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Update ZDS Anfrage bezüglich Schutzmasken & Notbetreuung

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Update ZDS Anfrage bezüglich Schutzmasken & Notbetreuung

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die tägliche Arbeit verlangt uns momentan sehr viel ab. Die anhaltende Corona-Pandemie ist allgegenwärtig und beschäftigt dabei nicht nur uns, sondern auch unsere Arbeitgeber und unsere Kunden. Die für das Schornsteinfegerhandwerk zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene haben kein Beschäftigungsverbot für unseren Beruf ausgesprochen. Wie andere Handwerksberufe auch, dürfen und sollen Schornsteinfeger ihre Tätigkeiten weiterhin ausführen. Die gesetzlich begründete Eigentümerverpflichtung zur Einhaltung der vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten ist nicht ausgesetzt. Für uns bedeutet dies, dass wir unter Einhaltung der einschlägigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Schornsteinfegertätigkeiten weiter ausüben. Wohl wissend, dass wir uns und unsere Kunden einer erhöhten Infektionsgefahr aussetzen.

Wir sind uns dem derzeitigen Risiko bei der Ausübung unserer täglichen Arbeit bewusst. Trotzdem gilt es, sich und den Kunden bestmöglich zu schützen. In den meisten Fällen reicht es dabei, den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten und möglichst keine Kontaktgegenstände zu berühren. Für die gefühlte Sicherheit, gerade im Hinblick auf die Angst unserer Kunden, wären dennoch Schutzmasken und Einweghandschuhe von Vorteil. Aus diesem Grund haben wir die jeweils zuständigen Landesministerien angeschrieben und nach deren Einschätzung auf Zuteilung von Schutzmasken und Handschuhen gefragt.

„Weiterhin möchten wir Sie bitten, eine Zuteilung von Schutzmasken und Einweghandschuhen auch für den Beruf des Schornsteinfegers zu prüfen. Uns ist bewusst, dass andere Berufsgruppen einen weitaus höheren Bedarf an Schutzmasken und Einweghandschuhen haben als wir Schornsteinfeger. Jedoch werden unsere Mitglieder bei der Ausübung ihrer täglichen Arbeit teilweise von Kunden auf fehlende Schutzmasken hin angesprochen, im Einzelfall erfolgt daraus sogar eine Zutrittsverweigerung in das Gebäude zur Ausführung der jeweiligen Tätigkeit. Zwar ist nach Gefährdungsbeurteilung eine Schutzmaske zur Ausführung der Schornsteinfegertätigkeiten nicht zwingend erforderlich. Da sich aber auch bei den Kunden ein Bedürfnis nach dem persönlichen Sicherheitsgefühl eingestellt hat, kommen diese Fragen vor Ort eben auf. Bitte teilen Sie uns mit, ob Ihrer Einschätzung nach einer behördlichen Zuteilung der genannten Schutzausrüstung für das Schornsteinfegerhandwerk in Frage kommen kann.“

Ein weiteres Problem stellt die Kinderbetreuung von Kolleginnen und Kollegen dar, wenn entweder beide Elternteile berufstätig sind oder ein Elternteil alleinerziehend ist. Darum haben wir die zuständigen Landesministerien darum ersucht, den Beruf des Schornsteinfegers so einzustufen, dass wir unter die Notfallkinderbetreuung fallen. Es sind zwar nicht viele Kolleginnen und Kollegen davon betroffen, jedoch wäre diesen Kollegen und deren Arbeitgebern dadurch geholfen.

„Aufgrund der Betriebsstrukturen im Schornsteinfegerhandwerk und der allgemeinen Situation der Corona-Pandemie bitten wir Sie eindringlich, den Beruf des Schornsteinfegers ebenfalls in der Art einzustufen, dass die Kinder von Erziehungsberechtigten und/oder Alleinerziehenden Schornsteinfegern /-innen im Fall einer nicht möglichen Kinderbetreuung, eine Notfallbetreuung in Kitas und Horten ermöglicht wird. Dadurch ist gewährleistet, dass die Betriebs- und Brandsicherheit flächendeckend erhalten bleibt und die Arbeiten an Feuerungsanlagen zum Schutz von Gebäude und Personen möglichst reibungslos durchgeführt werden können.“

Wie es sich gehört, wollte der ZDS die Landesministerien gemeinsam mit den jeweiligen Landesinnungsverbänden anschreiben. Daher sind wir mit unseren Punkten auf die Landesinnungsmeister zugegangen. Von den 16 Landesinnungen haben sich zwei LIV’s überhaupt nicht zurückgemeldet. Dreizehn LIV‘s nahmen Abstand von einem gemeinsamen Schreiben, fünf davon sogar mit dem Nachdruck, dass die Forderungen vom ZDS an die Ministerien gefährlich für unser Handwerk seien. Lediglich ein Landesinnungsverband samt den sieben Innungen hat das Schreiben in etwas abgeänderter Version mitunterzeichnet.
Die Landesministerien hingegen, welche wir mit unserem Schreiben erreichten, haben vollstes Verständnis für die Positionen des ZDS. In Thüringen, Brandenburg, Saarland und Berlin wurde der Beruf des Schornsteinfegers aufgrund unserer Aufforderung in die Kategorie der Notfallkinderbetreuung eingestuft. Lediglich die Nachfrage zur Zuteilung von Schutzmasken und Handschuhen konnte von den Ländern bisher nicht umgesetzt werden, da diese derzeit ohnehin sehr schwierig zu bekommen seien. Dass von Seiten des ZDS die Forderung nach Schutzausrüstung besteht, ist von Seiten der Ministerien nachvollziehbar.

Mit besten Grüßen    
Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e. V.
– Gewerkschaftlicher Fachverband –
Bundesverband

Daniel Fürst
1.Vorsitzender

Innovationszentrum Schornsteinfegerhandwerk

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