Kehrbezirksvergabe

Alb-Donau-Kreis Nr. 1

- Teile der Stadt Blaubeuren -

Fragen zur Struktur des Bezirks beantwortet das Landratsamt Alb-Donau-Kreis (Tel.: 07391/779-2427)

Für Rückfragen steht Frau Reinold - Tel.: 0711/904-11415 – des Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 14 zur Verfügung

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.10.2025

Bewerbungsfrist: 07.08.2025

 

Landkreis Böblingen Nr. 4

- Teile der Stadt Sindelfingen und der Gemeinde Magstadt -

Fragen zur Struktur des Bezirks beantwortet das Landratsamt Böblingen (Tel.: 07031- 663 1378)

Für Rückfragen steht Frau Meckel - Tel.: 0711/904-11414 – des Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 14 zur Verfügung

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.10.2025

Bewerbungsfrist: 07.08.2025

 

Hohenlohekreis Nr. 8

- Teile der Städte Waldenburg, Künzelsau und Neuenstein sowie der Gemeinde Kupferzell, Teile der Gemeinde Braunsbach (Landkreis Schwäbisch Hall) -

Fragen zur Struktur des Bezirks beantwortet das Landratsamt Hohenlohekreis (Tel.: 07940/18-1243)

Für Rückfragen steht Frau Meckel - Tel.: 0711/904-11414 – des Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 14 zur Verfügung

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.11.2025

Bewerbungsfrist: 07.08.2025

 

Stadt Karlsruhe Nr. 5

- Teile der Stadt Karlsruhe -

Fragen zur Struktur des Bezirks beantwortet die Stadt Karlsruhe (Tel.: 0721/133- 6322)

Für Rückfragen stehen Frau Meckel - Tel.: 0711/904-11414 – des Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 14 zur Verfügung

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 07.08.2025

 

Main-Tauber-Kreis Nr. 14

- Teile der Stadt Tauberbischofsheim -

Fragen zur Struktur des Bezirks beantwortet das Landratsamt Main-Tauber-Kreis (Tel.: 09341/82-5736)

Für Rückfragen steht Frau Meckel - Tel.: 0711/904-11414 – des Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 14 zur Verfügung

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 15.12.2025

Bewerbungsfrist: 07.08.2025

 

Neckar-Odenwald-Kreis Nr. 15

- Teile der Gemeinden Aglasterhausen, Hüffenhardt, Obrigheim und Teile der Stadt Mosbach sowie Reichartshausen und Epfenbach (Rhein-Neckar-Kreis) -

Fragen zur Struktur des Bezirks beantwortet das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis (Tel.: 06261/84-1797)

Für Rückfragen steht Frau Meckel - Tel.: 0711/904-11414 – des Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 14 zur Verfügung

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.09.2025

Bewerbungsfrist: 07.08.2025

 

Ostalbkreis Nr. 2

- Teil der Stadt Aalen sowie ein Teil der Gemeinde Hüttlingen -

Fragen zur Struktur des Bezirks beantwortet das Landratsamt Ostalbkreis (Tel.: 07361/503-1350)

Für Rückfragen steht Frau Meckel - Tel.: 0711/904-11414 – des Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 14 zur Verfügung

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 07.08.2025

 

Ostalbkreis Nr. 27

- Teile der Stadt Bopfingen sowie ein Teil der Gemeinde Kirchheim -

Fragen zur Struktur des Bezirks beantwortet das Landratsamt Ostalbkreis (Tel.: 07361/503-1372)

Für Rückfragen steht Frau Meckel - Tel.: 0711/904-11414 – des Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 14 zur Verfügung

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 07.08.2025

 

Landkreis Rottweil Nr. 13

- Teile der Stadt Rottweil -

Fragen zur Struktur des Bezirks beantwortet das Landratsamt Rottweil (Tel.: 0741/244- 8178)

Für Rückfragen steht Frau Reinold - Tel.: 0711/904-11415 – des Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 14 zur Verfügung

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.10.2025

Bewerbungsfrist: 07.08.2025

 

Stadt Ulm Nr. 5

- Teile der Stadt Ulm -

Fragen zur Struktur des Bezirks beantwortet die Stadt Ulm (Tel.: 0731/161-6082)

Für Rückfragen steht Frau Reinold - Tel.: 0711/904-11415 – des Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 14 zur Verfügung

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bewerbungsfrist: 07.08.2025

 

Landkreis Zollernalbkreis Nr. 8

- Teil der Städte Albstadt und Burladingen, Teil der Gemeinde Tailfingen, gesamte Gemeinden Truchtelfingen und Bitz -

Fragen zur Struktur des Bezirks beantwortet das Landratsamt Zollernalbkreis (Tel.: 07433/92-1651)

Für Rückfragen steht Frau Reinold - Tel.: 0711/904-11415 – des Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 14 zur Verfügung

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.12.2025

Bewerbungsfrist: 07.08.2025

 

Landkreis Zollernalbkreis Nr. 7

- Teile der Stadt Meßstetten, Gemeinde Nusplingen -

Fragen zur Struktur des Bezirks beantwortet das Landratsamt Zollernalbkreis (Tel.: 07433/92-1651)

Für Rückfragen steht Frau Reinold - Tel.: 0711/904-11415 – des Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 14 zur Verfügung

Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Bestellungsdatum: 01.09.2025

Bewerbungsfrist: 07.08.2025

 

Lindau 3 (Landkreis Lindau)

Behörde: Schwaben

Bestellungsdatum: 01.10.2025

Bewerbungsfrist: 03.09.2025

 

MSE-01

Die Aufstellung und Zusammensetzung des ausgeschriebenen Bezirkes wird in Anlage 1 konkret aufgeschlüsselt. Er beinhaltet grob die Bereiche von Blankenhof, Breesen, Knorrendorf, Kuckssee, Mölln, Neubrandenburg, Penzlin, Rosenow, Wulkenzin und Zirzow.

Behörde: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 31.07.2025

 

Hochsauerlandkreis 10

Kehrbezirk Hochsauerlandkreis 10 zum 01.09.2025 wie folgt ausgeschrieben:
Der Stadt-/Stadtrandkehrbezirk Hochsauerlandkreis 10 (Ausschreibungs-Nr.: 25.18) umfasst mit ca. 2.100 Liegenschaften die Stadt Arnsberg.
Bewerberinnen/Bewerber müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen/Bewerbern erfolgt gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Dabei wird neben der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung besonderer Wert auf den Stand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktische Berufserfahrung gelegt. In der Regel werden zusätzlich Auswahlgespräche geführt.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für die ausgeschriebenen Kehrbezirke erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für die Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren.
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) dürfen sich gem. § 9a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn der Ausschluss von der Bewerbung eine persönliche Härte bedeuten würde und eine frühere Bewerbung im Hinblick auf die Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit nicht zu beanstanden ist.

Bewerbungen sind bis zum 27.07.2025 ausschließlich im Online-Verfahren über das Schornsteinfeger-Bewerbungsportal
unter folgendem Link möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger

Behörde: Bezirksregierung Arnsberg

Bestellungsdatum: 01.09.2025

Bewerbungsfrist: 27.07.2025

 

Nr. 053 in der Stadt Köln

Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Im Regierungsbezirk Köln (Land NRW) wird gem. § 9 Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) zum 01.01.2026 die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den der Kehrbezirk
Nr. 053 in der Stadt Köln
zur Neu- oder Wiederbesetzung ausgeschrieben. Die Bestellung erfolgt
gem. § 10 Abs. 1 SchfHwG unter Berücksichtigung der Altersgrenze
von 67 Jahren für die Dauer von sieben Jahren, folglich bis längstens
zum 31.12.2032.
Kehrbezirksbeschreibung:
Der Kehrbezirk befindet sich in den Kölner Stadtteilen Buchforst, Mülheim und Buchheim. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 1.109, davon sind 288 Liegenschaften unbenutzt,9 stillgelegt und 15 leerstehend. Der Kehrbezirk ist in seiner Struktur
als städtisch mit geringer gewerblicher Nutzung einzustufen.
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leis-
tung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 28.07.2025 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger .
Auf dem üblichen Postweg oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahmefällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden).

Behörde: Regierungsbezirk Köln

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 28.07.2025

 

Unna 11

Der Stadtrandkehrbezirk Unna 11 umfasst mit ca. 2.800 Liegenschaften jeweils Teile von Südkamen, Kamen-Me-
thler (Wasserkurl) sowie jeweils Teile von Unna-Afferde und Unna-Massen.

Bewerberinnen/Bewerber müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.

Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen/Bewerbern erfolgt gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Dabei wird neben der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung besonderer Wert auf den Stand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktische Berufserfahrung gelegt. In der Regel werden zusätzlich Auswahlgespräche geführt.

Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für die ausgeschriebenen Kehrbezirke erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für die Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtiung der Altersgrenze von 67 Jahren.

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) dürfen sich gem. § 9a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn der Ausschluss von der Bewerbung eine persönliche Härte bedeuten würde und eine frühere Bewerbung im Hinblick auf die Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit nicht zu beanstanden ist.
Bewerbungen sind bis zum 29.07.2025 ausschließlich im Online-Verfahren über das Schornsteinfeger-Bewerbungsportal
unter folgendem Link möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger

Behörde: Bezirksregierung Arnsberg

Bestellungsdatum: 01.10.2025

Bewerbungsfrist: 29.07.2025

 

Bünde II

Im Regierungsbezirk Detmold (Land Nordrhein-Westfalen) wird die Tätigkeit als be-
vollmächtigte*r Bezirksschornsteinfeger*in (m/w/d) ab 01.11.2025 bis längstens
31.10.2032 unter der Ausschreibungsnummer 25/14 für den
Kehrbezirk Bünde II
ausgeschrieben.
Der Kehrbezirk umfasst die Ortschaft Ennigloh und Teile von Ahle. Er besteht überwie-
gend aus Ein- und Zweifamilienhäusern und dem Gewerbegebiet Bünde-Ennigloh.
Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Gebäude: ca. 2.450
Die Bestellung erfolgt unter Berücksichtigung der Altersgrenze gem. § 10 Abs.1
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für die Dauer von längstens sieben
Jahren.
I. Einsendefrist und Adresse für die Bewerbung
Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren über das
Schornsteinfegerbewerberportal1
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerbungsschluss: 31.07.2025
Verspätete Bewerbungen werden systembedingt vom Bewerbungsverfahren ausge-
schlossen.
II. Voraussetzung für eine Bewerbung
Der Bewerber/die Bewerberin müssen gemäß § 9 a SchfHwG die Voraussetzungen
zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
§ 9 a Abs. 4 SchfHwG ist dabei zu beachten (Erneute Bewerbung erst nach Ablauf von
zwei Jahren nach Wirksamkeit der letzten Bestellung, sofern kein persönlicher Härte-
fall vorliegt).
III. Dauer der Bestellung und Altersgrenze
Die Bestellung ist gem. § 10 Absatz 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet je-
doch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird.
IV. Auswahl des Bewerbers/der Bewerberin
Die Auswahl des Bewerbers/der Bewerberin wird gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach
ihrer Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen.
Besonderer Wert wird neben der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung auf den
Stand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktische Berufserfahrung gelegt.
Sofern erforderlich, wird ein Auswahlgespräch geführt

Behörde: Bezirksregierung Detmold

Bestellungsdatum: 01.11.2025

Bewerbungsfrist: 31.07.2025

 

Kehrbezirk Enger II

Im Regierungsbezirk Detmold (Land Nordrhein-Westfalen) wird die Tätigkeit als be-
vollmächtigte*r Bezirksschornsteinfeger*in (m/w/d) ab 01.10.2025 bis längstens
30.09.2032 unter der Ausschreibungsnummer 25/12 für den
Kehrbezirk Enger II
ausgeschrieben.
Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen im Bereich der Stadt Enger die Ortsteile Wes-
terenger, Dreyen und Siele sowie einen östlichen Bereich der Stadt Spenge und die
Ortsteile Nordspenge, Lenzinghausen und Hücker-Aschen.
Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Gebäude: ca. 2.900
Die Bestellung erfolgt unter Berücksichtigung der Altersgrenze gem. § 10 Abs.1
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für die Dauer von längstens sieben
Jahren.
I. Einsendefrist und Adresse für die Bewerbung
Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren über das
Schornsteinfegerbewerberportal1
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerbungsschluss: 31.07.2025
Verspätete Bewerbungen werden systembedingt vom Bewerbungsverfahren ausge-
schlossen.
II. Voraussetzung für eine Bewerbung
Der Bewerber/die Bewerberin müssen gemäß § 9 a SchfHwG die Voraussetzungen
zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
§ 9 a Abs. 4 SchfHwG ist dabei zu beachten (Erneute Bewerbung erst nach Ablauf von
zwei Jahren nach Wirksamkeit der letzten Bestellung, sofern kein persönlicher Härte-
fall vorliegt).
III. Dauer der Bestellung und Altersgrenze
Die Bestellung ist gem. § 10 Absatz 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet je-
doch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird.
IV. Auswahl des Bewerbers/der Bewerberin
Die Auswahl des Bewerbers/der Bewerberin wird gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach
ihrer Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen.
Besonderer Wert wird neben der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung auf den
Stand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktische Berufserfahrung gelegt.
Sofern erforderlich, wird ein Auswahlgespräch geführt.

Behörde: Regierungsbezirk Detmold

Bestellungsdatum: 01.10.2025

Bewerbungsfrist: 31.07.2025

 

Kehrbezirk Hüllhorst II

Im Regierungsbezirk Detmold (Land Nordrhein-Westfalen) wird die Tätigkeit als be-
vollmächtigte*r Bezirksschornsteinfeger*in (m/w/d) ab 01.10.2025 bis längstens
30.09.2032 unter der Ausschreibungsnummer 25/13 für den
Kehrbezirk Hüllhorst II
ausgeschrieben.
Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen aus der Gemeinde Hüllhorst die Ortsteile Ten-
gern, Schnathorst, Ahlsen, Holsen und Bröderhausen, sowie aus dem Stadtgebiet Bad
Oeynhausen die Ortsteile Wulferdingsen, Bergkirchen, Werste und Vollmerdingsen.
Der Kehrbezirk ist überwiegend ländlich strukturiert.
Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Gebäude: ca. 3.000
Die Bestellung erfolgt unter Berücksichtigung der Altersgrenze gem. § 10 Abs.1
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für die Dauer von längstens sieben
Jahren.
I. Einsendefrist und Adresse für die Bewerbung
Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren über das
Schornsteinfegerbewerberportal1
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerbungsschluss: 31.07.2025
Verspätete Bewerbungen werden systembedingt vom Bewerbungsverfahren ausge-
schlossen.
II. Voraussetzung für eine Bewerbung
Der Bewerber/die Bewerberin müssen gemäß § 9 a SchfHwG die Voraussetzungen
zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
§ 9 a Abs. 4 SchfHwG ist dabei zu beachten (Erneute Bewerbung erst nach Ablauf von
zwei Jahren nach Wirksamkeit der letzten Bestellung, sofern kein persönlicher Härte-
fall vorliegt).
III. Dauer der Bestellung und Altersgrenze
Die Bestellung ist gem. § 10 Absatz 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet je-
doch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird.
IV. Auswahl des Bewerbers/der Bewerberin
Die Auswahl des Bewerbers/der Bewerberin wird gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach
ihrer Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen.
Besonderer Wert wird neben der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung auf den
Stand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktische Berufserfahrung gelegt.
Sofern erforderlich, wird ein Auswahlgespräch geführt.

Behörde: Regierungsbezirk Detmold

Bestellungsdatum: 01.10.2025

Bewerbungsfrist: 31.07.2025

 

Kehrbezirk Paderborn VII

Im Regierungsbezirk Detmold (Land Nordrhein-Westfalen) wird die Tätigkeit als be-
vollmächtigte*r Bezirksschornsteinfeger*in (m/w/d) ab 01.11.2025 bis längstens
31.10.2032 unter der Ausschreibungsnummer 25/15 für den
Kehrbezirk Paderborn VII
ausgeschrieben.
Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen den nordwestlichen Stadtrand von Pader-born,
den Ortsteil Elsen und den Ortsteil Wewer. Bebauung überwiegend Ein- und Zweifami-
lienhäuser.
Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Gebäude: ca. 3.000
Die Bestellung erfolgt unter Berücksichtigung der Altersgrenze gem. § 10 Abs.1
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für die Dauer von längstens sieben
Jahren.
I. Einsendefrist und Adresse für die Bewerbung
Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren über das
Schornsteinfegerbewerberportal1
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
Bewerbungsschluss: 31.07.2025
Verspätete Bewerbungen werden systembedingt vom Bewerbungsverfahren ausge-
schlossen.
II. Voraussetzung für eine Bewerbung
Der Bewerber/die Bewerberin müssen gemäß § 9 a SchfHwG die Voraussetzungen
zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
§ 9 a Abs. 4 SchfHwG ist dabei zu beachten (Erneute Bewerbung erst nach Ablauf von
zwei Jahren nach Wirksamkeit der letzten Bestellung, sofern kein persönlicher Härte-
fall vorliegt).
III. Dauer der Bestellung und Altersgrenze
Die Bestellung ist gem. § 10 Absatz 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet je-
doch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird.
IV. Auswahl des Bewerbers/der Bewerberin
Die Auswahl des Bewerbers/der Bewerberin wird gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach
ihrer Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen.
Besonderer Wert wird neben der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung auf den
Stand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktische Berufserfahrung gelegt.
Sofern erforderlich, wird ein Auswahlgespräch geführt.

Behörde: Regierungsbezirk Detmold

Bestellungsdatum: 01.11.2025

Bewerbungsfrist: 31.07.2025

 

Bünde II

Der Kehrbezirk umfasst die Ortschaft Ennigloh und Teile von Ahle. Er besteht überwiegend aus Ein- und Zweifamilienhäusern und dem Gewerbegebiet Bünde-Ennigloh. Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Gebäude: ca. 2.450

Behörde: Bezirksregierung Detmold

Bestellungsdatum: 01.11.2025

Bewerbungsfrist: 31.07.2025

Hinweis: Ausschreibung wegen Renteneintritt des aktuellen Inhabers

 

Nr. 003 im Oberbergischen Kreis

Der Kehrbezirk befindet sich im Oberbergischen Kreis und liegt ausschließlich in der Kleinstadt Hückeswagen. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Liegenschaften beträgt 2.325, davon sind 234 Liegenschaften unbenutzt, stillgelegt oder leerstehend und 26 Liegenschaften werden elektrisch beheizt. Der Kehrbezirk ist in seiner Struktur als ländlich einzustufen.
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 07.08.2025 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger .
Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahme-
fällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden).
Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.

Behörde: Regierungsbezirk Köln

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 07.08.2025

 

Nr. 010 im Kreis Euskirchen

Der Kehrbezirk befindet sich im Kreis Euskirchen und umfasst die Stadtteile Kommern, Kommern-Süd, Gehn, Schaven, Antweiler, Wachendorf, Rißdorf, Weiler am Berge, Satzvey, Lessenich und Katzvey der Stadt Mechernich, sowie die Liegenschaft der Tongrube Toni auf dem Stadtgebiet der Stadt Bad Münstereifel. Die Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden
Liegenschaften beträgt 3561, davon sind 308 Liegenschaften unbenutzt, stillgelegt oder leerstehend, 28 Liegenschaften werden elektrisch beheizt und 35 Liegenschaften werden mit Fernwärme beheizt. Der Kehrbezirk ist in seiner Struktur als ländlich einzustufen. Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die
handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden. Bewerbungen sind bis zum 07.08.2025 ausschließlich im Online-Verfahren unter dem folgenden Link möglich und zulässig:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger .

Bewerber und Bewerberinnen erhalten nach der Absendung der Onlinebewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, ist die Bewerbung nicht erfolgreich eingegangen. Auf dem üblichen Postwege oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (in Ausnahme-
fällen wie technischen Störungen im Online-Bewerbungsportal können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden).

Gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der letzten Bestellung erneut bewerben.

Behörde: Regierungsbezirk Köln

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 07.08.2025

 

Unna 34

Der Stadtrandkehrbezirk Unna 34 (Ausschreibungs-Nr.: 25.20) umfasst mit ca. 2.400 Liegenschaften einen Teil von Unna (Gartenvorstadt) sowie einen kleinen Teil von Holzwickede.
Bewerberinnen/Bewerber müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.

Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen/Bewerbern erfolgt gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Dabei wird neben der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung besonderer Wert auf den Stand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktische Berufserfahrung gelegt. In der Regel werden zusätzlich Auswahlgespräche geführt.

Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für die ausgeschriebenen Kehrbezirke erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für die Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren.

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) dürfen sich gem. § 9a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn der Ausschluss von der Bewerbung eine persönliche Härte bedeuten würde und eine frühere Bewerbung im Hinblick auf die Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit nicht zu beanstanden ist.

Bewerbungen sind bis zum 10.08.2025 ausschließlich im Online-Verfahren über das Schornsteinfeger-Bewerbungsportal
unter folgendem Link möglich:
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger

Die Bewerberinnen/Bewerber erhalten nach Absendung der Online-Bewerbung eine programmgenerierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie nach dem Absenden der Bewerbung keine Eingangsbestätigung erhalten, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den unten angegebenen Ansprechpartner.
Die erreichte Punktzahl kann dem Online-Bewerbungsportal entnommen werden.
Verspätete Bewerbungen werden systembedingt vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Per Post oder E-Mail eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
In Ausnahmefällen können schriftliche Bewerbungen zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen im OnlineBewerbungsportal.

Behörde: Regierungsbezirk Arnsberg

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 10.08.2025

 

Geringswalde

Behörde: Landesdirektion Sachsen

Bestellungsdatum: 01.01.2026

Bewerbungsfrist: 31.07.2025

 

Geesthacht I

Der Bezirk Geesthacht I umfasst Teile der Stadt Geesthacht und Teile der Gemeinde Dassendorf sowie die Gemeinde Hohenhorn. Die Nord-Südausdehnung beträgt ca. 7,5 km, die West-Ostausdehnung ca. 3 km. Zurzeit ist nur „Lückenbebauung“ vorgesehen.

Viel Erfolg bei der Bewerbung!

Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Bestellungsdatum: 15.11.2025

Bewerbungsfrist: 28.08.2025

 

Innovationszentrum Schornsteinfegerhandwerk

Für die Zukunft unseres Berufs

Seit 1907: Solidarisch engagiert. Gemeinsam stark.

Die Säulen des ZDS