zurück
Gesetze und Energie

Entbürokratisierung bei der Registrierung

Blog Artikel /
Entbürokratisierung bei der Registrierung

© Stockfoto

Seit dem 1. April 2024 publizierte die Bundesnetzagentur die vereinfachte Version einer Registrierung von Balkonkraftwerken in das Marktstammdatenregister.

Zusätzlich dazu, wurde ebenfalls die Nutzerführung im System stark modernisiert. Der Gedanke hinter der Vereinfachung beruht auf der bisherigen Unnahbarkeit der Energiewende. Jeder sollte daran teilhaben dürfen und zudem auch das Verständnis über die Themen mitbringen können. Dies braucht es vor allem bei den Balkonkraftwerken. Diese können nämlich nur unbürokratisch und schnell von den Nutzern angemeldet werden. Damit die Schnelligkeit angeregt werden kann, sind die anzugebenden Daten stark gekürzt worden. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller spricht hierbei von einer „Entbürokratisierung bei der Registrierung“. 

Die Wichtigkeit dieser Vereinfachung lässt sich anhand der Zahl, der im Jahr 2023 angemeldeten Stromerzeugungsanlagen ablesen. Allein im letzten Jahr wurden 300.000 Balkonkraftwerke registriert; die Tendenz ist hierbei steigend. Deshalb ist es unerlässlich, nicht die Vereinfachung der Registrierung zu fördern. Dies erkennt auch der Deutsche Bundestag und berät sich momentan über ein Gesetzespaket, welches den Solarzubau weiter beschleunigen soll. Inhaltlich wird bereits darüber gesprochen, dass Balkonkraftwerke nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Die Marktstammdatenregister sollen in Zukunft als ausreichend angesehen werden. Die Anmeldung bei dem Netzbetreiber wird vom Datenregister übernommen. 

Innovationszentrum Schornsteinfegerhandwerk

Für die Zukunft unseres Berufs

Seit 1907: Solidarisch engagiert. Gemeinsam stark.

Die Säulen des ZDS