Kehrbezirksvergabe

Haßberge 4 (Zeil)

Behörde: Regierung von Unterfranken

Bestellungsdatum: 01.06.2026

Bewerbungsfrist: 19.05.2026

Aschaffenburg-Land 6 (Goldbach)

Behörde: Regierung von Unterfranken

Bestellungsdatum: 01.08.2026

Bewerbungsfrist: 02.06.2026

Würzburg-Land 12 (Röttingen)

Behörde: Regierung von Unterfranken

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 24.06.2026

OSL 037

Der Kehrbezirk umfasst folgende Orte bzw. Ortsteil: Arnsdorf, Guteborn, Hermsdorf, Lipsa, Ruhland, Schipkau*, Schwarzheide* 2829 Gebäude gemäß Kehrbuch, davon 5250 mit Feuerstätten

Viel Erfolg bei der Bewerbung!

Behörde: Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 26.05.2026

 

Nr. 017 Stadt Bonn

Der Kehrbezirk liegt in Bonn-Bad Godesberg und umfasst die Ortsteile Schweinheim, Friesdorf und Plittersdorf. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt circa 2.500, davon sind 140 Liegenschaften unbenutzt, stillgelegt oder leerstehend. Die Struktur des Kehrbezirk ist als stradtrandnah bis ländlich (größtenteils Einfamilienhäuser) zu bezeichnen.
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 14.05.2026 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger .
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden).
Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.

Behörde: Bezirksregierung Köln

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 14.05.2026

 

Nr. 27 AAK (Städteregion Aachen)

Der Kehrbezirk liegt im Stadtgebiet der Städte Würselen und Herzogenrath und umfasst dort die Stadtteile Bardenberg, Morsbach, Play und Kohlscheid. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 2.653 Liegenschaften, davon sind aktuell circa 192 Liegenschaften unbenutzt, stillgelegt oder leerstehend. Der Kehrbezirk ist überwiegend stadtrandnah und ländlich strukturiert.
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 19.05.2026 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger .
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden).
Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.

Behörde: Bezirksregierung Köln

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 19.05.2026

 

Nr. 5 AAS (Aachen)

Der Kehrbezirk liegt im Stadtgebiet der Stadt Aachen und umfasst überwiegend die Innenstadt und einen geringen Teil vom Stadtrand. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 1.220 Liegenschaften, davon sind aktuell circa 174 Liegenschaften unbenutzt, stillgelegt oder leerstehend. Der Kehrbezirk ist überwiegend
städtisch strukturiert.
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 19.05.2026 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger .
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden).
Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.

Behörde: Bezirksregierung Köln

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 19.05.2026

 

Stadt Gelsenkirchen XV

Der Kehrbezirk liegt in der Stadt Gelsenkirchen und erstreckt sich über die Stadtteile Gelsenkirchen-Hassel und Buer-Nord. Der Bezirk umfasst insgesamt 2.897 Liegenschaften, davon sind 716 unbenutzt. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den ausgeschriebenen Kehrbezirk wird gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für eine Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren
erfolgen.
Bewerberinnen / Bewerber müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) dürfen sich gem. § 9 a Abs. 4
SchfHwG in der Regel frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn der Ausschluss für die Bewerberin / den Bewerber eine persönliche Härte bedeuten würde und eine frühere Bewerbung im Hinblick auf die Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit nicht zu beanstanden ist.

Behörde: Bezirksregierung Münster

Bestellungsdatum: 01.07.2026

Bewerbungsfrist: 20.05.2026

 

Nr. 019 im Rhein-Erft-Kreis

Der Kehrbezirk liegt im Rhein-Erft-Kreis im Stadtgebiet Kerpen und umfasst die Stadtteile Manheim (einschließlich Manheim-Alt), Buir, Blatzheim einschließlich Niederbolheim und Bergerhausen, in der Kernstadt den Ortsteil Langenich und ein kleines Neubaugebiet sowie die Höfe Gut Onnau, Forsthaus Bergerbusch und Diergardsche Guts-
verwaltung. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 3.146, davon sind circa 497 Liegenschaften unbenutzt, stillgelegt oder leerstehend.
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 01.06.2026 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht
erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden).
Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.

Behörde: Bezirksregierung Köln

Bestellungsdatum: 01.08.2026

Bewerbungsfrist: 01.06.2026

 

Nr. 008 in der Stadt Köln

Der Kehrbezirk liegt im Stadtgebiet der Stadt Köln in den Stadtteilen Bayenthal, Raderberg, Raderthal, sowie teilweise in Zollstock. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 1.814, davon sind circa 340 Liegenschaften unbenutzt, stillgelegt oder leerstehend. Der Kehrbezirk ist in seiner Struktur als städtisch zu bezeichnen.
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 01.06.2026 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahme-
fällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden).
Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.

Behörde: Bezirksregierung Köln

Bestellungsdatum: 01.08.2026

Bewerbungsfrist: 01.06.2026

 

Düsseldorf Nr. 5

Der Kehrbezirk umfasst ca. 1000 Liegenschaften in den Düsseldorfer Stadtteilen Pempelfort, Derendorf, Mörsenbroich und Düsseltal. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmäch-
tigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 01.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerberinnen oder Bewerber bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/ Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.12.2026

Bewerbungsfrist: 01.06.2026

 

Essen Nr. 27

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2700 Liegenschaften in den Essener Stadtteilen Frintrop und Bedingrade und in Oberhausen Bermensfeld. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmäch-
tigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 01.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerberinnen oder Bewerber bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/ Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.12.2026

Bewerbungsfrist: 01.06.2026

 

Essen Nr. 4

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2700 Liegenschaften in Essen Überruhr. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 01.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerberinnen oder Bewerber bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/ Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.12.2026

Bewerbungsfrist: 01.06.2026

 

Kleve Nr. 12

Der Kehrbezirk umfasst ca. 3100 Liegenschaften in Kleve Materborn und Reichswalde, Bedburg-Hau Hau und Schmelenheide sowie in Goch Nierswalde und Pfalzdorf. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber
keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann. Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 01.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerberinnen oder Bewerber bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/ Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.12.2026

Bewerbungsfrist: 01.06.2026

 

Mönchengladbach Nr. 9

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2000 Liegenschaften in Mönchengladbach Lürrip. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber
keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann. Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 01.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerberinnen oder Bewerber bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/ Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.12.2026

Bewerbungsfrist: 01.06.2026

 

Neuss Nr. 7

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2800 Liegenschaften in Meerbusch Büderich, Neuss Furth und Weißenberg sowie auf dem Düsseldorfer Böhlerareal. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmäch-
tigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 01.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerberinnen oder Bewerber bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/ Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.12.2026

Bewerbungsfrist: 01.06.2026

 

Remscheid Nr. 6

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2700 Liegenschaften in Remscheid Lennep, Altstadt, Hackenberg und Hasten.
Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 01.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerberinnen oder Bewerber bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/
Auswahlverfahren ausschließen

Behörde: Regierungsbezirk Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.12.2026

Bewerbungsfrist: 01.06.2026

 

Wesel Nr. 28

Der Kehrbezirk umfasst ca. 3200 Liegenschaften in Moers Kapellen, Holderberg, Vennikel und Schwafheim.
Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 01.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerberinnen oder Bewerber bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/
Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.12.2026

Bewerbungsfrist: 01.06.2026

 

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