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Mehr Ausbildungsvergütung für Azubis im Schornsteinfegerhandwerk ab 2021

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Mehr Ausbildungsvergütung für Azubis im Schornsteinfegerhandwerk ab 2021

Bereits am 9. Juli 2020 haben wir uns mit den Arbeitgebern im Schornsteinfegerhandwerk auf einen neuen Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung verständigt. Veröffentlicht wurde das Verhandlungsergebnis allerdings erst am 4. August 2020, nachdem die Verbandsspitzen den Tarifvertrag unterzeichnet hatten.

Grund für die verzögerte Bekanntgabe waren Abstimmungsprozesse, welche auf Innungsseite eingehalten werden müssen. Der Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung bildet im Kern die Grundlage für die solidarische Umlage der Ausbildungskosten im Schornsteinfegerhandwerk, welche über die Ausbildungskostenausgleichskasse (AKS) umgesetzt wird.
Nach dem neuen Tarifvertrag, welcher ab 1. Januar 2021 in Kraft treten wird, sollen die Azubis rund 20 % höhere Ausbildungsvergütungen erhalten. Die Ausbildungsförderung an die Ausbildungsbetriebe wird analog dazu ebenfalls angepasst werden. Gute Gründe, weshalb die Tarifvertragsparteien zum zweiten Mal in Folge so hohe Steigerungen der Azubivergütung vereinbaren, gibt es genügend. Im gleichen Tarifvertrag zuvor wurde eine Steigerung der Ausbildungsvergütungen um 16 % vereinbart und umgesetzt. Da wäre zum Beispiel der Fachkräftemangel im Schornsteinfegerhandwerk, welcher mit höheren Vergütungen für die Azubis bekämpft werden soll. Aber auch gesetzliche Regelungen müssen erfüllt werden, so zum Beispiel die Mindestausbildungsvergütung, welche im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert ist und klare Vorgaben macht, wie viel ein Azubi verdienen muss.
Doch nicht nur die Azubis profitieren von dem neuen Tarifvertrag. Auch die Betriebe sollen mit den neuen Regelungen entlastet werden. So wird die Beitragshöhe von derzeit 4,0 % auf künftig 3,4 % der jeweils gezahlten Bruttolohnsumme eines Betriebes reduziert. Bei einer durchschnittlichen Bruttolohnsumme im Schornsteinfegerhandwerk in Höhe von 37.887,50 € (Stand: 2019) sparen die Betriebe künftig rund 227,32 € pro Jahr.
Leisten kann sich das Schornsteinfegerhandwerk die üppigen Mehrausgaben für die Ausbildungsförderung und die Beitragsreduzierung allemal. Denn seit der Gründung der AKS im Jahr 2012 wurden aufgrund mangelnder Ausbildungszahlen Überschüsse in Höhe von rund 10 Mio. Euro erwirtschaftet. Diese Rücklangen sollen mit dem neuen Tarifvertrag nun zügig abgebaut werden.
Neben den finanziellen Faktoren haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, die maximale Förderdauer von derzeit 36 auf 42 Monate zu erhöhen, sollte ein Azubi die Gesellenprüfung nicht bestehen. In diesem Fall kann der Ausbildungsbetrieb mit einem erneuten Antrag an die AKS eine Verlängerung der Ausbildungsförderung um weitere 6 Monate beantragen.
Auch eine Urlaubsregelung, welche den Auszubildenden sehr zugutekommen wird, wurde in den neuen Tarifvertrag mit aufgenommen. Ab nächstem Jahr müssen demnach die Azubis ihre Urlaubstage nur noch für Arbeitstage in Anspruch nehmen, sprich von Montag bis Freitag. Samstage zählen dann ohnehin als arbeitsfreie Tage.
Gemeinsam mit dem ZIV werden wir einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages beim zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellen. Dadurch erlangen die Regelungen in dem Tarifvertrag Gültigkeit für alle Betriebe im Schornsteinfegerhandwerk.

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