Neuer AKS-Tarifvertrag für Auszubildende
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In Bonn haben die Tarifver-tragsparteien im Schornsteinfegerhandwerk – der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS) sowie der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Bundesinnungsverband (ZIV) – einen neuen Tarifvertrag zur Förderung der beruflichen Ausbildung für die Jahre 2026 und 2027 (AKS-Tarifvertrag) abgeschlossen.
Mit diesem Tarifvertrag wird die Grundlage für eine weiterhin qualitativ hochwertige Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk gesichert. Zugleich wird die finanzielle Stabilität der Ausbildungskostenausgleichskasse neu geregelt.
Die 2013 gegründete Ausbildungskostenausgleichskasse hatte in den vergangenen Jahren aufgrundniedriger Ausbildungszahlen hohe Rücklagen erwirtschaftet. Diese wurden in den letzten fünf Jahren zugunsten der Betriebe abgeschmolzen. Die aktuell hohen Ausbildungszahlen sind ein gutes Zeichen.Die rund 3,5 Mio. Euro Mehrkosten, die durch die hohen Ausbildungszahlen entstehen, müssen jedoch getragen werden. Den Tarifparteien ist heute ein wichtiger Schritt gelungen, um hierfür einen guten Weg zu finden.
Um eine langfristige Förderung zu gewährleisten, musste nun gegengesteuert werden. Zur Diskussion stand, ob bei der Förderung gespart oder die Beiträge für die Betriebe erhöht werden.
Der ZDS machte zu Beginn der zweiten Tarifrunde klar, dass er Verantwortung für die Ausbildungskasse übernimmt und Stabilität anstrebt. Die Arbeitnehmerseite erklärte sich bereit, auf Lohnerhöhungen zu verzichten, um die Betriebe zu entlasten. Stattdessen wurde eine Verbesserung der Urlaubstage für Auszubildende vorgeschlagen. Gleichzeitig sollte die Förderung für Ausbildungsbetriebe möglichst nur geringfügig angepasst werden.
Am Ende der Verhandlungen einigten sich die Tarifparteien auf eine maßvolle Erhöhung des Beitrags der Betriebe: Dieser steigt von derzeit 4,5 Prozent auf zukünftig 5,2 Prozent. Ab 2026 werden auch die Ausbildungsvergütungen in die Bruttolohnsumme einbezogen. Zudem wird dieBeitragsobergrenze von 150.000 auf 160.000 Euro angehoben und der Mindestbeitrag steigt von 450 auf 550 Euro. Dadurch wird eine verlässliche finanzielle Planung gewährleistet. Auch die Förderbeträge für Ausbildungsbetriebe wurden angepasst. Sie betragen künftig im:
· ersten Ausbildungsjahr 10.080 Euro,
· im zweiten Jahr 9.200 Euro,
· im dritten Jahr 7.800 Euro
· und im vierten Jahr 2.500 Euro.
Außerdem wird die Anzahl der Urlaubstage für Auszubildende ab dem kommenden Jahr neu geregelt: Jüngere Auszubildende erhalten künftig mehr Urlaubstage.
· 30 Urlaubstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
· 27 Urlaubstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist und
· 26 Urlaubstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 18 Jahre alt ist.
Auf eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung wird angesichts der hohen Kostenlage verzichtet.
Der neue Tarifvertrag setzt damit ein klares Zeichen: Die Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk bleibt attraktiv, verlässlich und nachhaltig ausgerichtet.
