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Gesetze und Energie

Förderung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung

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Förderung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung

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Schon vor dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) konnten Kommunen auf freiwilliger Basis einen Wärmeplan entwickeln und den Gemeinden zur Verfügung stellen. Doch wie wurden diese freiwilligen kommunalen Wärmepläne finanziert?

Ab 01. Januar 2024 trat das WPG in Kraft. Das WPG verpflichtet Kommunen einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Kommunen über 100.000 Einwohner haben Zeit bis zum 01. Juli 2026 den Wärmeplan vorzulegen und kleinere Kommunen bis 100.000 Einwohner müssen den Plan bis zum 01. Juli 2028 vorlegen können. Die Bundesregierung sieht vor, die kommunale Wärmeplanung im Zeitraum von 2024 bis 2028 mit finanziellen Mitteln von über 500 Millionen Euro zu fördern.

Schon vor diesem Jahr hatten Kommunen die Chance einen kommunalen Wärmeplan auf freiwilliger Basis zu entwickeln. Die Kommunalrichtlinien unterstützten dieses Vorhaben im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Insgesamt wurden 1.648 Anträge auf Förderung gestellt. Davon wurden bisher 344 Anträge, die seit November 2022 bis zum Zeitpunkt der Haushaltssperre in 2023 gestellt wurde, positiv beschieden. Das NKI hat somit bereits 35,1 Millionen Euro für die Förderung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung bereitgestellt.

Ab dem 04. Dezember 2023 konnten keine Anträge auf Förderung im Rahmen des NKIs. gestellt werden, da zu diesem Zeitpunkt eine Pause für die Einreichung von Anträgen im Nachgang der wirtschaftlichen Sperre für Verpflichtungsermächtigungen ausgesprochen wurde. Mittlerweile ist durch das WPG keine freiwillige kommunale Wärmeplanung mehr möglich, da diese seit Anfang des Jahres verpflichtend geworden ist. Somit werden keine kommunalen Wärmepläne in dem Programm mehr gefördert. Alle zuvor eingegangenen Anträge werden noch bearbeitet und soweit der Haushalt es zulässt, werden alle rechtmäßig gestellten Anträge bewilligt und die Projekte gefördert.

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