Mutterschutz nach Fehlgeburt
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Ab Juni 2025 haben Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Mutterschutz.
Damit wird die besondere körperliche und psychische Belastung in diesem Zusammenhang erstmals gesetzlich berücksichtigt.
Um den Mutterschutz in Anspruch zu nehmen, muss dem Arbeitgeber sowie der Krankenkasse eine ärztliche oder klinische Bescheinigung vorgelegt werden. Diese Regelung stellt eine wichtige rechtliche Absicherung für betroffene Frauen dar und ist ein Schritt hin zu mehr Sensibilität im Umgang mit Schwangerschaftsverlusten. Zugleich sendet sie ein wichtiges gesellschaftliches Signal: Verlust und Trauer verdienen Schutz und Anerkennung.