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Gesetze und Energie

Schornsteinfegerhandwerk kann Position zu GEG Entwurf beziehen und Anmerkungen einbringen

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) haben am 29.05.2019 an die Länder und Verbände einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude, mit dem das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen werden soll, versendet.

Dies war für einen früheren Referentenentwurf bereits am 23. Januar 2017 erfolgt. Bis ins Bundeskabinett kam dieser GEG-Entwurf aber nicht. Bevor der Koalitionsausschuss am 29. März 2017 das Gesetzesvorhaben von der Liste der aus dem Koalitionsvertrag noch zu erledigenden Punkte strich, hatte dies ein Schreiben der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an das Bundeskanzleramt verhindert.

Am 26.06.2019 fand die Anhörung zu dem aktuellen Referentenentwurf statt. Eine große Zahl an Verbänden konnten an diesem Tag ihre Positionen und Anmerkungen adressieren. Darüber hinaus haben wir im Nachgang zur Anhörung unsere Position nochmal schriftlich mitgeteilt. Aus Sicht des ZDSs sind die wesentlichen Punkte:

· Stärkung der handwerklichen Energieberater (Neubau und Nichtwohngebäude)

· Abschaffung von Internet-Energieausweise

· Nutzung erneuerbarer Energien im Nachweisverfahren auch für dezentrale Biomasse Feuerungsanlagen

Wir hoffen, dass das der aktuelle Entwurf des GEG so in Kraft tritt und damit die Energieberater im Handwerk stärkt und die richtigen Weichen für eine Vereinfachung des Energieeinsparrechts stellt.

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