KFW setzt Förderung der EH-55-Standards fort
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Ab dem 16. Dezember 2025 wird eine befristete Förderung des „Effizienzhaus 55“-Standards für Neubauten in das bestehende Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ integriert.
Damit wollen das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW den Abbau des Bauüberhangs unterstützen. Gefördert werden der Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden. Bedingungen sind, dass die Anforderungen des EH 55 erfüllt sind und kein Wärmeerzeuger auf fossiler Basis eingesetzt wird. Zudem muss eine gültige Baugenehmigung zum Zeitpunkt des Antrages auf Förderung vorliegen.
Pro Wohneinheit kann ein Kredit von bis zu 100.000 Euro beantragt werden. Auch für Nichtwohngebäude kann Förderung in Anspruch genommen werden.
Die Förderung kann nicht für zurückliegende Vorhaben in Anspruch genommen werden. Sowohl Kaufverträge beim Erstbezug als auch Lieferungs- und Leistungsverträge für das Neubauvorhaben dürfen erst ab dem 16. Dezember abgeschlossen werden.
Die Länge der Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit der Bundesmittel. in Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
