
Wegen anderer Gesetze und aktuell unklarer Auslegungsfragen sind verschiedene Anpassungen im Handwerksgesetz sowie der KÜO erforderlich
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) arbeitet derzeit an einer Novellierung zum 5. Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung (HWO) und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften. Als Anhang dieser Novellierung sieht das BMWi unter anderem Änderungen im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) und in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) vor. Die Verbände des Schornsteinfegerhandwerks können bis zum 15. Januar 2021 ihre Stellungnahme hierzu einreichen.