Druck auf Bundesregierung beim Klimaschutz erhöht
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Jetzt ist klar: Die Bundesregierung muss deutlich mehr für den Klimaschutz tun.
Ein zentraler Punkt des Klimaschutzprogramms der ehemaligen Ampel-Regierung war das Ziel, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu senken.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts waren die vorgelegten Maßnahmen dafür jedoch nicht ambitioniert genug.
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die das Klimaschutzprogramm bereits zu Zeiten der Ampel-Regierung als unzureichend kritisiert hatte. Schon in erster Instanz gab das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg der DUH recht. Das Gericht bemängelte dabei unter anderem teilweise unrealistische Annahmen sowie methodische Mängel in den Planungen.
Besonders im Verkehrssektor sieht die Deutsche Umwelthilfe großes Einsparpotenzial. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch betonte, dass allein ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Landstraßen und Tempo 30 in Städten die Klimaschutzlücke bis 2030 fast zur Hälfte schließen könnte.
Zudem kündigte die DUH an, erneut von ihrem Klagerecht Gebrauch zu machen, sollte bis Ende März kein ausreichendes Klimaschutzprogramm für das Jahr 2026 beschlossen werden.
