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Treffen des ZIVs und des ZDS bei der AKS

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Treffen des ZIVs und des ZDS bei der AKS

© ZDS Stock

Am 8. Juni 2021 fand die diesjährige Gesellschafterversammlung der Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk (AKS) GmbH statt. Die beiden Gesellschafter, der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) und der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger – Gewerkschaftlicher Fachverband (ZDS), haben zu der Versammlung jeweils 6 Delegierte entsandt. Die Versammlung fand, wie im letzten Jahr auch, in hybrider Form statt.

Die Geschäftsführung berichtete den Delegierten, dass die finanzielle Lage der AKS gut sei. Die Kasse habe im Jahr 2020 einen Jahresüberschuss von rund 1,6 Mio. Euro erwirtschaftet. Das Vermögen der AKS beläuft sich demnach auf knapp 13 Mio. Euro. Die Einnahmen der AKS lagen im letzten Jahr bei knapp 12 Mio. Euro, die Förderung an Ausbildungsbetriebe lag bei rund 9,9 Mio. Euro.
Den Gesellschaftern ist bewusst, dass die AKS kein Vermögen erwirtschaften soll. Aus diesem Grund wurde der Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk, welcher die Grundlage für die AKS bildet, seit diesem Jahr angepasst. Die Ausbildungsvergütung und die Ausbildungsförderung wurden um rund 20 % erhöht. Gleichzeitig wurde der Beitragssatz von bisher 4,0 % auf 3,4 % der gezahlten Bruttolohnsumme in einem Schornsteinfegerbetrieb gesenkt.

Diese Maßnahmen entlasten die Betriebe in ihrer Beitragshöhe an die AKS und fördern die Ausbildung insgesamt. Das Vermögen soll mit den Änderungen im Tarifvertrag im Jahr 2021 um rund 1,14 Mio. Euro und im Jahr 2022 um rund 1,6 Mio. Euro verringert werden. Für das Jahr 2023 gibt es noch keine Prognose der Vermögensverringerung, da die Laufzeit des Tarifvertrages und der allgemeinverbindlichen Erklärung sich auf zwei Jahre beläuft.  
Die AKS zählt derzeit im ersten Lehrjahr 591 Lehrlinge. Im zweiten Lehrjahr sind es 548 und im dritten Lehrjahr noch 390 Lehrlinge. Nach Angaben des ZDS benötigt das Schornsteinfegerhandwerk pro Lehrjahr rund 635 Auszubildende, um die Struktur des Schornsteinfegerhandwerks aufrechterhalten und mittelfristig alle Bezirke besetzen zu können. Die meisten Ausbildungsverhältnisse zählte die AKS mit insgesamt 2154 Lehrlingen im Jahr 2015. Auch die Anzahl der Schornsteinfegerbetriebe ist seit Gründung der Kasse rückläufig.

Waren es im Jahr 2014 noch 7715 Schornsteinfegerbetriebe, so zählt die AKS derzeit nur noch 7272 Betriebe. Nahezu unverändert ist die Anzahl der Rechtsfälle bei der AKS. So wurden im Jahr 2019 von der Sozialkasse 127 Fälle rechtlich bearbeitet. Im Jahr 2020 waren es 124 Fälle. Für das laufende Jahr sind zum Stichtag der Versammlung bereits 61 Fälle gemeldet, bei denen die AKS tätig werden muss. Meist handelt es sich um die fehlende Meldung bzw. den fehlenden Nachweis der gezahlten Bruttolohnsumme eines Betriebes oder ausstehende Zahlungen eines Betriebes an die AKS. Nur in wenigen Fällen muss von einem Gericht ein Grundsatzurteil gefällt werden.

Aktuell liegt so ein Fall vor: bei diesem ist unklar, ob die Tätigkeiten der in einem Schornsteinfegerbetrieb beschäftigten Energieberater unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Ist dem so, muss die gezahlte Bruttolohnsumme der Energieberater in einem Schornsteinfegerbetrieb zur Beitragsberechnung an die AKS mit herangezogen werden.

Bei der Wahl des Wirtschaftsprüfers der AKS gibt es seit diesem Jahr eine Änderung. Durch die Reduzierung des Beitragssatzes fällt die AKS vorerst nicht mehr unter die gesetzlichen Vorgaben für die Bestellung eines Wirtschaftsprüfers. Wir nahmen diesen Umstand zum Anlass, einen Antrag zu stellen, wonach sich die Kasse einer freiwilligen Wirtschaftsprüfung unterziehen soll. Der Wirtschaftsprüfer hat in den vergangenen Jahren einen erheblichen Mehrwert für die AKS dargestellt und viele Anreize gegeben, die Arbeitsweise der AKS zu verbessern und zu professionalisieren.

Auch in der Außenwirkung an Gerichte, Behörden, das Bundesarbeitsministerium und allen voran gegenüber den Beitragszahlern, ist es mehr als angebracht, dass ein externer Experte einen Blick auf die AKS wirft und den sorgsamen Umgang mit den Beiträgen nicht nur prüft, sondern darüber ein Testat ausstellt. Die Vertreter des ZIV haben diese Argumente nicht aufgegriffen und stimmten gegen unseren Antrag, welcher dadurch abgelehnt wurde. Stattdessen einigten sich die Delegierten von ZIV und ZDS nach einer langen Diskussion lediglich auf eine sogenannte Durchsicht, die von einem Wirtschaftsprüfer erfolgen soll.

Sowohl eine umfangreiche Prüfung als auch ein Testat über das Ergebnis der Durchsicht entfallen bei dieser Variante der Prüfung. Wir Simmten dann auch der Durchsicht zu, da es sonst vermutlich gar keine Form der Prüfung gegeben hätte.
Es ist wirklich schade, wegen Mehrkosten in Höhe von rund 4.000 Euro auf eine freiwillige Wirtschaftsprüfung zu verzichten. Vor allem in Anbetracht der hohen Summen, die in der AKS jährlich bewegt werden, müsse erst recht von jemand externem geprüft und begutachtet werden, ob alles seine Richtigkeit hat.

Wenn man schon Geld für ein Prüfung in die Hand nimmt, dann solle man die Prüfung auch ordentlich machen. Zumal Mehrkosten von rund 4.000 Euro zwar viel Geld ist, in Relation zu den Gesamtkosten der AKS aber durchaus sinnvoll investiert wäre.

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