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Arbeitsschutz

DIN 18160 – 5: Novellierungsprozess startet

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DIN 18160 – 5: Novellierungsprozess startet

© ZDS

Die DIN 18160 – 5 wird novelliert, um das Regelwerk im Schornsteinfegerhandwerk im Arbeitsschutz zukunftssicher aufzustellen.

Die neuen Anforderungen in den übergeordneten Gesetzen, der neuen Gefahrenstoffverordnung, aber auch der aktuelle Stand der Technik, fordern eine Aktualisierung der DIN-Norm.

Dazu hat sich der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS) mit Vertretern der Berufsgenossenschaft in Erfurt getroffen, um über die anstehenden Aufgaben im Novellierungsprozess zu informieren.

Im Vorfeld wurde an einem ersten Termin im DIN-Institut der erste Ablaufplan den beiden Sozialverbänden im Schornsteinfegerhandwerk vorgestellt. Auch Hersteller von Sicherheitseinrichtungen über Dach wurden beteiligt, damit der Stand der Technik in der Praxis geprüft wird.

Die Treffen fanden ohne den Zentralinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) statt. Im Rahmen einer Umstrukturierung des zuständigen Arbeitskreises hat der ZIV die Zusammensetzung neu geregelt. Der ZDS wurde dabei künftig nicht mehr berücksichtigt. Auf einen Beitrag in den Sozialen Medien war zu erfahren, dass das Treffen ohne Vertreter des ZDS stattgefunden hat.

Aus dem Grund suchte der ZDS eigenständig den Kontakt zu der Berufsgenossenschaft auf, damit die Beteiligung bei der Überarbeitung der DIN 18160-5 bestehen bleibt. Die Ziele sind dabei die Umsetzung der Arbeitssicherheit in praktikable Lösungen, ohne dabei geltendes Recht zu widersprechen. Dazu werden im August mehrere Sicherheitseinrichtungen vom ZDS getestet, die momentan am Markt die höchste Sicherheit bieten. Zu den Termin hat das DIN-Institut eingeladen, an denen auch der ZIV teilnehmen wird.

Neben der Novellierung der DIN 18160-5 wurde an dem Gespräch mit der BG Bau die Gefahren der sog. Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (abk. PAK) angesprochen. Beim Umgang mit Verbrennungsrückständen können diese durch den Kontakt krebserregend wirken. In anderen europäischen Ländern wird vermehrt die strikte Trennung zwischen Arbeitskleidung und Freizeitkleidung gefordert und auch bereits umgesetzt, um die Kontamination des eigenen Autos oder der eigenen Wohnung zu vermeiden.

Für weitere Vorschläge, Wünsche oder Anregungen für die Novellierung der DIN 18160-5 haben, kann gerne eine Nachricht an den ZDS unter info@zds-schornsteinfeger.de gesendet werden.

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