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Gesetze und Energie

Berufsbildungsgesetz und Änderungen in der Handwerksordnung verabschiedet

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Am 29.11.2019 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung zugestimmt und somit das Berufsbildungsgesetz mit Wirkung zum 01.01.2020 geändert. Damit wird die breit diskutierte Mindestausbildungsvergütung mit automatischer Dynamisierung ebenso umgesetzt wie die zusätzlichen Abschlussbezeichnungen. Außerdem soll es Erleichterungen im Prüfungswesen geben.

Die Mindestausbildungsvergütungen werden mit 515 € im 1. Ausbildungsjahr, 608 € im 2. Lehrjahr und 695 € im 3. Lehrjahr eingeführt und bis 2023 auf 620 € im 1. Lehrjahr, 732 € im 2. Lehrjahr und 837 € im 3. Lehrjahr steigen. Ab 2024 steigt die Mindestvergütung automatisch analog zur durchschnittlichen Steigerung weiter an.

Des Weiteren wurden neue Bezeichnungen für die berufliche Bildung beschlossen. Hierdurch soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der beruflichen Fortbildungen gesichert werden. Die neuen Bezeichnungen „Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ werden ergänzend zu den bekannten Abschlüssen eingeführt, um die Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung zu zeigen.

Ergänzend wurde mit dem Änderungsgesetz auch die Meisterpflicht in zwölf Berufen wieder eingeführt. Damit soll die Qualität im Handwerk und die Ausbildungsquote der betroffenen Gewerke wieder verbessert werden.

Es wurde angekündigt, dass im kommenden Jahr die Handwerksordnung weiter verändert werden soll. Hier wird unter anderem geprüft, ob weitere Berufe in die Meisterpflicht übertragen werden. Auch im Prüfungswesen kam es zu einigen Neuerungen im Berufsbildungsgesetz, die auch in der Diskussion zu der Handwerksordnung beachtet werden sollen.

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