zurück
Gesetze und Energie

Kehr- und Überprüfungsordnung lässt wegen EU-Dienstleistungsrichtlinie weiter auf sich warten

Blog Artikel /
Kehr- und Überprüfungsordnung lässt wegen EU-Dienstleistungsrichtlinie weiter auf sich warten

Nachdem die Länder und Verbände im August erneut Stellung zur Bundeskehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) nehmen konnten, ist ein Inkrafttreten der Verordnung noch nicht in Sicht. Grund hierfür ist, dass die KÜO derzeit nach der Europäischen Dienstleistungsregelung notifiziert werden muss.

Die Europäische Dienstleistungsrichtline (2006/123/EG) soll den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr fördern und bürokratische Hemmnisse abbauen. Sie war bis Ende 2009 in nationales Recht umzusetzen.

Dazu mussten die EU-Mitgliedsstaaten ihr gesamtes dienstleistungsbezogenes Recht auf seine Vereinbarkeit mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) überprüfen und soweit erforderlich anpassen. In Deutschland führte diese Normenprüfung zu erheblichen Rechtsänderungen.

Auch weiterhin müssen Rechtsetzungsvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit der EU-DLR überprüft werden. Neue oder geänderte Rechtsvorschriften sowie die Ergebnisse der Normenprüfungen sind der EU-Kommission in bestimmten Fällen zu übermitteln – so auch im Falle unserer KÜO. In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass dieses Verfahren mindestens ein halbes Jahr dauern wird. So ist aktuell mit einem Inkrafttreten der KÜO nicht vor Mitte 2020 zu rechnen.

Innovationszentrum Schornsteinfegerhandwerk

Für die Zukunft unseres Berufs

Seit 1907: Solidarisch engagiert. Gemeinsam stark.

Die Säulen des ZDS