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Arbeitsschutz

Sonnenschutz beginnt früher als gedacht

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Sonnenschutz beginnt früher als gedacht

© Stockfoto

Mit dem Frühling nimmt die Sonneneinstrahlung deutlich zu – und damit auch die Belastung durch ultraviolette (UV-)Strahlung.

Entgegen der weit verbreiteten Annahme ist die Sonne nicht nur im Hochsommer gesundheitsgefährdend. Bereits ab einem UV-Index von 3 wird Sonnenschutz empfohlen. Dieser Wert kann in Deutschland schon im Zeitraum von März bis Oktober erreicht werden. Aktuelle UV-Index-Werte sind auf den meisten Wetterportalen abrufbar und sollten insbesondere bei Arbeiten im Freien regelmäßig berücksichtigt werden.

Die BG BAU empfiehlt Betrieben, frühzeitig zu prüfen, ob sie ausreichend auf den Schutz vor UV-Strahlung vorbereitet sind – sowohl für sich selbst als auch für ihre Beschäftigten. Grundlage ist das sogenannte TOP-Prinzip: Zunächst werden technische, dann organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen umgesetzt.

Technische Maßnahmen zielen darauf ab, die direkte Sonneneinstrahlung möglichst zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise fest installierte Überdachungen, mobile Wetterschutzzelte oder Sonnensegel auf Baustellen. Auch Fahrzeuge oder Maschinen können als temporäre Schattenspender genutzt werden. Wichtig ist zudem, ausreichend schattige Pausenbereiche bereitzustellen – idealerweise in Kombination mit Sitzgelegenheiten und Trinkwasserversorgung.

Organisatorische Maßnahmen betreffen vor allem die Arbeitsplanung und betriebliche Abläufe. So empfiehlt die BG BAU, Tätigkeiten mit intensiver Sonneneinstrahlung – wenn möglich – in die frühen Morgenstunden oder in den späteren Nachmittag zu verlegen. Die Mittagssonne sollte möglichst gemieden werden. Ergänzend können Rotationssysteme eingesetzt werden, damit Beschäftigte nicht über längere Zeit ununterbrochen der Sonne ausgesetzt sind. Ebenso wichtig sind regelmäßige Unterweisungen zum UV-Schutz sowie die Bereitstellung von Sonnenschutzmitteln mit hohem Lichtschutzfaktor (mindestens 30, besser 50). Auch das Einplanen zusätzlicher Pausen bei starker Belastung gehört zu den empfohlenen Maßnahmen.

Persönliche Schutzmaßnahmen betreffen die individuelle Ausstattung der Beschäftigten. Dazu zählt insbesondere geeignete Arbeitskleidung: langärmelige, möglichst dicht gewebte und dennoch luftdurchlässige Textilien bieten einen guten Schutz vor UV-Strahlung. Ergänzt wird dies durch Kopfbedeckungen mit breiter Krempe oder Nackenschutz sowie Sonnenbrillen mit geprüftem UV-Schutz zum Schutz der Augen. Unbedeckte Hautstellen wie Gesicht, Hals und Hände sollten regelmäßig mit Sonnencreme eingecremt werden – insbesondere bei längeren Tätigkeiten im Freien oder bei starkem Schwitzen.

Insgesamt wird deutlich, dass wirksamer UV-Schutz nur durch das Zusammenspiel aller drei Maßnahmenebenen erreicht werden kann. Einzelne Maßnahmen allein reichen in der Regel nicht aus, um Beschäftigte langfristig vor gesundheitlichen Risiken wie Hautschäden oder Hautkrebs zu schützen.

Weiterführende Informationen zu den empfohlenen Maßnahmen sowie zu Fördermöglichkeiten stellt die BG BAU auf ihrer Website bereit

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