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ZDS und ZIV einigen sich auf neuen AKS-Tarifvertrag

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ZDS und ZIV einigen sich auf neuen AKS-Tarifvertrag

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Im Rahmen der PKS-Gesellschafterversammlung haben der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS) und der Zentralinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) einen neuen AKS-Tarifvertrag vereinbart. Nach intensiven Verhandlungen und Gesprächen zwischen den Tarifkommissionen beider Verbände konnte am 12. Juli 2023 in München eine Einigung erzielt werden.

Folgende Punkte haben sich verändert:

  1. Auszubildende zum Schornsteinfeger erhalten ab dem 01.01.2024 eine monatliche Ausbildungsvergütung für das erste Lehrjahr in Höhe von mindestens 900 € brutto (bisher: 760 €), für das zweite Lehrjahr in Höhe von mindestens 1.000 € brutto (bisher: 830 €), für das dritte Lehrjahr in Höhe von mindestens 1.100 € brutto (bisher 930,00 €) und für das vierte Lehrjahr in Höhe von mindestens 1.100 € brutto (bisher 939,00 €).
  2. Anspruch auf Ausbildungskostenausgleich in Höhe von 10.080 € brutto im ersten Jahr der Ausbildung des Auszubildenden, 9.640 € brutto im zweiten Jahr der Ausbildung des Auszubildenden, 8.440 € brutto im dritten Jahr der Ausbildung des Auszubildenden, 3.466 € brutto für die ersten sechs Monate im vierten Jahr der Ausbildung des Auszubildenden.
  3. Jeder nach § 8 beitragspflichtige Betrieb hat Anspruch auf Ausbildungsausgleich für maximal zwei Ausbildungsverhältnisse.
  4. Ab dem 01.01.2024 hat jeder Betrieb kalenderjährlich einen Beitrag von 4,5 % der Summe der im letzten Kalenderjahr entrichteten Bruttolöhne aller in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer als Beitrag an die Ausbildungskostenausgleichskasse abzuführen, ausgenommen hiervon sind die Bruttoarbeitslöhne für Büroarbeitskräfte sowie die Ausbildungsvergütung und die Summe der Bruttolöhne, die den Betrag von 150.000 € überschreitet. Für einen Betrieb, der erstmalig gegründet wurde, gilt Satz 1 und 2 mit der Maßgabe, dass die Bruttolohnsumme des Gründungsjahres zugrunde gelegt wird. Unabhängig von Sätzen 1 bis 3 beträgt der Mindestbeitrag je Betrieb 450,00 € brutto pro Kalenderjahr.
  5. Erstmalig kann die Kündigung des Tarifvertrages zum 31.12.2025 erfolgen. Daraus ergibt sich eine Laufzeit von 2 Jahren.

Darüber hinaus wird die Allgemeinverbindlicherklärung für den Tarifvertrag beantragt, um sicherzustellen, dass alle Betriebe und Auszubildenden im Schornsteinfegerhandwerk von den neuen Regelungen profitieren.

Der neue AKS-Tarifvertrag ist ein Zeichen dafür, wie wichtig dem Handwerk die Gewinnung von Nachwuchskräften ist. Durch diese deutliche Verbesserung der Ausbildungsvergütung wird es für junge Menschen attraktiver, eine Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk zu beginnen. Das Handwerk setzt damit ein klares Signal für eine qualitativ hochwertige Ausbildung und eine erfolgreiche Zukunft des Berufsstands.

Als ZDS haben wir unsere gesetzten Forderungen erreicht, denn ab sofort beträgt die durchschnittliche Azubivergütung im Schornsteinfegerhandwerk 1.000,00 €.

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