Infoschreiben zur 2. Tarifverhandlung
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die 2. Tarifverhandlung im Schornsteinfegerhandwerk zu einem neuen Bundestarifvertrag (BTV) blieb ohneErgebnis. Nach anfänglichen Diskussionen über die Kommunikationsweise des ZDS an seine Mitglieder,über die sich die Vertreter des ZIV echauffiert hatten, wurde die Verhandlung deutlich sachlicher undkonstruktiver. Daniel Fürst, 1. Vorsitzender des ZDS, hat in der Verhandlung darauf aufmerksam gemacht,dass die Kommunikation des ZDS augenscheinlich richtig sei, auch wenn sich die Arbeitgebervertreterdavon angegriffen fühlten. Unter anderem ist es die Aufgabe des ZDS, seine Mitglieder umfangreich überalle aktuellen Tarifgeschehnisse zu informieren.
In der anschließenden, sachlichen Diskussion über einen neuen BTV haben die Tarifvertragsparteien sehr
konstruktiv über viele Themengebiete gesprochen. Dass eine Lohnerhöhung für die Beschäftigten im
Schornsteinfegerhandwerk notwendig sei, ist beiden Verbänden bewusst. Nur über die Höhe der
Lohnerhöhung konnten sich die Vertragsparteien nicht einigen. Während die Arbeitgeber weiterhin an dem
Angebot einer Lohnerhöhung von 1,5 % festhalten, haben wir deutlich gemacht, dass dies für die Zukunft
unseres Handwerks deutlich zu wenig sei.
Um die notwendigen Fachkräfte für Morgen gewinnen zu können, muss im Schornsteinfegerhandwerk eine
spürbar höhere Lohnentwicklung stattfinden. In der Debatte um ein Lohnangebot wurde von den
Tarifvertragsparteien eine Reduzierung der Regelarbeitszeit von derzeit 38,5 Stunden pro Woche auf 37
Stunden pro Woche, bei gleichbleibendem Bruttomonatslohn, diskutiert - dies allerdings bei einer Laufzeit
des BTV von zwei Jahren. Für das zweite Jahr wurde zusätzlich eine Lohnerhöhung von 1,5 % angeboten.
Eine solche Änderung würde einer Stundenlohnerhöhung von 5,84 % auf 2 Jahre entsprechen. Beide
Tarifvertragsparteien werden mit diesem Diskussionsstand in ihre Gremien zurück gehen und darüber
beraten. Für den ZDS ist klar, dass wir für unsere Zukunft eine spürbare Lohnerhöhung benötigen. Daran
werden wir weiterhin festhalten und mit aller Stärke verhandeln.
Die Umsetzung zu einer konkreten Regelung, welche ein Recht auf flexible Arbeitszeit im BTV definiert, haben die Arbeitgeber am heutigen Tag abgelehnt. Trotz der Tatsache, dass die Vertreter des ZIV unsereIntention verstehen konnten, haben sie sich schwer getan einer solchen Regelung zuzustimmen. Wir werden weiterhin darum kämpfen, dass wir dieses Recht erhalten. Denn es steigert eindeutig die
Attraktivität unseres Berufes, vereinfacht die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Freizeit und signalisiert
den Mitarbeitern eine angemessene Wertschätzung ihrer täglichen Arbeit. Einer Regelung im BTV zu einer
geeigneten Form der Arbeitszeiterfassung haben die ZIV-Vertreter zugestimmt.
Über die Änderung der Tarifgruppen III und V wurde nur am Rande gesprochen. Die Arbeitgebervertreter
haben dabei erkennen lassen, dass sie einer Änderung der Tarifgruppe III nur bedingt zustimmen. Ein
Schornsteinfegermeister sollte nach Auffassung des ZIV ab dem 3. Gesellenjahr Meisterlohn erhalten. Als
ZDS fordern wir weiterhin, dass ein Schornsteinfegermeister unverzüglich nach Bestehen seiner
Meisterprüfung den Meisterlohn erhalten muss. Der Änderung der Tarifgruppe V, wonach die Mitarbeiter
nach ihrer Qualifikation statt nach ihrem Einsatz im Betrieb entlohnt werden, wurde von den Arbeitgebern
noch abgelehnt.
Am Ende der Tarifverhandlung haben die Vertreter des ZIV zusätzliche Forderungen bekannt gegeben:
- Streichung des § 4 Abs. 2: Wegfall von nebeneinander gewährten Zuschlägen für Mehrarbeit,
Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagszuschlägen. Bei Vermischung von zuschlagspflichtigen
Tätigkeiten soll jeweils nur der höchste Zuschlag gewährt werden,
- Änderung des § 8 Abs. 3: Anpassung des Passus an die aktuelle Rechtsprechung, wonach der
Urlaubsanspruch nach Bundesurlaubsgesetz bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs
Monaten ganz zu gewähren ist (24 Tage). Dier im BTV zusätzlich vereinbarte Anspruch auf
Urlaubstage (8 Tage bzw. 6 Tage) wird weiterhin anteilig zu 1/52 Wochen des Jahres gewährt,
- Teilzeit: Es soll eine Regelung für Teilzeitarbeitsverhältnisse für alle Teile des BTVs ausformuliert
werden. Der ZIV will einen konkreten Vorschlag an die Tarifkommission des ZDS übermitteln,
- Streichung des § 9 Satz 2: Gewährung der Sonderleistung soll nur für die Zeit gelten, in der auch
der Lohn bezahlt wird. Bei einer Arbeitsunfähigkeit soll eine Weiterzahlung der Sonderzahlungen
(VWL, PKS, etc.) nicht gewährt werden,
- § 11 Abs. 2 Buchstabe b: Die Freistellung bei einem Wohnungswechsel soll auf 1 Tag pro Jahr
begrenzt werden,
- § 11 Abs. 2 Buchstabe h) soll gestrichen werden: die Regelung nach Pflegegesetz ist für
Arbeitnehmer in solchen Fällen umfangreicher definiert und die Kosten werden darüber hinaus von
den Krankenkassen getragen,
- Ausschluss des § 616 BGB in § 11: Dadurch soll sichergestellt sein, dass bei kurzzeitiger
unverschuldeter Verhinderung der Arbeitsaufnahme der Arbeitgeber keine Lohnzahlung leisten
muss,
- § 13 Änderung der Kündigungsfristen: Verkürzung der Kündigungsfristen mit einer Verschiebung
des Kündigungszeitpunkts auf das Monatsende,
- Änderung in den Tarifgruppen I und II: Änderung der Definition von Gesellenjahren in
Berufserfahrung nach dem Bestehen der Gesellenprüfung sowie ein Nachweis über ein
Beschäftigungsverhältnis in einem Schornsteinfegerbetrieb.
Wir werden in den kommenden Tagen die Vorschläge aus den Verhandlungen mit dem ZIV in unseren
Gremien wohlwollend beraten. Das Ziel der ZDS-Tarifkommission ist es, bis zum Jahresende eine Einigung
zu einem Bundestarifvertrag zu bekommen.
Bis es zu konkreten Verhandlungsergebnissen mit unseren Arbeitgebern kommt, werden wir weiterhin an
unseren Forderungen festhalten:
- Lohnerhöhung von 6,5 %,
- Recht auf eine flexible Arbeitszeit,
- Meister müssen auch ohne Berufserfahrung Meisterlohn erhalten,
- Fachkräfte nach ihrer Qualifikation bezahlen, nicht nach ihrem Einsatzbereich im Betrieb.
Um unseren Forderungen weiterhin Nachdruck zu verleihen, werden wir am Freitag den 04. Dezember 2020 um 16:00 Uhr die erste digitale Mahnwache im Schornsteinfegerhandwerk veranstalten. Wir streamen die Veranstaltung live über die ZDS Accounts auf den Plattformen YouTube, Facebook und
Vimeo. Über unsere Homepage werdet ihr ebenfalls an der digitalen Mahnwache teilnehmen können.
Der nächste Verhandlungstermin ist für den 07. Dezember 2020 angesetzt. Denn es geht um UNSERE LÖHNE – UNSERE ZUKUNFT!
Unterstütze unser Forderungspaket mit einem kostenlosen Schreiben an den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) unter https://www.zds-schornsteinfeger.de/forderungspaket-2020/.
Mit besten Grüßen
Deine ZDS Tarifkommission