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Gesetze und Energie

Änderung der Ableitbedingungen in der 1. Bimschv – Verbände im Schornsteinfegerhandwerk sind aktiv

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Änderung der Ableitbedingungen in der 1. Bimschv – Verbände im Schornsteinfegerhandwerk sind aktiv

Konsequenz der Änderungen war während des Beschlusses wohl nicht ganz klar.

Die Verbände im Schornsteinfegerhandwerk treten aktiv an Entscheidungsträger in der Politik heran, um die geplante Änderung des § 19 der 1. BImSchV (Ableitbedingungen) nach aktuellem Entwurf zu verhindern. Der Zentralinnungsverband (ZIV) hat gemeinsam mit dem Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI), dem Deutschen Energieholz und Pelletverband (DEPV), dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und dem Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) ein gemeinsames Schreiben an den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und weitere Minister gesendet. In diesem fordern die o.g. Verbände den Minister auf, sich gegen die geplanten Änderungen der 1. BImSchV einzusetzen.

Wir distanzieren uns ausdrücklich von der Einstellung der Wirtschaftsverbände, die keinerlei Lösungsweg aufzeigt. In vielen Gesprächen haben wir als Vertreter des ZDS den Entscheidungsträgern im Deutschen Bundestag aufgezeigt, dass die Änderungen des § 19 der 1. BImSchV (Ableitbedingungen) massives Unverständnis bei den Betreibern von Holzfeuerstätten hervorrufen wird. „Die Änderung der 1. BImSchV, welche kleine und mittlere Feuerungsanlagen betreffen würde, war in der Art nicht geplant“, so ein Abgeordneter der CDU-Fraktion im Gespräch.

Offenbar war nicht allen so richtig bewusst, dass die Änderungen, welche der Bundesrat auf Anstoß des Bundeslandes Baden-Württemberg beschlossen hat, auch kleine Feuerungsanlagen betreffen würde. Eine Änderung der 1. BImSchV sollte unserer Meinung nach bei einer gesamtheitlichen Novellierung umgesetzt werden, nicht bei einer Anhangänderung der 44. BImSchV. Weiterhin solle die Effizienz der Feuerungsanlage im Vordergrund einer Novellierung der 1. BImSchV stehen, nicht die Beförderung der gleichen Emissionen in höhere Luftschichten.

Die Gesprächspartner der GRÜNEN haben nach dem Gespräch versichert, sich mit ihren Kollegen in Baden-Württemberg in Verbindung zu setzen, um über den Sachverhalt zu diskutieren. Wir haben die im Deutschen Bundestag verantwortlichen Politiker aufgefordert, den § 19 der 1. BImSchV nicht gesondert zu ändern. Vielmehr solle auf die bereits geplante Novellierung der 1. BImSchV gewartet werden, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) bereits angestoßen hat.

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