bundestages hat in diesem Jahr mehrere Fragen zum Thema der EU-Lastenteilungsverordnung (engl. Effort Sharing Regulation (ESR)) beantwortet.Die ESR soll zur Minderung der Treibhausgasemissionen beitragen. Die Verordnung legt die Ziele für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) von 2021 bis 2030 fest. In welcher Art und Weise die Ziele erreicht werden, ist jedem Mitgliedsstaat selbst überlassen.
Seit einigen Monaten wird über die Novellierung des neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) diskutiert. Insbesondere der Wunsch nach Einführung der sogenannten „Stellvertreterregelung“ weckt vor allem bei den Arbeitgebern große Hoffnungen, im hoheitlichen Bereich entlastet zu werden. Wann und in welcher Form die gewünschte Entlastung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger kommen wird, lässt sich am Zeitplan des Novellierungsprozesses erkennen.
Seit dem 03. September 2024 ist das neue Förderprogramm der Kreditanstalt für Wieder- aufbau (KfW) gestartet.
Auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kam es am 06. August 2024 zu technischen Störungen.
Ab dem 07. August 2024 treten wichtige Änderungen der Fördersätze der Energieberatungen ein. Die Summe der Förderungen wird gesenkt.
Den EU-Emissionshandel (EU-ETS 1) der Europäischen Union (EU) gibt es schon seit 2005. Aber bringt der Emissionshandel die gewünschten Auswirkungen in der Industrie? Oder bleiben die erhofften Minderungen an Emissionen aus?
Vor kurzem wurden mehrere Gebiete in Süddeutschland mit Hochwasser überschwemmt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll nun den Betroffenen in Bayern und Baden-Württemberg schnell und ohne bürokratische Hürden zur Verfügung stehen. Aus dem Grund wurden jetzt mehrere Verfahrenserleichterungen in der BEG mit eingeführt.
Vor kurzem hat die Fraktion der CDU/CSU mehrere Fragen bezüglich der Entwicklung des Heizungsmarkts und Förderprogramme an den Bundestag gesendet. Die Antworten auf die Fragen wurden nun veröffentlicht.
Seit Dienstag, dem 28. Mai 2024, wurde die Gruppe der Antragsberechtigten für die Förderung zum Heizungsaustausch erweitert.
Für Demokratie, gegen Rechtsextremismus
Das Großaufgebot des ZDS auf der 1. Mai Demo in Leipzig war ein voller Erfolg.
Seit dem 1. April 2024 publizierte die Bundesnetzagentur die vereinfachte Version einer Registrierung von Balkonkraftwerken in das Marktstammdatenregister.
Die dena veröffentlichte vor einigen Wochen einen neuen Praxisleitfaden mit einem Lösungsansatz für den Einbau von Wärmepumpensystemen in Mehrfamilienhäusern.
Am 1. April 2024 wurde Cannabis im Rahmen des CanG (Cannabisgesetz) in Deutschland legalisiert.
Eine Studie des Klimaforschungsinstituts MCC untersucht die optimale Ausstattung finanzieller Hilfen für klimafreundliches Heizen.
Der Tagesspiegel hat kürzlich kritisiert, dass Deutschland bereits seinen fairen Anteil an dem CO2-Budget aufgebraucht hat. Aber was kann man tun, um eine faire Verteilung zu erhalten?
Schon oft wurde betont, dass das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 aus ökologischer Sicht Sinn macht. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC hat eine Studie veröffentlicht, dass dieses Ziel auch ökonomische Vorteile mit sich bringen kann.
Am Dienstag, dem 26. März 2024, wurde überraschenderweise die Förderung für die Energieberatung gestoppt. Das geht aus einem Schreiben hervor, das dem Spiegel vorliegt.
Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE hat die dritte Auflage ihrer Kurzstudie zur Entwicklung des Zuwachses von Photovoltaik (PV) in Deutschland veröffentlicht.
Laut dem Frauenhofer-Institut für Solare Energiesysteme (Frauenhofer ISE) hängt die Energiewende stark von der Sanierung des Gebäudebestandes ab. Aus dem Grund wurde eine Studie durchgeführt, die zu einem die Effizienz von Wärmepumpen im Gebäudebestand analysiert.
Am 12. März 2024 ist die Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) durch den Trilog des EU-Parlamentes gegangen. Das sind die beschlossenen Richtlinien.
Seit kurzen gibt es die überarbeitete Version der Förderung für Kälte- und Klimaanlagen. Die Novellierung hat viele spannende Erneuerungen mit sich gebracht.
Seit dem 27.02.2024 können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Anträge für die Förderungen von Kauf und Einbau einer klimafreundlichen Heizung gestellt werden.
Schon vor dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) konnten Kommunen auf freiwilliger Basis einen Wärmeplan entwickeln und den Gemeinden zur Verfügung stellen. Doch wie wurden diese freiwilligen kommunalen Wärmepläne finanziert?
Wir wollen euch etwas Gutes tun. Um die Arbeit von einigen von euch zu erleichtern, stellen wir die Grundsteine Software vor.
Am 02. Februar 2024 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) seinen Haushalt für dieses Jahr, den Einzelplan 25, beschlossen.
Die Europäische Union (EU) entschied Anfang Februar über eine Herangehensweise die Klimaziele der 28. Klimakonferenz, kurz COP28, und eine Klimaneutralität bis 2050 umsetzen zu können.
Der Februar dieses Jahr ist ein besonderer. Anstatt der üblichen 28 Tage hat der Februar in diesem Jahr 29 Tage.
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP haben einen Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 vorgelegt. Dieser Entwurf soll vor allem den Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023 zum Nachtragshaushalt 2021 begegnen und eine Finanzierung für das aktuelle Jahr sicherstellen.
Das Jahr 2024 ist da und damit tritt auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Passend zum Jahreswechsel hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), ein Beratungspapier veröffentlicht, welches ihr im Anhang dieses Berichtes findet.
Die klimafreundlichen Änderungen in der Gesellschaft stellt die Versorgung des Stromnetzes vor immer mehr Herausforderungen. Agora Energie hat sich im Rahmen einer Studie damit befasst, wie klimafreundliche Technologien und ein dynamischer Strompreis die Lösung für ein stabiles Stromnetz sein können.
Der Deutsche Bundestag hat heute mit den Stimmen der Koalition, gegen die Stimmen der Opposition das Wärmeplanungsgesetz beschlossen. Beschlossen wurde nicht der vorliegende Gesetzesentwurf, sondern die geänderte Fassung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.
Am 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht die Nichtigkeit des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 verkündet.
Die Energie- und Wärmewende ist in vollem Gange. Ein strukturiertes System in der Beheizungsstruktur ist für einen effektiven Wandel notwendig. Hierfür hat die Bundesregierung das Wärmeplanungsgesetz auf den Weg gebracht. Hiernach müssen Kommunen einen Plan erstellen, wie die Beheizung in ihrer Region zukünftig gestaltet werden soll und wie bestehende und zukünftige Potentiale nutzbar gemacht werden. Besonderer Fokus liegt auf Wärmenetzen und deren Ausbau.
Am 15. Juli 2023 veranstaltete der RV Südwest seinen 9. Regionalverbandstag in Mainz unter dem Motto "Zukunft beginnt jetzt". Es war eine inspirierende Veranstaltung mit großartigen Grußworten und einer spannenden Podiumsdiskussion zum Thema Zukunft des Schornsteinfegerhandwerks.
Im Rahmen der PKS-Gesellschafterversammlung haben der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS) und der Zentralinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) einen neuen AKS-Tarifvertrag vereinbart. Nach intensiven Verhandlungen und Gesprächen zwischen den Tarifkommissionen beider Verbände konnte am 12. Juli 2023 in München eine Einigung erzielt werden.
Am 18. Februar 2023 fand in Potsdam der 9. Regionalverbandstag des RV Nord statt. An der Veranstaltung nahmen auch der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie in Brandenburg, Jörg Steinbach, sowie Vertreter des DGB und der IG BAU teil. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke sprach per Video zu den Delegierten.
Die neueste Studie des Bundesinstitutes für Berufsbildung bestätigt, dass im vergangenen Jahr 2022 das Gefälle bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen im Handwerk besonders groß war. Jedoch erhalten Schornsteinfeger-Azubis für das Jahr 2023 erneut eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung in Höhe von 18,7%.
Zum ersten Mal sind alle geltenden Tarifverträge für das Schornsteinfegerhandwerk in einer Broschüre zusammengefasst erschienen. Alle Mitglieder des ZDS und die Inhaber eines Abonnements des Schornsteinfeger Verlages erhalten die Broschüre kostenlos mit der Januar-Ausgabe der Fachzeitschrift Schornsteinfeger des ZDS-Bundesverbandes.
#zeitzählt - Seit dem 13.09.2022 wird der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG zur elektronischen Zeiterfassung verpflichtet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vergangenen Jahre zeigten uns, dass es immer schwieriger wird, neue Auszubildende für unser Handwerk zu gewinnen. Doch ohne Auszubildende im Schornsteinfegerhandwerk, wird es schwierig die Zukunft zu gestalten. Sie sind unser höchstes Gut und darum muss man sich gut kümmern. Wir brauchen Fachleute, die gut aufgestellt und ausgebildet sind, um sich mit neuen Berufszweigen auseinanderzusetzen und diese auch wirtschaftlich nutzbar zu machen.
Einer für alle, alle für einen!
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bis Ende März 2022 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.
Der GIH ist Herausgeber der fünften Auflage des Klassikers zur Aus- und Weiterbildung von Energieberaterinnen und Energieberatern im Wohngebäudebereich.
Lange Zeit waren Frauen im Handwerk, auch unter den Schornsteinfegern, stark unterrepräsentiert. Doch ein Umdenken ist angesagt und findet glücklicherweise bereits statt.
Am 17.09.2021 wurde die Empfehlung des Bundesrates zur ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV) veröffentlicht.
Am 31.08.2021 ist die Änderung für das Klimaschutzgesetz in Kraft getreten. Bis 2030 sollen unter anderem die CO2-Emissionen, vor allem im Bereich der Energiewirtschaft, der Industrie, im Verkehrssektor, im Gebäudebereich und in der Landwirtschaft, 65 Prozent niedriger sein als 1990. Außerdem wird die Erreichung der Treibhausgasneutralität von 2050 auf das Jahr 2045 vorgezogen.
Mit dem beschlossenen Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes kommt neuer Schwung in die Diskussion rund um das Thema Energieeinsparung und Energieberatung.
Am 8. Juni 2021 fand die diesjährige Gesellschafterversammlung der Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk (AKS) GmbH statt. Die beiden Gesellschafter, der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) und der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger – Gewerkschaftlicher Fachverband (ZDS), haben zu der Versammlung jeweils 6 Delegierte entsandt. Die Versammlung fand, wie im letzten Jahr auch, in hybrider Form statt.
In Deutschland wurden im Jahr 2020 rund 739 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – das sind rund 70 Millionen Tonnen oder 8,7 Prozent weniger als 2019. Das geht aus den Emissionsdaten des Umweltbundesamtes (UBA) hervor, die erstmals nach den Vorgaben des Bundesklimaschutzgesetzes vorgelegt wurden. Die Minderung im Jahr 2020 ist der größte jährliche Rückgang seit dem Jahr der deutschen Einheit 1990.
Am 30. März 2021 fand in digitaler Form das jährliche Treffen der International Confederation of Chimney Sweepers Trade Union (ICU) statt. Die ICU gründete sich bereits im Jahr 1989 und hat es sich zur Aufgabe gemacht, vor allem die europäischen Gewerkschaften im Schornsteinfegerhandwerk zu vernetzen.
Seit dieser Woche sind Betriebe dazu verpflichtet ihren Mitarbeitern kostenlos Corona-Schnelltests zur Verfügung zu stellen. Aber nicht jedes Schnelltestergebnis ist auch etwas wert und zudem gibt es noch verschiedene Testmöglichkeiten.
Die Ausbildungskostenausgleichskasse (AKS) im Schornsteinfegerhandwerk bedankt sich bei den Betrieben für die Schaffung von mehr als 600 Ausbildungsplätzen im ersten Lehrjahr und verweist gleichzeitig auf neue Regelungen in dem Tarifvertrag zur Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk, welcher die Grundlage der AKS bildet.
Seit einigen Wochen bieten wir ein neues Format an, um seine Mitglieder mit Informationen zu versorgen, den ZDS-Podcast „Am Kaminfeuer“.
Unsere Landesgruppe Thüringen erklärt in einem Rundschreiben an alle Mitglieder, weshalb der ZDS derzeit nicht gut auf den Obermeister der Landesinnung Thüringen zu sprechen ist. In den vergangenen Wochen hat die ZDS-Landesgruppe allen ihren Mitgliedern Muster-Lohnabrechnungen zukommen lassen und im Nachgang dazu per Telefon abgefragt, ob sich diese Muster-Lohnberechnungen mit den tatsächlichen Lohnberechnungen decken.
Am 24.02.2021 traf sich unsere Landesgruppe Thüringen, mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, um insbesondere über die mögliche Neueinteilung der Bezirke in Thüringen zu sprechen.
Die Luft in deutschen Städten ist deutlich sauberer geworden. 2020 wurde der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel bundesweit nur noch an rund drei bis vier Prozent der Messstationen überschritten. 2019 waren es noch 21 Prozent. Insgesamt ist die Belastung mit NO2 deutschlandweit damit weiter deutlich zurückgegangen. Ursache dafür ist wohl weniger ein kurzfristiger „Corona-Effekt“, sondern die Fortsetzung eines Trends, den die Politik erfolgreich angestoßen hat.
Eine Mininovellierung der Bundeskehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) wird seit geraumer Zeit diskutiert. Alleine der Tatsache geschuldet, dass in die KÜO das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingepflegt werden muss, macht einige Anpassungen in der Verordnung notwendig.
Normalerweise kommunizieren die Verbände im Schornsteinfegerhandwerk auf direktem Wege miteinander. So sollte das – nicht nur aus Gründen der guten Zusammenarbeit – auch sein.
Dass Bezirke eingeteilt werden müssen, ist nichts Neues. Schon immer prüfte die zuständige Behörde, meist auf Landesebene, ob sich die Größe von Bezirken geändert hat und daraus eine Verschiebung von Kehrbezirksgrenzen notwendig wird. Meist musste bei den Bezirken das Arbeitsvolumen, welches im ländlichen Raum zugenommen hat, in den städtischen Bereich verschoben werden, um den dortigen Wegfall an Tätigkeiten zu kompensieren.
In einer Besprechung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV), dem Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger – Gewerkschaftlicher Fachverband (ZDS) – und der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks (PKS) wurde am 10. Februar 2021 über die Anwendung des Pensionskassensicherungsvereins (PSV) für Betriebsinhaber im Schornsteinfegerhandwerk diskutiert.
Am 25. Januar 2021 wurde die Anhörung nach § 51 BImSchG zur Änderung des § 19 der Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImschV) eingeleitet. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat einen Vorschlag an die Verbände und die anderen Ressorts versendet und um Stellungnahme bis zum 12. Februar 2021 unter dem Hinweis gebeten, dass der vorliegende Referentenentwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt sei.
Am 12. Juni 2020 wurde das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (7. SGB IV-ÄndG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In diesem wird unter anderem eine Absicherung für Beschäftigte geregelt, welche im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers greifen soll. Konkret bedeutet dies, dass mit der Reform des SGV IV seit 01. Januar 2021 eine Pflichtversicherung für Arbeitgeber eingeführt wurde, die ihre Betriebsrenten über Pensionskassen organisieren. Der sogenannte Pensionskassensicherungsverein (PSV) soll dabei die Pensionskassenzusagen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer bei einer Zahlungsunfähigkeit der Pensionskasse und gleichzeitiger Insolvenz des Arbeitgebers absichern.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt der neue Bundestarifvertrag für das Schornsteinfegerhandwerk (BTV) 2021/2022. Der Weg zu dieser Tarifvereinbarung war kein einfacher. In einer breit angelegten Tarifkampagne haben wir massiv Werbung für unser Forderungspaket gemacht, welches auf Grundlage einer Mitgliederbefragung entstanden ist. Von vornherein war klar, dass die Tarifvertragsparteien einen schweren Stand bei den Tarifverhandlungen haben würden. Die berechtigten Ansprüche unserer Mitglieder nach einer deutlichen Lohnerhöhung deckten sich nicht mit der teils nachvollziehbaren Lohnzurückhaltung auf Arbeitgeberseite, meist in den neuen Bundesländern. Dass in dieser verzwickten Situation überhaupt ein gangbarer Kompromiss zustande kam, ist schon bemerkenswert und der Erkenntnis zuzuschreiben, dass nach wie vor Fachkräfte für das Schornsteinfegerhandwerk benötigt werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) arbeitet derzeit an einer Novellierung zum 5. Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung (HWO) und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften. Als Anhang dieser Novellierung sieht das BMWi unter anderem Änderungen im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) und in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) vor. Die Verbände des Schornsteinfegerhandwerks können bis zum 15. Januar 2021 ihre Stellungnahme hierzu einreichen.
Es bleibt spannend im Jahr 2020 und insbesondere auch der Jahreswechsel bis ins Jahr 2021. Aufgrund der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der geplanten Umsetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind weitreichende Änderungen für Schornsteinfeger und Energieberater zu erwarten. Wir möchten mit diesem Beitrag etwas Licht ins Dunkle bringen.
Bereits am 9. Juli 2020 haben sich wie berichtet die Verbände im Schornsteinfegerhandwerk auf einen neuen Tarifvertrag für die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk geeinigt. Die Allgemeinverbindlichkeit wurde beantragt und zwischenzeitlich wurde von uns sowie vermutlich auch vom ZIV (Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks -Zentralinnungsverband-) eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gesendet. Die Auslegungen des Handwerkes wurden demnach anerkannt, denn die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wurde am 24.11.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Jetzt muss noch eine Frist von drei Wochen abgewartet werden, in der jeder Stellung zu dem Tarifvertrag für die Schornsteinfegerauszubildenden nehmen kann. Dieser Prozess soll bis zum Ende dieses Jahres abgeschlossen sein, womit ein nahtloser Übergang der Tarifverträge sichergestellt wäre.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die 2. Tarifverhandlung im Schornsteinfegerhandwerk zu einem neuen Bundestarifvertrag (BTV) blieb ohneErgebnis. Nach anfänglichen Diskussionen über die Kommunikationsweise des ZDS an seine Mitglieder,über die sich die Vertreter des ZIV echauffiert hatten, wurde die Verhandlung deutlich sachlicher undkonstruktiver. Daniel Fürst, 1. Vorsitzender des ZDS, hat in der Verhandlung darauf aufmerksam gemacht,dass die Kommunikation des ZDS augenscheinlich richtig sei, auch wenn sich die Arbeitgebervertreterdavon angegriffen fühlten. Unter anderem ist es die Aufgabe des ZDS, seine Mitglieder umfangreich überalle aktuellen Tarifgeschehnisse zu informieren.
Am 03. November 2020 fand der im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) angesiedelte Bund-Länder-Ausschuss für das Schornsteinfegerhandwerk statt. Der Bund-Länder Ausschuss Schornsteinfegerhandwerk ist eine regelmäßig tagende Einrichtung der Behörden in Bund und Land, welche zur Abstimmung der Bundesländer mit dem zuständigen Bundesministerium dient. Meistens werden als Gäste die beiden Berufsverbände, Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) und wir als Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. – Gewerkschaftlicher Fachverband (ZDS) des Schornsteinfegerhandwerks eingeladen.
Wie schon fast das gesamte Jahr begleitet die Corona-Pandemie die Menschen weltweit auch aktuell weiter. Sicher ist an keinem vorbei gegangen, dass seit diesem Monat erneut Verschärfungen der Corona Regeln festgelegt wurden, die einem Lockdown nahe kommen. Doch was heißt das für die Schornsteinfegerbetriebe?
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm (MAP) für Erneuerbare Energien erhalten insgesamt weitere rund 2,2 Milliarden. Euro. Für 2021 ist eine Zusammenführung der bestehenden Programme in der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) mit korrespondierender Mittelausstattung geplant.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 20. Oktober 2020 fand die erste Tarifverhandlung zu einem neuen Bundestarifvertrag für das Schornsteinfegerhandwerk (BTV) statt. Unsere Forderungen wurden bereits im Vorfeld an den Zentralinnungsverband (ZIV) übermittelt und beruhen auf einer breit angelegten Mitgliederbefragung.
Die Handwerksschule e.V. ist einer von drei Weiterbildungsanbietern, die in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Stellen ein Pilotprojekt zur Auffrischung der Asbestsachkunde anbieten können. Die Asbestsachkunde muss alle sechs Jahre aufgefrischt werden. Der Pilotkurs, den die Handwerksschule schon einmal erfolgreich angeboten hat, kann bis zum 31.12. als Webseminar gebucht werden. Entweder als Samstagslehrgang oder mit zwei Abendveranstaltungen, jeweils von 17:00 bis 20:15 Uhr. Die arbeitszeitfreundlichen Termine sollen die Arbeitnehmer bei der Teilnahme unterstützen.
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) – hat in zwei Arbeitskreisen gemeinsam mit uns an neuen Prüfungen für das Schornsteinfegerhandwerk gearbeitet. Während der Arbeitskreis Meisterprüfung aktuell an einem ganz neuen Teil II der schriftlichen Prüfung arbeitet, können von den Prüfungsausschussvorsitzenden hier bereits seit Langem fertige Prüfungen und Hilfsmittel zur Durchführung von Meisterprüfungen im Teil I und II angefordert werden.
Wir konnten an unserem inzwischen dritten bundesweiten Webseminar rund 200 Kolleginnen und Kollegen über das neue Gebäudeenergiegesetz und die Auswirkungen von dessen Einführung informieren.
Unser Forderungspakt beruht auf einer bundesweit angelegten Mitgliederbefragung, welche wir in den vergangenen Wochen durchgeführt haben. Wir konnten aus der Befragung ein sehr gutes Bild bekommen, wie die aktuelle Situation der Beschäftigten in den Schornsteinfegerbetrieben derzeit aussieht und was wir mit einem neuen Tarifvertrag in Zukunft verändern wollen.
Da die Rauchwarnmelderpflicht in den 16 Bundesländern nicht einheitlich geregelt ist, empfiehlt der Risikoexperte, sich über die länderspezifischen Vorschriften zu informieren.
Zum 01.11.2020 tritt das lange erwartete Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Mit dem Gesetz werden drei energiesparrechtliche Regelwerke EnEV, EnEG und EEWärmeG für Gebäude erstmals zusammengeführt. Unter folgendem Link kommt ihr zum Gesetzestext, ebenso findet ihr das Gesetz im Bereich „Arbeitshilfen – Gesetzlich“ in unserer ZDS-App.
Am 9. Juli 2020 haben wir uns mit dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) auf einen neuen Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk geeinigt. Dieser soll ab 1. Januar 2021 von derzeit 13,20 € auf 13,80 € steigen.
Bereits am 9. Juli 2020 haben wir uns mit den Arbeitgebern im Schornsteinfegerhandwerk auf einen neuen Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung verständigt. Veröffentlicht wurde das Verhandlungsergebnis allerdings erst am 4. August 2020, nachdem die Verbandsspitzen den Tarifvertrag unterzeichnet hatten.
Wir konnten uns am 09. Juli 2020 mit unserem Sozialpartner auf einen neuen Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohnes einigen. Der Tarifvertrag wurden sehr führzeitig verhandelt, da bei diesem erneut der Antrag auf Allgemeinverbindlich Erklärung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gestellt werden muss. Dieses Verfahren kann unter Umständen mehrere Monate dauern. Damit es bei dem Tarifvertrag einen nahtlosen Anschluss gibt, sollen die Anträge auf Allgemeinverbindlich Erklärungen zeitnah gestellt werden.
Wir konnten uns am 09. Juli 2020 mit unserem Sozialpartner auf einen neuen Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk einigen. Der Tarifvertrag wurden sehr führzeitig verhandelt, da bei diesem erneut der Antrag auf Allgemeinverbindlich Erklärung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gestellt werden muss. Dieses Verfahren kann unter Umständen mehrere Monate dauern. Damit es bei dem Tarifvertrag einen nahtlosen Anschluss gibt, sollen die Anträge auf Allgemeinverbindlich Erklärungen zeitnah gestellt werden.
In den nächsten vier Wochen ist Deine Meinung gefragt.
Es gibt aktuell vier Tarifverträge im Schornsteinfegerhandwerk. Der Zentralinnungsverband (ZIV) bestätigte den Eingang der Kündigungen aller Tarifverträge durch den Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger – Gewerkschaftlicher Fachverband (ZDS) – zum Jahresende.
Mit heutiger Veröffentlichung der Kehr- und Überprüfungsordnung im Bundesanzeiger ändert sich der AW-Wert für hoheitliche Tätigkeiten ab morgen (09.07.2020) von 1,05 € auf 1,20 €. Außerdem gibt es nun Mahngebühren & eine Gebühr für die Ersatzvornahme. Zudem besteht die Möglichkeit bei festen Brennstoffen die Reinigungsintervalle zu verkürzen, wenn bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Nach drei Jahren Beratungszeit ist heute das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das nun die EnEV, das EEWärmeG und das EnEG zusammenführt durch den Bundestag beschlossen worden. Ebenfalls beschlossen wurde der Änderungsantrag (BT/Dr.19/20148) der Fraktionen CDU/CSU und SPD vom 17. Juni 2020, welcher beinhaltet, dass es keine Vorzugsberatung durch die Verbraucherzentralen geban wird. Als ZDS freut uns das ganz besonders, da an dieser Stelle eine unserer Forderungen noch in letzter Minute umgesetzt werden konnte.
In diesem Jahr ist alles etwas anders. Das betrifft auch die Glückstour. Eigentlich wäre der Start der Glückstour in diesem Jahr am 10. Juni 2020 bei uns in Erfurt beim ZDS gewesen.
Jedes Jahr versammeln sich die Gesellschafter (ZIV und ZDS) der Ausbildungskostenausgleichskasse (AKS), um über die Situation der Gemeinschaftskasse zu sprechen. Dieses Jahr wurde mehrfach positiv betont, dass die Ausbildungszahlen im aktuellen ersten Lehrjahr im Vergleich zu 2018 das erste Mal wieder gestiegen sind.
Unter dem Motto „Wir bauen Zukunft“ fand in diesem Jahr unser 40. Zentralverbandstag am Döllnsee in Brandenburg statt. Doch ein ganz normaler Verbandstag war es dann doch nicht.
Wenn ein angehender Meisterschüler einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG stellt, muss er im Formblatt F angeben, welche Vollzeitfortbildungsdichte der Meisterkurs beinhaltet. Da durch die Corona-Pandemie der klassische Unterricht ausgefallen ist, ergab sich hier beim Wechsel zu alternativen Lehrmethoden, wie z.B. Onlineunterricht, dass der Anspruch auf das beantragte BAföG wegfiel, da das Formblatt F nicht mit dem Formblatt B bei Beantragung übereinstimmt.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.
Nach dem Inkrafttreten der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes am 17.07.2017 war klar, dass auch die Bundeskehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) in einigen Bereichen novelliert werden muss. Diesen Prozess hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Sommer 2018 mit dem technischen Hearing der Fachwelt im Bereich Schornsteinfegerwesen angestoßen.
Die Glückstour ist eine der größten privaten Hilfsorganisationen Deutschlands, ins Leben gerufen von Schornsteinfegern.
Das Arbeiten als Schornsteinfeger während der Corona-Zeit macht erfinderisch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die tägliche Arbeit verlangt uns momentan sehr viel ab. Die anhaltende Corona-Pandemie ist allgegenwärtig und beschäftigt dabei nicht nur uns, sondern auch unsere Arbeitgeber und unsere Kunden. Die für das Schornsteinfegerhandwerk zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene haben kein Beschäftigungsverbot für unseren Beruf ausgesprochen. Wie andere Handwerksberufe auch, dürfen und sollen Schornsteinfeger ihre Tätigkeiten weiterhin ausführen. Die gesetzlich begründete Eigentümerverpflichtung zur Einhaltung der vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten ist nicht ausgesetzt. Für uns bedeutet dies, dass wir unter Einhaltung der einschlägigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Schornsteinfegertätigkeiten weiter ausüben. Wohl wissend, dass wir uns und unsere Kunden einer erhöhten Infektionsgefahr aussetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da derzeit wieder Schreiben ihre Runde machen in denen behauptet wird, Kurzarbeitergeld wäre auch bei Schornsteinfegern möglich, möchten wir dringend auf ein paar Punkte hinweisen. Diese sind für euch wichtig, falls ihr mit dem Thema Kurzarbeit in eurem Betrieb konfrontiert werdet:
Rückwirkend zum 1. März 2020 führte die Bundesregierung Änderungen bei der Kurzarbeit ein. Wegen der Corona-Kriese kann das Geld hier jetzt kurzfristig fließen und es müssen nur 10 Prozent, statt vorher ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
In der aktuellen Corona-Krise haben mittlerweile alle Fortbildungsanbieter ihre Weiterbildungsangebote eingestampft. Es finden nur noch sehr wenige Seminare statt und wenn, dann nur in Form von Online-Seminaren (weitere Infos dazu auf www.handwerksschule.de).
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die aktuelle Situation, hervorgerufen durch die Corona-Pandemie, erfordert ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl, Pflichtbewusstsein und der Anwendung von Schutzmaßnahmen. Als Schornsteinfegerhandwerk sind wir aufgrund unserer Tätigkeit, die wir meist in den Räumen unserer Kunden verrichten, in besonderer Weise von der Corona-Pandemie betroffen. Bei allen Ängsten und Sorgen, die wir momentan im Umgang mit der Corona-Pandemie erleben, gilt grundsätzlich, dass sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Ministerpräsidenten/-innen darauf verständigt haben, Handwerksbetrieben kein generelles Beschäftigungsverbot auszusprechen. Auch das Schornsteinfegerhandwerk fällt unter die Kategorie „Handwerk“ und unterliegt daher keinem generellen Beschäftigungsverbot.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband und der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. – Gewerkschaftlicher Fachverband – wollen folgende Punkte festhalten:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,wir befinden uns derzeit in einer besonderen Situation. Das Schornsteinfegerhandwerk ist aufgrund der Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit von großer Bedeutung für die öffentliche Sicherheit. Unsere Arbeit zählt zu den Tätigkeiten der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr. Die für uns zuständigen Ministerien weisen daher bislang alle darauf hin, dass Schornsteinfegerarbeiten nur in Einzelfällen auszusetzen bzw. zu verschieben sind.
Im Schornsteinfegerhandwerk kurieren viele Fragen bezüglich des Coronavirus. Auch hinsichtlich der Fragestellung, wie mit Kunden umzugehen ist, beschäftigen viele. Verwiesen wird dabei strikt auf die Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums im Umgang mit Mitmenschen.
Im Rahmen des 10. Aktionsbündnisses Klimaschutz wurde die Kurzstudie „Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogrammes 2030“ vorgestellt. Das Öko-Institut berechnete im Auftrag des Bundesumweltministeriums die zukünftige Emissionsentwicklung.
Unser Einsatz hat sich ausgezahlt und so haben wir gute Nachrichten: Nach einer Initiative des ZDS ist die Glückstour jetzt auch in die Liste der sozialen Organisationen bei AmazonSmile aufgenommen worden.
Die Logoschmiede unserer Schornsteinfeger Verlag GmbH hat einen Onlineshop für den Verkauf von T-Shirts, Pullovern, Kissen und vielem mehr veröffentlicht.
Das am 4. März stattgefundene Fachgespräch zum Gesetzesentwurf des GEG zeigt auf, dass den teilnehmenden Sachverständigen der Gesetzesentwurf in vielen Punkten nicht weit genug geht. Weitestgehend wurde insbesondere eine Definition zum Begriff „Quartier“ gefordert und darauf eingegangen, dass die Anforderungen an den Niedrigstenergiestandard nicht weit genug gehen.
Zum 01.02.2020 trat die „Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatungen von Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ in einer überarbeiteten Fassung in Kraft.
Im letzten Jahr lag der Anteil des iSFP an den geförderten Beratungen für Wohngebäude bei 47 %.Auch hat die Datenerfassung der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) die Kosten für folgende Tätigkeiten mit dem zeitlichen Aufwand verglichen und so gezeigt, dass sich das Tätigkeitsfeld des Energieberaters durchaus lohnt.
Die notwendige Anzahl von Auszubildenden im Schornsteinfegerhandwerk ist zwar noch nicht erreicht, erfreulich ist aber, dass aktuelle Zahlen der Ausbildungskostenausgleichskasse einen Anstieg von Lehrlingen im Schornsteinfegerhandwerk zeigen.
Seit dem 01.01.2020 werden die investiven Gebäudeförderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums durch die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung flankiert, die private Gebäudeeigentümer/innen für die Sanierung ihres selbstgenutzten Wohnraums in Anspruch nehmen können.
Am 29.11.2019 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung zugestimmt und somit das Berufsbildungsgesetz mit Wirkung zum 01.01.2020 geändert. Damit wird die breit diskutierte Mindestausbildungsvergütung mit automatischer Dynamisierung ebenso umgesetzt wie die zusätzlichen Abschlussbezeichnungen. Außerdem soll es Erleichterungen im Prüfungswesen geben.
Seitens des BMWi wurden die ersten geplanten Änderungen, die mit Einführung der Bundesförderung effizienter Gebäude wirksam werden sollen, bekannt gegeben.
Auch das lang erwartete Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist vom Klimaschutzprogramm 2030 betroffen. Das GEG wurde bereits im Kabinett behandelt und wird Ende Januar auch im Parlament behandelt. Nach dem Willen der Regierung soll das GEG die Energiegesetze EnEG, EnEV und EEWärmeG zusammenführen. Neben den Beschränkungen und Ausnahmen für Ölheizungen ab dem Jahr 2026 sind zwei weitere neue Aspekte darin enthalten, welche Schornsteinfeger und Energieberater betreffen.
Nachdem die Länder und Verbände im August erneut Stellung zur Bundeskehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) nehmen konnten, ist ein Inkrafttreten der Verordnung noch nicht in Sicht. Grund hierfür ist, dass die KÜO derzeit nach der Europäischen Dienstleistungsregelung notifiziert werden muss.
Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzpakets 2030 im Steuerrecht am 15.11.2019 verabschiedet. Die Bundesländer fordern aber mehr Kompensationen für Steuerausfälle, zu denen die vorgesehenen Maßnahmen führen werden. Fraglich ist, ob nun der Zeitplan der Bundesregierung ins Wanken gerät und das Gesetzgebungsverfahren noch bis zum Jahresende abgeschlossen werden kann.
Am 04.12. stellte das BMWi den Verbänden das neue MAP vor. Im Wesentlichen werden hierdurch Beschlüsse aus dem Klimakabinett umgesetzt, wie beispielsweise die Austauschprämie für Ölheizungen.
Gemeinsame Pressemitteilung der in der Energieberatung tätigen Verbände Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer, BAKA Bundesverband Altbauerneuerung, Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN), Energieberaterverband GIH und Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS):
Aktuell wird eine Vielzahl von Gesetzgebungsprozessen eingeleitet. Grund hierfür ist die Einführung des Klimaschutzgesetztes und des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Auch unser Schornsteinfegerhandwerk ist von den geplanten Änderungen betroffen.
Nach der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk im Juni dieses Jahres, unterbereitet die Geschäftsführung der AKS den Gesellschaftern einen Vorschlag. Die Tarifvertragsparteien werden diesen Vorschlag im kommenden Jahr bei der Tarifverhandlung zum „Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk“ ebenso wie die dieses Jahr beschlossenen Mindestausbildungsvergütungen berücksichtigen müssen. Ziel des Beschlusses der Gesellschafter ist es, das Vermögen der AKS kurzfristig wertstabil und sicher anzulegen. So können Negativzinsen verhindert und ein Inflationsausgleich erreicht werden. Weiterhin soll das Vermögen über mehrere Kredithäuser verteilt werden, damit durch eine möglichst breite Streuung ebenfalls für Sicherheit gesorgt werden kann. Doch nicht das ganze Vermögen soll angelegt werden. Ein Großteil des Angesparten soll zum Zweck der Ausbildungsförderung an die Ausbildungsbetriebe ausbezahlt werden.
Aktuell werden eine Vielzahl von Gesetzgebungsprozessen eingeleitet. Grund hierfür ist die Einführung des Klimaschutzgesetztes und des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Auch das Schornsteinfegerhandwerk ist von den geplanten Änderungen betroffen.
Erneutes Gespräch mit Verbänden im Bundesumweltministerium führte zur Diskussion um die Ableitbedingungen nach VDI 3781 Blatt 4. Am 15. Oktober 2019 fand erneut ein Fachgespräch zur Änderung der § 19 und 22 der 1. BImSchV statt. Hierbei konnten wir die in einem Feldtest erhobene Daten hinsichtlich der von den Änderungen der Ableitbedingungen betroffenen Schornsteine vorstellen.
Deutschland hat sich gemeinsam mit seinen europäischen Partnern auf ein Verfahren geeinigt, in Europa den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 40% gegenüber 1990 zu verringern. Dazu wurden verbindliche europäische Ziele sowie daraus abgeleitet nationale Ziele vereinbart, die bis 2030 erreicht werden müssen. Für die notwendigen CO2-Einsparung sind jedoch weitere nationale Anstrengungen notwendig. Diese sind bereits im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung angelegt und werden jetzt durch das Klimaschutzprogramm 2030 konkretisiert und noch in diesem Jahr gesetzlich umgesetzt.
Seit der Bundesratsentschließung am 14. Dezember 2018 diskutiert die Fachwelt gemeinsam mit den Umweltministerien in Bund und Ländern, wie eine Umsetzung der Ableitbedingungen für Abgase aus Schornsteinen mit Holzfeuerstätten nach VDI 3781 Blatt 4 in der Praxis aussehen könnte.
Am 16. Juli 2019 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die jeweils zuständigen Landesministerien für das Schornsteinfegerwesen zu einer Gesprächsrunde eingeladen (Bund-Länder-Ausschuss für das Schornsteinfegerwesen – BLA). Zu der Besprechung des BLA waren für den Vormittag ebenfalls Vertreter vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) – und vom Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger – Gewerkschaftlicher Fachverband (ZDS) – eingeladen.
Am Donnerstag, den 11.07.2019 fand in München bei der Bayerischen Versorgungskammer die jährliche Verwaltungsratssitzung der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks (PKS) statt. Abgesehen von den Verantwortlichen bei der Bayerischen Versorgungskammer waren die Mitglieder des Verwaltungsrates der Arbeitgeber (ZIV) und Arbeitnehmer (ZDS) sowie Vertreter des bayerischen Innenministeriums anwesend.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) haben am 29.05.2019 an die Länder und Verbände einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude, mit dem das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen werden soll, versendet.
Die FDP-Bundestagsfraktion stellte in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung verschiedene Fragen über die Auswirkung der Reform des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes.
Ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger hatte Ende vergangenen Jahres einen Antrag zur Teilnahme an dem kostenlosen Grundbuchabrufverfahren gestellt. Laut der Auffassung des Klägers müsse der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bei der Ausübung seiner Tätigkeit im hoheitlichen Bereich wissen, wer Eigentümer der Grundstücke der zu prüfenden Feuerstätten ist.
Aber was bedeutet das Urteil für die Schornsteinfegerbetriebe?
Die Novellierung der Bundeskehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) geht in die letzte Phase. In dem gesamten Prozess zur Novellierung der KÜO wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im vergangenen Jahr mehrere Bund-Länder-Ausschüsse für das Schornsteinfegerwesen (BLA) einberufen.
Wer denkt, dass die Diskussion um die Ableitbedingungen vom Tisch ist, der irrt. Wie schon berichtet, gab es im Zuge der Einführung der 44. BImSchV über mittelgroße Feuerungsanlagen einen Vorstoß des Umweltministeriums Baden-Württemberg, die in § 19, 1. BImSchV geregelten Ableitbedingungen für kleine Feuerungsanlagen zu ändern.
Anfang März trafen sich die europäischen Gewerkschaften für das Schornsteinfegerhandwerk dieses Jahr in Oslo zum jährlichen annual meeting, was mit einer Mitgliederversammlung verglichen werden kann. Der Zusammenschluss der Gewerkschaften unter dem Namen „International Confederation of Chimney Sweepers Trade Unions“, abgekürzt ICU, trifft sich zwei- bis dreimal im Jahr, um sich rund um das Schornsteinfegerhandwerk auszutauschen.
Fehlende Praxistätigkeiten bei Energieberatern sorgen für weniger dena-Experten.
Konsequenz der Änderungen war während des Beschlusses wohl nicht ganz klar.
Bundesrat beschließt Änderung der Ableitbedingungen nach 1. BImSchV für feste Brennstoffe.
Tarifverträge zur Förderung der beruflichen Ausbildung (AKS-Tarifvertrag) und zur Regelung des Mindestentgeltes (Mindestlohn) für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Frage, ob ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Einzelunternehmer sein muss oder nicht, stand am 14. November 2018 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Diskussion.
Historischer Zentralverbandstag in Leimen. Am 09.06.2018 kamen 99 Delegierte aus der gesamten Bundesrepublik zusammen um am 39. Zentralverbandstag des ZDS über die Zukunft des Schornsteinfegerhandwerks und der Schornsteinfegergewerkschaft zu entscheiden. Mehr als 100 weitreichende Satzungsänderungen wurden hier ausgearbeitet und den Delegierten vorgelegt. Es wurde auch gefeiert, denn mit seinen 111 Jahren ist der ZDS die älteste Gewerkschaft im Deutschen Handwerk. Das Motto „Ein Beruf. Eine Gemeinschaft. Ein ZDS.“ macht deutlich, dass der ZDS mehr als nur ein Verband ist. Der ZDS ist eine Familie in der mehr als 200 engagierte, ehrenamtliche Funktionsträger jeden Tag dafür kämpfen, die Bedingungen der angestellten Schornsteinfeger zum Wohl unseres Schornsteinfegerberufes zu verbessern.
Es stimmt: Die Digitalisierung macht auch vor dem Handwerk nicht halt und verändert viele gewohnte Abläufe und Prozesse. Manche davon hat noch kaum jemand auf dem Schirm und könnte so unangenehm überrascht werden. Besser qualifizierte Kolleginnen und Kollegen aber, werden in der Veränderung Ihre Chancen erkennen, neue Wege finden und davon profitieren.
Asbest wurde wegen seiner vielen praktischen Eigenschaften in so großen Mengen wie kaum ein anderer Werkstoff verwendet – bis er in Deutschland im Jahr 1993 verboten wurde, da er krebserregend ist. Die vielen langlebigen Asbestprodukte wie Bodenbeläge, Dachplatten, Dichtungen an Feuerstätten oder Reinigungsverschlüssen sowie Kaminhauben begegnen uns noch heute im Alltag.
Die EU versucht bereits seit vielen Jahren, die Energieeffizienz in Europa in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen zu erhöhen. Auch die aktuellen Novellen verschiedener Richtlinien gelten diesem Ziel und betreffen unsere Arbeit als Schornsteinfeger und Energieberater an verschiedensten Stellen. Worum geht es dabei im Detail?
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