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Leitartikel

Arbeitszeiterfassung in Schornsteinfegerbetrieben

David Villmann
David Villmann /

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die korrekte Erfassung der Arbeitszeit ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von großer Bedeutung. Mit dem Arbeitsbeginn und -ende und den dazugehörigen Pausenzeiten können beide Parteien nachhalten, in welcher Zeit gearbeitet wurde. Für den selbstständigen Handwerksmeister ist dabei wichtig, welche Leistung während der Arbeitszeit erbracht wurde. Der Arbeitnehmer erhält wiederum einen genauen Überblick über die erfasste Arbeitszeit und die möglicherweise darin enthaltenen Überstunden. Aus der geleisteten Arbeitszeit und dem Stundenlohn ergibt sich dann der Lohn, der am 16. des laufenden Monats auf das Konto des angestellten Schornsteinfegers überwiesen wird.

Im Schornsteinfegerhandwerk wird dies aber zum Großteil anders gehandhabt. Der Arbeitgeber weist seinen Mitarbeiter an, jeden Tag eine bestimmte Anzahl an Liegenschaften abzuarbeiten und dadurch einen gewissen Umsatz zu generieren. Nach der Erfüllung dieser Arbeitsaufgabe gilt die Regelarbeitszeit von 38,5 Stunden/Woche als erfüllt. Beide Parteien einigen sich im stillen Einvernehmen ebenfalls darauf, keine Arbeitszeit bzw. Überstunden zu erfassen. Daraus resultiert, dass keine gegenseitigen Ansprüche auf die Arbeitszeit erhoben werden, sollten mal 40 Stunden/Woche oder doch nur 35 Stunden/Woche gearbeitet werden. Es herrscht ein grundlegendes, gegenseitiges Vertrauen.
Nun hat der Europäische Gerichtshof im Mai vergangenen Jahres geurteilt, dass nicht nur die Überstunden genau erfasst werden müssen, sondern die vollständige Arbeitszeit erfasst werden muss. Dies soll vor allem zum Schutz der Arbeitnehmer/innen beitragen. Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wurden allein im dritten Quartal 2019 im Durchschnitt 5,4 unbezahlte Überstunden geleistet. Mit der korrekten und vollständigen Arbeitszeiterfassung würden unbezahlte Arbeitsstunden auch im Schornsteinfegerhandwerk der Vergangenheit angehören. Die Bundesregierung, genauer gesagt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, arbeitet gerade an der Umsetzung für eine nationale Regelung zur richtigen Erfassung der Arbeitszeit. Doch wie kann so eine Regelung aussehen? In den klassischen Bürojobs ist dies relativ einfach zu handhaben. Die Arbeitnehmer erfassen morgens und abends an einer der zahlreichen Stechuhren im Unternehmen die genaue Arbeitszeit abzüglich ihrer Pausen. Doch im Schornsteinfegerhandwerk gestaltet sich dies schwieriger. Wie wird die Arbeitszeit erfasst, wenn Kunden um 19:30 Uhr den Mitarbeiter kontaktieren, um ihren Kehrtermin zu verschieben? Nur eine von vielen möglichen Konstellationen, in denen die genaue Erfassung der Arbeitszeit sehr schwer fällt. Als Schornsteinfegerhandwerk sollten wir aber nicht auf eine Regelung der Bundesregierung warten, sondern aktiv werden und für uns eine eigene Regelung gestalten. Der ZDS plädiert dafür, die bisherige Vertrauensarbeitszeit grundsätzlich aufrechtzuerhalten. Dennoch sollte der Arbeitgeber oder gar der Arbeitgeberverband eine Grundlage für die korrekte Erfassung der Arbeitszeit schaffen. Onlinedienste oder Apps auf Betriebshandys wären denkbare Lösungen. Eine für alle Schornsteinfegerbetriebe einheitliche Lösung könnte in einem Qualitätsmanagementsystem integriert werden. Die eigentliche Erfassung der Arbeitszeit delegiert der Arbeitgeber aber an seine Mitarbeiter. Im gegenseitigen Vertrauen kann der Arbeitnehmer die Arbeitszeit vollständig erfassen. Er startet mit seiner Arbeitszeit beim Eintritt in die Werkstatt oder beim Aufrüsten des Werkzeugs zu Hause, plant selbstständig seine gesetzlich vorgeschriebene Pause und beendet seine Erfassung mit dem Verlassen der Werkstatt/des Betriebs, wie im Bundestarifvertrag bereits vereinbart. Die erfasste Arbeitszeit, inklusive der möglicherweise anfallenden Überstunden, kann der Arbeitgeber jederzeit einsehen.
Schließlich müssen diese entlohnt oder in Form von Freizeit an den Arbeitnehmer wieder ausgezahlt werden. Dabei hat der Arbeitgeber jederzeit das Recht, die Arbeitszeiterfassung auf Vertrauensbasis, zum Beispiel durch Stichproben, zu überprüfen. Um schon bald die Arbeitszeit genau zu erfassen, werden wir in Kürze eine Funktion zur Arbeitszeiterfassung in unserer ZDS-App veröffentlichen. Neben dem Arbeitsbeginn und -ende können Pausenzeiten und Urlaubstage eingetragen werden. Mit wenigen Klicks können diese Informationen an den Arbeitgeber übermittelt werden. Er muss die Informationen nur noch ausdrucken und gegenzeichnen. Damit ist die Arbeitszeit inklusive möglicher Überstunden korrekt erfasst und die Umsetzung nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof erreicht.

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