Warum ist Zeiterfassung so wichtig?

Natürlich läuft bei uns Schornsteinfeger:innen vieles, was wir in unserem Arbeitsalltag machen, auf Vertrauensbasis. Das ist gut so und sollte auch so bleiben. Die verpflichtende Erfassung der Arbeitszeiten ist dennoch eine sinnvolle Ergänzung des Arbeitsrechts und kommt beiden Seiten – Arbeitnehmern und Arbeitgebern – zugute. Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen haben so die Gewissheit, dass die tariflich vereinbarte Wochenarbeitszeit eingehalten, bzw. die eventuelle Mehrarbeit auch entsprechend vergütet wird.

Möglichkeiten der Zeiterfassung

Analoge Zeiterfassung – klassisch und gelernt.

Wir kennen sie alle und haben viele Jahre so gearbeitet – oder tun es noch heute. Falls nicht, wird es höchste Zeit, die Arbeitszeit zu erfassen: dann aber richtig! Stundenzettel, Arbeits- oder Dienstpläne werden ausgefüllt, um Arbeitszeiten und Tätigkeiten festzuhalten. Das ist preisgünstig und hat sich über Jahrzehnte als gewohnte Art der Zeiterfassung in vielen Betrieben etabliert. Der Nachteil bei diesem System: Die meisten Informationen müssen nachbearbeitet und später in digitale Systeme übertragen werden. Das ist in vielen Betrieben ein deutlicher Mehraufwand – da diese Daten im Grunde auch überall sofort digital erfasst werden könnten. Schließlich arbeiten wir mittlerweile fast alle mit PC, Tablet und Smartphone.

Digitale Zeiterfassung – praktisch und flexibel.

Die mobile und/oder browserbasierte Arbeitszeiterfassung setzt sich immer weiter durch und hat in vielen Betrieben die klassische, analoge Art mit Stechuhr/Stempelkarte und Stundenzetteln bereits abgelöst. Die mobile/digitale Zeiterfassung hat die Vorteile, dass Arbeits- und Pausenzeiten schnell erfasst und archiviert werden können und man alle anderen relevanten Informationen (z.B. Urlaubs- und/oder Krankheitstage) sofort zum Abruf bereit hat.

Allerdings kann eine softwarebasierte Arbeitszeiterfassung auch Nachteile mit sich bringen. Je nach Anbieter können Funktionen fehlen, sodass man letztendlich nur eine digitale Stechuhr nutzen kann. Dabei können die Kosten für die Software trotzdem sehr hoch sein oder die Bedienbarkeit ist komplizierter, als eigentlich notwendig.

Zeiterfassung über die ZDS App

Wir bieten mit der ZDS App eine praktische, leicht bedienbare und mit allen wichtigen Funktionen ausgestattete Möglichkeit, die Arbeitszeit zu erfassen. Unsere App bietet alles, was benötigt wird, um die Arbeits-, Urlaubs-, Kranken-, und Pausenzeiten zu dokumentieren. Das Beste daran: die passende Tarifgruppe und deine Urlaubstage nach Bundestarifvertrag sind in der Arbeitszeiterfassung der ZDS-App bereits hinterlegt. Erstelle dein individuelles Profil und es kann losgehen.

Alles Arbeitszeit – oder doch nicht?

Infos zum Thema Arbeitszeit:

Umziehen:
Dass du dich vor der Arbeit und auch danach umziehen musst, sollte jedem klar sein. Ob in deinem Betrieb oder bei dir zu Hause – das Umziehen gehört zu deiner Arbeitszeit.

Andere Vorbereitungen:
So verhält es sich auch mit anderen Vorbereitungen, die für deine Arbeit wichtig bzw. nötig sind. Wenn du zum Beispiel deine Messgeräte vorbereitest, dein Werkzeug checkst oder dein Auto belädst, ist das alles Teil deines Jobs. Ohne gute Vorbereitungen kannst du schließlich auch keinen Umsatz machen. Vorbereitung ist also Arbeitszeit.

Hier wird es schon spannender. Welche Gespräche gehören zur Arbeit, welche nicht?

Gespräche mit dem Chef oder den Kollegen:
Du verstehst dich gut mit deinem Chef und den Kollegen, ihr quatscht nach Feierabend noch über die Bundesligaspiele vom Wochenende. Das findet zwar im Betrieb statt, ist aber keine Arbeitszeit.

Anders ist es, wenn ihr die Zeit damit verbringt, euch über die Kunden, neue Aufträge, den Arbeitstag auszutauschen oder generell Dinge besprecht, die konkret mit dem Job zu tun haben. Dann ist das selbstverständlich auch als Arbeitszeit zu werten.

Gespräche mit Kunden:
So verhält es sich auch beim Kunden. Wenn ihr während eurer Tätigkeit ein bisschen Smalltalk macht, gehört das einfach zum Job dazu und ist selbstverständlich Arbeitszeit. Wenn sich danach aber noch ein Gespräch über Fußball oder den neuesten Blockbuster im Kino ergibt und ihr deshalb länger beim Kunden bleibt, gehört das nicht mehr zu eurer Arbeitszeit, denn eure Tätigkeit habt ihr dann ja bereits verrichtet – auch wenn ihr noch bei eurem Kunden vor Ort seid.

Mal kurz am Waldrand oder auf einem Parkplatz rechts ranfahren und halten – macht jeder. Was ihr dann macht, entscheidet darüber, ob es Arbeitszeit ist oder eben nicht.

Kann man machen:
Den Chef oder die Kollegen anrufen, Termine mit Kunden absprechen, auf dem Smartphone nach dem Weg zum nächsten Kunden schauen und die Route planen, in einer digitalen Arbeitshilfe nachschlagen, Anmeldezettel schreiben usw. – alles Arbeitszeit.

Sollte man vermeiden:
Kurz noch mal die Augen zu machen, mit Freunden für den Abend verabreden, schnell die Einkaufsliste für den Feierabend schreiben, private Nachrichten auf dem Handy checken oder das neueste Game daddeln – keine Arbeitszeit.

Nicht nur das Handwerkliche gehört zu deiner Arbeitszeit – auch verwaltungstechnische und Büro-Arbeiten müssen gemacht werden.

Du bist für die Abrechnungen und die Kasse zuständig? Du schreibst Rechnungen und verschickst sie? Dann ist das selbstverständlich Arbeitszeit.

Dein Chef bittet dich, nach Feierabend noch ein Paket zu verschicken oder Briefe zur Post zu bringen – auch das ist Arbeitszeit.

Die Stundenerfassung – ob per App oder auf dem Papier – gehört ebenfalls zur Arbeitszeit, wie alle anderen Tätigkeiten auch.

Dein Auto ist schwarz, war aber eigentlich mal rot? Dann auf in die Waschanlage oder selbst reinigen und natürlich auch als Arbeitszeit werten. Schließlich ist dein Wagen – genau wie Werkzeug und anderes Material – Teil deiner Ausrüstung. Somit gehört auch das Autowaschen zu deiner Arbeitszeit.

Telefonate nach Feierabend:
Termine haben sich verschoben, du besprichst mit deinem Chef oder Kollegen die Änderungen, notierst dir alles, änderst deinen Terminplan, triffst die nötigen Vorbereitungen – alles Arbeitszeit. Ruft dich dein Chef an, um dich zu fragen, wie dein letzter Urlaub war und ob man da mit der Familie auch mal hinfahren könnte, nimmt das zwar auch deine Zeit in Anspruch, ist aber keine Arbeitszeit.

Der Kunde lädt dich auf eine Tasse Kaffee ein. Das ist nett und kann selbstverständlich zur Arbeitszeit zählen. Ein bisschen Kundenberatung, ein paar Infos zu den Arbeiten, die ausgeführt werden, Kostenkalkulationen und ähnliches gehören zur Kundenpflege und sind Teil deines Jobs – ob dabei Kaffee, Tee oder Wasser getrunken wird, ob man dabei auf dem Sofa sitzt oder im Hausflur steht, ist ganz egal. Wichtig ist nur, dass der berufliche Bezug gegeben ist. Die Tasse Kaffee beim Kunden mit einem halbstündigen Gespräch über die Lieblingsband zu verbinden, wäre somit keine Arbeitszeit.

Der Gang zum „stillen Örtchen“ gehört selbstverständlich auch zur Arbeitszeit. Ob beim Kunden, im Betrieb oder unterwegs. Dabei sollte die Toilette aber auch als solche genutzt werden – nicht als Rückzugsort für private Telefonate oder Ähnliches.

Unsere ZDS App macht dir die Zeiterfassung leicht! Neben Arbeitsbeginn und -ende kannst du auch deine Pausenzeiten und Urlaubstage eintragen. Das alles kann dann mit wenigen Klicks an deinen Arbeitgeber übermittelt werden, der die Informationen dann nur noch ausdrucken und gegenzeichnen muss. So kannst du deine Arbeitszeit inklusive aller Überstunden korrekt und auf ganz einfache Art erfassen. Unkompliziert und lückenlos!

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