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Gesetze und Energie

Europäischer Gerichtshof entscheidet über Arbeitszeiterfassung durch Arbeitgeber

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Europäischer Gerichtshof entscheidet über Arbeitszeiterfassung durch Arbeitgeber

Aber was bedeutet das Urteil für die Schornsteinfegerbetriebe?

Das Europäische Verwaltungsgericht hat in einem Urteil entschieden, dass Arbeitszeiten vom Arbeitgeber erfasst werden müssen, ob im Büro oder im Außendienst. Viele fragen sich vielleicht, was daran neu sein soll. Die Erfassung der Arbeitszeit dient den Arbeitnehmern als Beweis für ihre Leistung. Gewerkschaften wie wir als ZDS können damit zum Beispiel kontrollieren, ob Arbeitszeitvorschriften eingehalten werden wenn Streitigkeiten entstehen. Der Arbeitgeber war schon immer für die Arbeitszeiterfassung zuständig, allerdings nur, wenn diese von der Regelarbeitszeit abgewichen ist. Nach dem neuen Urteil müssen alle Tätigkeiten wie Heimarbeit, Außendienste, die Bearbeitung von E-Mails oder auch jedes berufliche Telefonat als Arbeitszeit erfasst werden. Aber auch Überstunden und Ruhezeiten, also Pausen während des Arbeitstages. Es wird in Zukunft keine Diskussionen mehr darüber geben, ob jemand zu wenig gearbeitet hat, denn es ist nun durch das Urteil des EuGH eine ganz klare Regelung getroffen worden. Arbeitgeber in der EU sind nun verpflichtet, dieses Urteil umzusetzen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen dazu noch entsprechende Richtlinien einführen.

Viele der aufgezählten Punkte des Urteils sind schon lange im Bundestarifvertrag für das Schornsteinfegerhandwerk aufgenommen. Eine regelmäßige Arbeitszeit von 38,5 Stunden ist festgelegt, genauso wie Überstunden und deren Vergütung. Auch berufsbedingte Telefonate zählen bei uns im Handwerk zur Arbeitszeit. Der EuGH hat dies durch das Urteil bestätigt.

Der ZDS sieht das Urteil als sehr positiv an. Der Arbeitnehmer wird dadurch mehr geschützt und die Arbeitszeit wird nicht mehr wie selbstverständlich und unentgeltlich in die Länge gezogen. Nun müssen die Arbeitgeber in Gesprächen mit den Angestellten auf das Urteil aufmerksam machen, damit die Betriebe eine Regelung zur Arbeitszeiterfassung finden und einführen. Eine gute Regelung zu finden, wird in Kleinbetrieben mit viel Außendiensteinsatz nicht einfach. Doch gibt es auch jetzt schon viele Möglichkeiten, um dieses Ziel zu erreichen. Verschiedene Apps und Vorlagen werden den Schornsteinfegerbetrieben hier sicher helfen. Es sollte das Ziel beider Seiten sein, diese Regelung umzusetzen, um weiterhin gut und fair miteinander umgehen zu können. Die Funktionsträger des ZDS stehen hier bei Fragen oder Unklarheiten gerne zur Verfügung.

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