zurück
Gesetze und Energie

1500€ steuerfreie Corona-Bonuszahlung im Jahr 2020 möglich

Blog Artikel /
1500€ steuerfreie Corona-Bonuszahlung im Jahr 2020 möglich

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.

Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die in der Lohnsteuer-Richtlinie (LStR) genannten Voraussetzungen brauchen nicht vorzuliegen.
Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Betroffenheit durch die Corona-Krise wir allgemein davon ausgegangen, dass die Rechtfertigung für die Sonderzahlung vorliegt und diese muss nicht extra nachgewiesen werden.


Die steuerfreien Leistungen müssen selbstverständlich auf der Lohnabrechnung gesondert ersichtlich sein.

Innovationszentrum Schornsteinfegerhandwerk

Für die Zukunft unseres Berufs

Seit 1907: Solidarisch engagiert. Gemeinsam stark.

Die Säulen des ZDS