Kehrbezirksvergabe

Aschaffenburg-Land 6 (Goldbach)

Behörde: Regierung von Unterfranken

Bestellungsdatum: 01.08.2026

Bewerbungsfrist: 02.06.2026

Würzburg-Land 12 (Röttingen)

Behörde: Regierung von Unterfranken

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 24.06.2026

OSL 037

Der Kehrbezirk umfasst folgende Orte bzw. Ortsteil: Arnsdorf, Guteborn, Hermsdorf, Lipsa, Ruhland, Schipkau*, Schwarzheide* 2829 Gebäude gemäß Kehrbuch, davon 5250 mit Feuerstätten

Viel Erfolg bei der Bewerbung!

Behörde: Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 26.05.2026

 

TF 147

Dahme/Mark: Heinsdorf-Niebendorf, Wahlsdorf
Ihlow: Ihlow, Illmersdorf
Jüterbog: Fröhden, Markendorf Niederer
Fläming: Bärwalde, Borgisdorf, Gräfendorf, Herbersdorf, Höfgen, Meinsdorf, Hohenahlsdorf, Hohengörsdorf, Hohenseefeld, Körbitz, Kossin, Lichterfelde, Nonnendorf, Reinsdorf, Riesdorf, Rinow, Schlenzer, Sernow, Waltersdorf, Weißen, Welsickendorf, Werbig, Wiepersdorf
Niedergörsdorf: Bolchow, Langenlipsdorf, Oehna, Zellendorf

Viel Erfolg bei der Bewerbung!

Behörde: Landkreis Teltow-Fläming

Bestellungsdatum: 01.01.2027

Bewerbungsfrist: 08.06.2026

 

TF 140

Rangsdorf: Groß Machnow*, Rangsdorf*

Viel Erfolg bei der Bewerbung!

Behörde: Landkreis Teltow-Fläming

Bestellungsdatum: 01.10.2026

Bewerbungsfrist: 08.06.2026

 

TF 144

Am Mellensee: Klausdorf, Rehagen*
Zossen: Kallinchen, Schöneiche, Waldstadt*, Wünsdorf*, Zossen*
Mittelwalde (Landkreis Dahme-Spreewald): Telz

Viel Erfolg bei der Bewerbung!

Behörde: Landkreis Teltow-Fläming

Bestellungsdatum: 08.06.2026

Bewerbungsfrist: 01.12.2026

 

Kehrbezirk Soest 19

Der Stadt-/Landkehrbezirk Soest 19 (Ausschreibungs-Nr. 26.12) umfasst mit ca. 3.200 Liegenschaften den nordwestlichen Teil der Stadt Soest sowie die in der Gemeinde Welver liegenden Ortsteile Borgeln und Welver.
Bewerberinnen/Bewerber müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen/Bewerbern erfolgt gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Dabei wird neben der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung besonderer Wert auf den Stand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktische Berufserfahrung gelegt. In der Regel werden zusätzlich Auswahlgespräche geführt.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für die ausgeschriebenen Kehrbezirke erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für die Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren.
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) dürfen sich gem. § 9a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn der Ausschluss von der Bewerbung eine persönliche Härte bedeuten würde und eine frühere Bewerbung im Hinblick auf die Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit nicht zu beanstanden ist.
Bewerbungen sind bis zum 27.05.2026 ausschließlich im Online-Verfahren über das Schornsteinfeger-Bewerbungsportal unter folgendem Link möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Die Bewerberinnen/Bewerber erhalten nach Absendung der Online-Bewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung.
Die erreichte Punktzahl kann dem Online-Bewerbungsportal entnommen werden.
Verspätete Bewerbungen werden systembedingt vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Per Post oder E-Mail eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden

Behörde: Regierungsbezirk Arnsberg

Bestellungsdatum: 01.07.2026

Bewerbungsfrist: 27.05.2026

 

Kehrbezirk Bielefeld XXII

Der Kehrbezirk umfasst im Wesentlichen den östlichen Teil von Bielefeld mit den Ortsteilen Hillegossen, Lämershagen, Ubbedissen und Oldentrup.
Es handelt sich dabei um einen Stadtrandbezirk mit anteilmäßig zu größten Teilen Ein- und Zweifamilienhäusern und kleineren Gewerbegebieten. Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Gebäude: ca 2.650.
Die Bestellung erfolgt unter Berücksichtigung der Altersgrenze gem. § 10 Abs.1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für die Dauer von längstens sieben Jahren.
Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren über das Schornsteinfegerbewerberportal
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerbungsschluss: 31.05.2026
Verspätete Bewerbungen werden systembedingt vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen

Behörde: Regierungsbezirk OWL

Bestellungsdatum: 01.09.2026

Bewerbungsfrist: 31.05.2026

 

Kehrbezirk Bielefeld II

Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen die Altstadt von Bielefeld und Siedlungsgebiete am Stadtrand, begrenzt durch Dornberger- und Wertherstr. sowie August-Bebel-Str. und Am Pappelkrug.
Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Gebäude: ca 1.735.
Die Bestellung erfolgt unter Berücksichtigung der Altersgrenze gem. § 10 Abs.1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für die Dauer von längstens sieben Jahren.
Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren über das Schornsteinfegerbewerberportal
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerbungsschluss: 31.05.2026
Verspätete Bewerbungen werden systembedingt vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.

Behörde: Regierungsbezirk OWL

Bestellungsdatum: 01.08.2026

Bewerbungsfrist: 31.05.2026

 

Nr. 019 im Rhein-Erft-Kreis

Der Kehrbezirk liegt im Rhein-Erft-Kreis im Stadtgebiet Kerpen und umfasst die Stadtteile Manheim (einschließlich Manheim-Alt), Buir, Blatzheim einschließlich Niederbolheim und Bergerhausen, in der Kernstadt den Ortsteil Langenich und ein kleines Neubaugebiet sowie die Höfe Gut Onnau, Forsthaus Bergerbusch und Diergardsche Guts-
verwaltung. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 3.146, davon sind circa 497 Liegenschaften unbenutzt, stillgelegt oder leerstehend.
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 01.06.2026 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht
erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden).
Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.

Behörde: Bezirksregierung Köln

Bestellungsdatum: 01.08.2026

Bewerbungsfrist: 01.06.2026

 

Nr. 008 in der Stadt Köln

Der Kehrbezirk liegt im Stadtgebiet der Stadt Köln in den Stadtteilen Bayenthal, Raderberg, Raderthal, sowie teilweise in Zollstock. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 1.814, davon sind circa 340 Liegenschaften unbenutzt, stillgelegt oder leerstehend. Der Kehrbezirk ist in seiner Struktur als städtisch zu bezeichnen.
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 01.06.2026 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahme-
fällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden).
Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.

Behörde: Bezirksregierung Köln

Bestellungsdatum: 01.08.2026

Bewerbungsfrist: 01.06.2026

 

Düsseldorf Nr. 5

Der Kehrbezirk umfasst ca. 1000 Liegenschaften in den Düsseldorfer Stadtteilen Pempelfort, Derendorf, Mörsenbroich und Düsseltal. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmäch-
tigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 01.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerberinnen oder Bewerber bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/ Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.12.2026

Bewerbungsfrist: 01.06.2026

 

Essen Nr. 27

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2700 Liegenschaften in den Essener Stadtteilen Frintrop und Bedingrade und in Oberhausen Bermensfeld. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmäch-
tigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 01.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerberinnen oder Bewerber bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/ Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.12.2026

Bewerbungsfrist: 01.06.2026

 

Essen Nr. 4

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2700 Liegenschaften in Essen Überruhr. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 01.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerberinnen oder Bewerber bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/ Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.12.2026

Bewerbungsfrist: 01.06.2026

 

Kleve Nr. 12

Der Kehrbezirk umfasst ca. 3100 Liegenschaften in Kleve Materborn und Reichswalde, Bedburg-Hau Hau und Schmelenheide sowie in Goch Nierswalde und Pfalzdorf. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber
keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann. Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 01.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerberinnen oder Bewerber bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/ Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.12.2026

Bewerbungsfrist: 01.06.2026

 

Mönchengladbach Nr. 9

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2000 Liegenschaften in Mönchengladbach Lürrip. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber
keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann. Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 01.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerberinnen oder Bewerber bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/ Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.12.2026

Bewerbungsfrist: 01.06.2026

 

Neuss Nr. 7

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2800 Liegenschaften in Meerbusch Büderich, Neuss Furth und Weißenberg sowie auf dem Düsseldorfer Böhlerareal. Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmäch-
tigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 01.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis.
Die zuständige Behörde kann Bewerberinnen oder Bewerber bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/ Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.12.2026

Bewerbungsfrist: 01.06.2026

 

Remscheid Nr. 6

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2700 Liegenschaften in Remscheid Lennep, Altstadt, Hackenberg und Hasten.
Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 01.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerberinnen oder Bewerber bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/
Auswahlverfahren ausschließen

Behörde: Regierungsbezirk Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.12.2026

Bewerbungsfrist: 01.06.2026

 

Wesel Nr. 28

Der Kehrbezirk umfasst ca. 3200 Liegenschaften in Moers Kapellen, Holderberg, Vennikel und Schwafheim.
Die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9 a Absatz 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9 a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, sofern die Bewerberin oder der Bewerber keinen persönlichen Härtefall vorbringen kann.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über das folgende Schornsteinfeger-Online-Portal bis zum 01.06.2026 möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im Online-Bewerbungsportal. Bei Mehrfachbewerbungen sind alle beworbenen Kehrbezirke in dem dafür vorgesehenen Formular auszuwählen. Dadurch ist die Eintragung aller Daten nur einmal erforderlich und bedeutet eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis. Die zuständige Behörde kann Bewerberinnen oder Bewerber bei unvollständigen, manipulierten oder wissentlich unrichtigen Bewerbungsunterlagen vom Bewerbungs-/
Auswahlverfahren ausschließen.

Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf

Bestellungsdatum: 01.12.2026

Bewerbungsfrist: 01.06.2026

 

Kehrbezirk Unna 06

Der Stadt-/Stadtrandkehrbezirk Unna 06 (Ausschreibungs-Nr.: 26.13) umfasst mit ca. 2.700 Liegenschaften Teile der Stadt Fröndenberg sowie die Fröndenberger Ortsteile Altendorf, Ardey, Dellwig und Langschede.
Bewerberinnen/Bewerber müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen/Bewerbern erfolgt gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Dabei wird neben der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung besonderer Wert auf den Stand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktische Berufserfahrung gelegt. In der Regel werden zusätzlich Auswahlgespräche geführt.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für die ausgeschriebenen Kehrbezirke erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für die Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren.
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) dürfen sich gem. § 9a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn der Ausschluss von der Bewerbung eine persönliche Härte bedeuten würde und eine frühere Bewerbung im Hinblick auf die Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit nicht zu beanstanden ist.
Bewerbungen sind bis zum 07.06.2026 ausschließlich im Online-Verfahren über das Schornsteinfeger-Bewerbungsportal unter folgendem Link möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Die Bewerberinnen/Bewerber erhalten nach Absendung der Online-Bewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung.
Die erreichte Punktzahl kann dem Online-Bewerbungsportal entnommen werden.
Verspätete Bewerbungen werden systembedingt vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Per Post oder E-Mail eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Behörde: Regierungsbezirk Arnsberg

Bestellungsdatum: 01.08.2026

Bewerbungsfrist: 07.06.2026

 

Breklum

Bei dem Bezirk Breklum handelt es sich um einen südlich von Bredstedt und nördlich von Husum gelegenen Landbezirk. Die räumliche Ausdehnung beträgt ca. 20 x 20 km. Zu dem Bezirk gehören die Hamburger Hallig, die mit dem Auto erreichbar ist, sowie die Hallig Nordstrandischmoor, zu der es keine öffentliche bzw. regelmäßige Fähr- bzw. Schiffsverbindung gibt. Zurzeit ist im Bezirk Breklum keine Bautätigkeit zu erwarten.

Viel Erfolg bei der Bewerbung!

Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Bestellungsdatum: 01.09.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Wedel III

Der Bezirk Wedel III liegt westlich von Hamburg an der Unterelbe. Er umfasst die Gemeinde Holm und die Hochseeinsel Helgoland sowie Teile der Gemeinde Hetlingen und der Stadt Wedel. Bautätigkeiten werden zurzeit nicht erwartet.

Viel Erfolg bei der Bewerbung!

Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Bestellungsdatum: 01.09.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Steinburg

Der Bezirk Steinburg befindet sich im südlichen Bereich des Landes Schleswig-Holstein im Kreis Stormarn. Hierzu gehören die Ortsteile Mollhagen und Eichede sowie die Gemeinden Pölitz, Lasbek, Hammoor und Teile der Stadt Bargteheide und der Gemeinde Rethwisch. Die Nord-Süd-Ausdehnung beträgt ca. 15 km, die Ost-West-Ausdehnung ca. 20 km. Zurzeit ist keine Bautätigkeit zu verzeichnen.

Viel Erfolg bei der Bewerbung!

Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Bestellungsdatum: 01.09.2026

Bewerbungsfrist: 18.06.2026

 

Innovationszentrum Schornsteinfegerhandwerk

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