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Gesetze

Webinar mit Informationen zu den Änderungen durch das GEG

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Wir konnten an unserem inzwischen dritten bundesweiten Webseminar rund 200 Kolleginnen und Kollegen über das neue Gebäudeenergiegesetz und die Auswirkungen von dessen Einführung informieren.

Das Webseminar wurde von dem Vorstand Technik/Bildung, Dr. Julian Schwark, gehalten, der hierbei von seinem technischen Bundesausschuss unterstützt wurde. Neben den wichtigen Änderungen, wie dem Wegfall der berufsbezogenen Unterscheidung zwischen Handwerkern und Ingenieuren, wurde auch über Möglichkeiten der Weiterbildung gesprochen. Da die handwerklichen Energieberater nun auch Nichtwohngebäude beraten dürfen, entsteht ein riesiger Fortbildungsbedarf im Bereich der Gebäudeenergieberatung.

Die Handwerksschule e.V. hat ihre Ausbildung zum Energieberater auf das neue Regelheft aktualisierten und um die 3D CAD, die DIN V 18599 und die Förderung von Nichtwohngebäuden ergänzt. Darüber hinaus gibt es nun die Lehrgänge „Weiterbildung Energieberater – 40 UE“ und „Vertiefungsmodul NWG – 80 UE“ als separat buchbare Lehrgänge. Hierdurch können die Bestandsenergieberater ihre fehlenden Qualifikationen nachholen und sich zukünftig neue Geschäftsfelder erschließen.

Wir hoffen, die Kolleginnen und Kollegen, die als Energieberater tätig sind, nutzen diese Chance der Weiterbildung. Nichts ist schlimmer, als Chancen ungenutzt verstreichen zu lassen.
Neben den Informationen zur Weiterbildung wurden insbesondere die technischen Änderungen wie die Einführung der neuen Berechnungsnorm DIN V 18588 aus dem Jahr 2018 und die neuen Nachweisoptionen behandelt. Im Seminar nahm die neue Anrechenbarkeit des PV-Stroms und des Biomethans einen großen Raum ein. Hierdurch ergeben sich eine Vielzahl neuer Anwendungskombinationen in der Nachweisführung.

Es gibt beispielhafte Berechnungen mit verschiedene Anlagenkombinationen, die einem KfW-55-Haus entsprechen und die Anforderungen des GEG hinsichtlich des Jahresprimärenergiebedarfs auch mit einer Gas-Brennwertheizung, PV-Anlage mit Batterie und Abluftanlage erfüllen. Dies bringt aus Sicht der Energieberater und Planer ganz neue Möglichkeiten mit sich.

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