zurück
Leitartikel

Unter den Handwerksberufen sind wir schon etwas ganz Besonderes

Daniel Fürst
Daniel Fürst /

Liebe Kolleginnen und Kollegen,unter den Handwerksberufen sind wir schon etwas ganz Besonderes. In vielen Bereichen gleichen wir einander. Beispielsweise bei den grundsätzlichen Vorgaben durch die Handwerksordnung. Bei genauerer Betrachtung jedoch unterscheiden wir uns sehr deutlich von anderen Handwerksberufen. Gemeinsamkeiten finden wir beispielsweise bei unserer Ausbildung.

Wie die meisten anderen Ausbildungsberufe auch haben wir Schornsteinfeger eine Regelausbildungsdauer von drei Jahren. Das duale Ausbildungssystem sieht vor, dass sich die Auszubildenden die vorgegebenen Lerninhalte sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule aneignen sollen. Hinzu kommt die sogenannte überbetriebliche Ausbildung. Dabei werden praktische Inhalte im Klassenzimmer und in Praxisseminarräumen vermittelt. Die Auszubildenden kommen dadurch in den Genuss, mit allen relevanten praktischen Tätigkeiten in Berührung zu kommen. Nach den drei Jahren Ausbildung wird, wie bei den meisten Ausbildungsberufen im Handwerk, eine Gesellenprüfung abgelegt.

Auch die weiteren Jahre ähneln stark denen von anderen Handwerken. Manche besuchen unmittelbar nach ihrer bestandenen Gesellenprüfung gleich einen Meisterprüfungsvorbereitungslehrgang. Andere arbeiten zuvor einige Monate, bevor der nächste Schritt der Karriereleiter ansteht. Andere hingegen sind als Gesellen glücklich und wollen nicht weiter die Schulbank drücken. Diejenigen, die sich dazu entschließen, ihren Meisterbrief abzulegen, steht eine harte Zeit bevor. Egal, ob der Meisterprüfungsvorbereitungslehrgang in Vollzeit, Teilzeit, Blockunterricht oder in E-Learning-Form besucht wird, die Meiserprüfung hat es in sich. Viele der Gesellen nehmen die Anstrengung auf sich, denn der Meisterbrief bildet die Voraussetzung für eine Selbstständigkeit im Handwerk. Wie 40 weitere Handwerksberufe gehören wir Schornsteinfeger zu den sogenannten „Anlage A“-Berufen der Handwerksordnung. Das sind zulassungspflichtige Berufe, bei denen der erworbene Meisterbrief Grundvoraussetzung für die Eintragung in die jeweilige Handwerksrolle ist – also die Voraussetzung für eine Selbstständigkeit.

Innovationszentrum Schornsteinfegerhandwerk

Für die Zukunft unseres Berufs

Seit 1907: Solidarisch engagiert. Gemeinsam stark.

Die Säulen des ZDS