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Leitartikel

Was ist die hoheitliche Arbeit des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers wert?

Henry Vinke
Henry Vinke /

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was ist die hoheitliche Arbeit des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers wert? Derzeit steht die Novellierung der Bundeskehr- und Überprüfungsordnung (BKÜO) an. Nach dem aktuellen Entwurf der BKÜO sollen eine Mahngebühr und eine Gebühr für die Ersatzvornahme geregelt werden. Weiterhin finden in der Anlage 1 Veränderungen statt, welche Auswirkungen auf die Kehr- und Überprüfungsintervalle haben. Dies betrifft beispielsweise den Überprüfungsrhythmus von Scot-Anlagen oder die Reinigung von Schornsteinen, an denen Pelletfeuerstätten angeschlossen sind. Darüber hinaus soll der Arbeitswert verändert werden. Dieser liegt derzeit bei 1,05 €.

In Einzelgesprächen und zwischen den Zeilen taucht dann das viel wichtigere Thema des richtigen Arbeitswertes für hoheitliche Tätigkeiten auf. Anstatt öffentlich und in der breiten Masse über den gesetzlichen Wert unserer Arbeit zu sprechen, wird die Diskussion in eine Art Hinterzimmergespräch verschoben. Dabei traut sich unser Handwerk nicht, eine Erhöhung des Arbeitswertes laut auszusprechen. Wobei es durchaus gute Gründe für eine deutliche Erhöhung des Arbeitswertes gibt.

Mit der Einführung der bundesweit geltenden Kehr- und Überprüfungsordnung im Jahr 2008 wurde eine Arbeitswert von 1,01 € festgelegt. Im Jahr 2013 wurde dieser Wert auf 1,05 € erhöht. Dies entspricht umgerechnet einer Lohnerhöhung für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für den hoheitlichen Bereich von lediglich 4 % in den letzten 10 Jahren. Mit der jetzigen Novellierung der BKÜO hätte das Schornsteinfegerhandwerk die Chance, die geringe Gebührensteigerung der letzten Jahre zu relativieren, anstatt die nächsten Jahre mit einem festgeschriebenen Wert leben zu müssen.

Des Weiteren muss unser Handwerk darauf achten, dass auch der Beruf des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers künftig attraktiv genug gehandelt wird, damit sich angestellte Schornsteinfegermeister auch auf Bezirke bewerben. Nur so kann das System des Schornsteinfegerhandwerks aufrechterhalten werden. Beispielhaft möchte ich einen Besuch im Friseursalon oder in der Autowerkstatt nennen. Hier sind Stundenlöhne zwischen 80 und 120 Euro für die Gesellen- bzw. Meisterstunde gang und gäbe. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger liegen bei unserem derzeitigen Arbeitswert lediglich bei 63 Euro. Verdienstmöglichkeiten durch den Verkauf von Ware gibt es nicht. Stattdessen dürfen im Büro noch Bescheinigungen über die geleistete Arbeit ausgestellt werden. In Kombination mit einer größer werdenden Demotivation über die stetig anwachsende Büroarbeit schafft dies immer weniger Anreize, um sich selbst auf einen Kehrbezirk zu bewerben oder gar eine Meisterausbildung anzustreben.

Zuletzt sind viele bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger noch zufrieden mit dem derzeitigen Arbeitswert. Doch ist das wirklich so oder hat unser Berufsstand nur nie gelernt, die Preise zu verlangen, die anfallen? Es scheint, als würden wir mit dem zufrieden sein, was uns angeboten wird. Dauerhaft kann dies aber nicht die Lösung sein!

Als ZDS sind wir es gewohnt, Lohnforderungen zu stellen. Denn wir wissen, dass von alleine nun mal nix vorangeht. Da wir das Schornsteinfegerhandwerk der Zukunft sind und davon ausgehen, dass die Gebühr der BKÜO in den kommenden Jahren nicht erneut angepasst wird, fordern wir eine angemessene Erhöhung des Arbeitswertes auf 1,27 €/Arbeitswert. Dieser Wert entspricht den tariflichen Erhöhungen des öffentlichen Dienstes in den Jahren 2013 bis 2020. So würde die Arbeit des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers an die Inflation der vergangenen Jahre angepasst entlohnt werden. Und ganz nebenbei halten wir das Amt des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers weiterhin attraktiv. Alle Betroffenen sollten eigentlich wissen, dass eine Gebührenerhöhung notwendig ist. Alleine deshalb schon, damit die hoheitlichen Tätigkeiten in dem Konstrukt zwischen hoheitlichen und freien Tätigkeiten nicht zu kurz kommen und vernachlässigt werden.

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