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Infoschreiben zum Thema Kurzarbeit

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Infoschreiben zum Thema Kurzarbeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da derzeit wieder Schreiben ihre Runde machen in denen behauptet wird, Kurzarbeitergeld wäre auch bei Schornsteinfegern möglich, möchten wir dringend auf ein paar Punkte hinweisen. Diese sind für euch wichtig, falls ihr mit dem Thema Kurzarbeit in eurem Betrieb konfrontiert werdet:

a. Um Kurzarbeitergeld zu beantragen, ist die ausdrückliche Zustimmung des Mitarbeiters notwendig, da im derzeit gültigen Bundestarifvertrag und auch in den Arbeitsverträgen etwas anderes geregelt ist.

b. Der Mitarbeiter erhält durch das Kurzarbeitergeld nur noch 60% (67% mit Kind) seines bisherigen Nettolohns.

c. Der Arbeitgeber muss gegenüber der Bundesagentur für Arbeit (BA) nachweisen, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Umsätze signifikant gesunken sind. Weiterhin ist vom Betrieb zu belegen, dass die Kurzarbeit nicht abzuwenden war, z. B. durch Urlaub oder Minusstunden.

d. Die Behörden haben für das Schornsteinfegerhandwerk kein Berufsverbot ausgesprochen. Auch die Eigentümerverpflichtung zur Durchführung von Schornsteinfegertätigkeiten wurde von den Ministerien nicht außer Kraft gesetzt. Daher ist die Einschätzung des ZDS, dass bis zum Jahresende keine großen/signifikanten Einnahmeausfälle aufgrund der Corona-Pandemie zu erwarten sind. Die Erfahrung der letzten Wochen zeigt, dass auch ein Großteil der Kunden die Schornsteinfegertätigkeiten ohne Einschränkungen durchführen lassen.

e. Sollte jemand der Kurzarbbeit zustimmen, kann und sollte er dies an Bedingungen knüpfen:
• Zeitraum der Kurzarbeit auf eine bestimmte Dauer festlegen (3 - 8 Wochen sind aktuell eine angemessene Zeit) und nach Ablauf dieses Zeitraums die Situation neu beurteilen (dann eventuell neuen Kurzarbeitsantrag stellen).
• Wenn eine Kündigung in den nächsten fünf Jahren erfolgt, die Fehlbeträge durch die Kurzarbeit ausgleichen zu lassen. Denn Kurzarbeit geht auf Kosten der Rente.

f. Sollte jemand der Kurzarbeit zustimmen, so ist zu beachten, dass in der Regel die Tätigkeiten in dem jeweiligen Betrieb/Bezirk bis zum Jahresende trotzdem durchgeführt werden müssen. Aus Sicht des ZDS sollte in diesem Fall auf Kurzarbeit verzichtet werden und statt dessen lieber Minusstunden aufgebaut werden. Denn wenn die Mitarbeiter den Bezirk bis zum Jahresende bearebiten müssen, so kann der Chef auch den vollen Lohn dafür bezahlen.

Uns ist bewusst, dass es mancherorts in der aktuellen Lage nicht einfach ist, zu arbeiten. Als ZDS geht es uns mit diesem Schreiben nicht darum, die Arbeit vor Ort zu bewerten oder zu schmälern. Ganz im Gegenteil: alle von uns leisten ihren Beitrag, dass das Schornsteinfegerhandwerk in dieser Krise weiterhin gut aufgestellt ist und die Betriebs- und Brandsicherheit gewährleistet bleibt. Mit diesem Schreiben wollen wir uns gegen die Einführung von Kurzarbeit im Schornsteinfegerhandwerk positionieren. Es darf nicht sein, dass den Mitarbeitern das Einkommen um 40 % (bei Beschäftigten mit Kind um 33 %) gekürzt wird und am Ende des Jahres trotzdem der Bezirk ohne wirtschaftliche Einbußen bearbeitet wurde.

Solltet ihr jedoch weitere Fragen haben, wendet euch gerne an einen ZDS’ler vor Ort oder an euren Regionalsekretär.

Mit besten Grüßen    
Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e. V.
– Gewerkschaftlicher Fachverband –
Bundesverband

Daniel Fürst
1.Vorsitzender

Innovationszentrum Schornsteinfegerhandwerk

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