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Arbeitsschutz

Keine Beschäftigungsverbote bei Schornsteinfegern durch zweiten Lockdown

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Keine Beschäftigungsverbote bei Schornsteinfegern durch zweiten Lockdown

Wie schon fast das gesamte Jahr begleitet die Corona-Pandemie die Menschen weltweit auch aktuell weiter. Sicher ist an keinem vorbei gegangen, dass seit diesem Monat erneut Verschärfungen der Corona Regeln festgelegt wurden, die einem Lockdown nahe kommen. Doch was heißt das für die Schornsteinfegerbetriebe?

Die verschärften Corona Regeln beziehen sich aktuell hauptsächlich auf den privaten Bereich. Handwerker dürfen trotz der aktuellen Rekordinfektionszahlen ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Das betrifft allerdings nicht nur die Schornsteinfeger. Nahezu alle Handwerksbetriebe können während der derzeitigen Schutzmaßnahmen weiterhin ihrer Beschäftigung nachgehen. Selbstverständlich sollen die Kontakte trotzdem möglichst geringgehalten werden und die Hygienemaßnehmen bezüglich des Infektionsschutzes eingehalten werden.

Auch die Kolleginnen und Kollegen in anderen Ländern, wie zum Beispiel in Schweden, Norwegen oder Dänemark sind von den behördlichen Vorgaben in ihren Ländern betroffen. In einer Sitzung der International Confederation of Chimney Sweeps Trade (ICU) gab es einen Austausch über die Besonderheiten im Umgang mit der Pandemie. So gibt es auch in anderen Ländern sehr strenge Vorgaben, wie mit Kundenkontakten umzugehen ist. In den ländlichen Gebieten in Norwegen beispielsweise arbeiten die Schornsteinfeger, indem sie mit Hilfe von Kamerasystem den Kunden bitten sie im Haus, entlang des Schornsteines und der Feuerstätten herumzuführen, um so eine Inaugenscheinnahme der Feuerungsanlage zu bewerkstelligen. Die entsprechende Bescheinigung wird dann im Nachgang erstellt und per Post zugestellt. Auch in Schweden gibt es von Stadt zu Stadt unterschiedliche Regelungen, in welcher Form Schornsteinfeger ihrer Tätigkeit nachgehen können. Je nachdem, wie hoch in einem Gebiet die entsprechenden Infektionszahlen gerade sind.

Auch wenn es dem einen oder anderen sicher fraglich vorkommt, weshalb die Schornsteinfeger auch in dieser Zeit von Haus zu Haus laufen und ihrer Arbeit nachgehen dürfen und sich dann nach Feierabend mit nicht mehr als einem weiteren  Haushalte treffen dürfen, so wird sicher jeder zustimmen, dass es im Großen und Ganzen als positiv zu betrachten ist. Ein erneuter Lockdown mit Beschäftigungsverboten in dem Umfang, wie dies im Frühjahr dieses Jahres war, wird sicher von keinem das Ziel sein.

Aktuell gibt es auch keine Unterscheidung zwischen systemrelevanten oder unrelevanten Berufen und deswegen auch keine neue Anordnung der Behörden, dass die Schornsteinfegertätigkeiten weiterhin ausgeführt werden müssen.Abgesehen von den Gesprächen mit der Kundschaft und den schon bekannten Maßnahmen ist also das Schornsteinfegerhandwerk auch von dem aktuellen „Lockdown light“ in keinem Bundesland betroffen und die Arbeiten können wie gewohnt fortgeführt werden. Somit ist die Beschäftigung der Angestellten sichergestellt und die Betriebe haben keine nennenswerten Umsatzeinbußen zu befürchten. Ein gewisses Risiko ist für die Schornsteinfeger bei ihren Hausbesuchen dennoch vorhanden. Daher appellieren wir an allen Kolleginnen und Kollegen, sich zu ihren Kunden auf Abstand zu halten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

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