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Gemeinsame PM - steuerliche Sanierungsförderung - Wer Qualität will, braucht die Baubegleitung

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Gemeinsame Pressemitteilung der in der Energieberatung tätigen Verbände Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer, BAKA Bundesverband Altbauerneuerung, Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN), Energieberaterverband GIH und Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS):

Sanierungsförderung: Wer Qualität will, braucht die Baubegleitung

Die steuerliche Anrechenbarkeit energieeffizienter Gebäudesanierungen ist auf
dem Weg. Allerdings droht bei der Umsetzung des von allen Verbänden
geforderten Klimaschutzprogramms ins Steuerrecht die Qualitätssicherung am
Bau Schaden zu nehmen. Die derzeit obligatorische Einbindung eines
qualifizierten Energieeffizienzexperten soll zwar zukünftig bei der steuerlichen
Abschreibung energetischer Sanierungen gefördert werden, aber nicht mehr
zwingende Voraussetzung sein. Es sollen in Zukunft
Fachunternehmererklärungen für das jeweilige Gewerk im Antragsverfahren
ausreichen.

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung dieses Gesetz inklusive
des Änderungsantrags aus dem Finanzausschuss beschlossen. Es soll zum
ersten Januar 2020 in Kraft treten, sofern der Bundesrat diesem zustimmt.

Energieberater, Architekten und Ingenieure sind sich einig: Die Qualität am Bau ist
ein hohes Gut, das über Jahre hinweg mühevoll aufgebaut wurde. Insbesondere bei
geförderten Sanierungen sei sie unerlässlich: „Wenn Steuermilliarden fließen, muss
auch gewährleistet sein, dass ihr Einsatz maximal nachhaltig ist und alle politischen
Ziele berücksichtigt, so auch die Baukultur", sagt Barbara Ettinger-Brinckmann,
Präsidentin der Bundesarchitektenkammer.

„Das bislang bei der KfW-Förderung gängige Vier-Augen-Prinzip, bei dem ein
Handwerker umsetzt und ein Energieberater plant und prüft, hat sich als Mittel der
Qualitätssicherung hervorragend bewährt", begründet Hans-Ullrich Kammeyer,
Präsident der Bundesingenieurkammer, die Kritik an der geplanten Neuregelung.

Das EBS-Prüftool der KfW mit dem zweistufigen Antragsverfahren biete hohe
Prozessqualität und verbinde technische Plausibilitätsprüfung und Authentifizierung
der Sachverständigen, ergänzt Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des
Energieberaterverbands GIH aus der Praxis. „Dies ist eine saubere Schnittstelle
zwischen Energieberatern und Bauherren. Zudem gewährleistet es
Planungssicherheit und Qualität für die Kunden“, so Leppig weiter.

„Dass ein Energieberater mit im Boot ist, beugt aber nicht nur Bauschäden vor und
sorgt für Verbraucherschutz, sondern gewährleistet auch, dass der Hausbesitzer
Potenziale voll ausschöpft“, weist Ulrich Zink, Vorstandsvorsitzender des BAKA
Bundesverband Altbauerneuerung, auf einen weiteren Vorteil der Baubegleitung hin.
Ohne einen strategischen, vom Energieberater erstellen Maßnahmenplan für das
ganze Gebäude könnten auch die Einzelmaßnahmen nicht effizient umgesetzt
werden. Nur so wirke sich Klimaschutz auch nachhaltig aus, führt Zink weiter aus.

Eine ganzheitliche Sichtweise verhindere diese Lock-In-Effekte: „Bei einer defekten
Heizung kann es beispielsweise Sinn machen, diese noch zu reparieren und vor
einem Austausch zuerst das Gebäude zu dämmen. Dadurch kann die neue Heizung
kleiner dimensioniert oder eine effizientere Technik eingesetzt werden. Dies senkt
den CO2-Ausstoß und spart dem Kunden dauerhaft Kosten", führt Daniel Fürst, 1.
Vorsitzender des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger, aus.

Das technische Prüftool der KfW sollte zu einem zentralen Register für alle
Durchführungsbestätigungen weiterentwickelt werden, schlägt Hermann Dannecker,
Vorstand des Deutschen Energieberater-Netzwerks, vor. „Damit ist hohe
Betrugsprävention in allen steuerfinanzierten Gebäudeförderprogrammen
gewährleistet und Transparenz über die Inanspruchnahme der jeweiligen
Fördermittel möglich“, erklärt Dannecker weiter. Das ermögliche Bund und Ländern
zudem Steuerungsmöglichkeiten bei der Finanzplanung. Zeitgleich bietet das System
die Datengrundlage für das im Klimapaket geforderte Monitoring und eine
weitgehende Digitalisierung des Antragsverfahrens.

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