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Gesetze und Energie

Bundesförderung effiziente Gebäude - was ändert sich 2020?

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Seitens des BMWi wurden die ersten geplanten Änderungen, die mit Einführung der Bundesförderung effizienter Gebäude wirksam werden sollen, bekannt gegeben.

Oberstes Ziel, das durch die Einführung des BEG erreicht werden soll, ist eine Erhöhung der Adressatenorientierung durch eine Reduktion der Komplexität der Förderlandschaft. Zukünftig sollen anstatt 4 Programmen mit 10 Teilprogrammen nur noch 1 Programm mit 3 Teilprogrammen zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus soll die Förderung konsequent weiterentwickelt und modernisiert werden, z.B. dadurch, dass die inhaltliche Komplexität reduzieren wird. Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass die Flexibilität für die Bürger erhöht werden soll. Das bedeutet, dass für alle Förderungen Zuschuss und Kredit parallel angeboten werden sollen.

Weitere geplante Änderungen:

    • Ambitionssteigerung: Streichung Effizienzhausstufen 115 und 85, Einführung Effizienzhaus 40 bei Sanierung, stärkere Fokussierung auf erneuerbare Energien (Effizienzhaus EE-Klassen)
    • Einheitliche Förderlogik: Harmonisierung der Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
    • Modernes und umfassendes Förderangebot: Digitalisierungsmaßnahmen und Nachhaltigkeitsaspekte
    • Antragsverfahren vereinfachen, z.B. soll ein Antrag für mehrere Vorhaben zukünftig ausreichen und die Fachberatung und Baubegleitung soll integriert werden

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) soll besonderes geförderte werden, wenn ein Eigentümer alle Maßnahmen durchführt und die finale Effizenzhausstufe erreicht. Dafür wird vorausgesetzt, dass die vollständige Durchführung des iSFP innerhalb von maximal 15 Jahren erfolgt. Dadurch erhöht sich der Fördersatz für letzten Umsetzungsschritt um 10 %. Die Förderung ist auf maximal 90 % gedeckelt, die bei der Umsetzung des gesamten iSFP in einem Schritt erlangt worden wäre.

Auch die Fördersätze werden sich ändern. Zum Beispiel werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle im BEG analog zu der steuerlichen Förderung mit 20 % gefördert.

Die Förderquoten für den Einbau/Austausch von Heizungen im BEG betragen 20 % für Gasbrennwert und „renewable ready“, 30 % für Hybridheizungen, 35 % für EE-Heizungen und eine Ölaustauschprämie in Höhe von 10%. Diese Sätze sind deckungsgleich mit der Zuschussförderung im Marktanreizprogramm, das über die BAFA abgewickelt wird.

Nachdem der Energieberater sowohl bei den steuerlichen Förderungen als auch den Einzelmaßnahmen Heizungstausch im MAP nicht mehr benötigt wird, gibt es durch das BEG auch positive Anreize. Es ist geplant die Beratungsförderung im Vorfeld massiv, von derzeit 60% auf künftig 80% der Kosten anzuheben. Die Kosten für den Kunden würde damit von 40 % auf 20 % faktisch halbiert werden. Zudem ist eine zwingende Beteiligung von Energieberatern bei Nichtwohngebäuden geplant, die bislang nur eine Option ist.  Auch soll erstmalig der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) in der investiven Förderung berücksichtigt werden. Dadurch würde die Rolle der Experten und deren Beratung in der Sanierung gestärkte werden.

Eine Abstimmung der Ressorts auf Bundesebene und eine Einbindung der Verbände ist erst Anfang 2020 zu erwarten.

Um Interessierte über alle aktuellen Änderungen zu informieren, bietet der ZDS e.V. in Zusammenarbeit mit der Handwerksschule eine kostenlose Online-Informationsveranstaltung an. Diese findet am 09.01.2020 um 18:00 Uhr statt.

Hier ein Link zur Anmeldung:
https://www.handwerksschule.de/webinar-energieberater-aktuell.html

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