Das Jahr neigt sich dem Ende zu.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,das Jahr neigt sich dem Ende zu. Für mich ist das immer ein Anlass, einen Moment innezuhalten und die vergangenen Monate Revue passieren zu lassen. Innerhalb des ZDS und auch in unserem Handwerk gab es viele Dinge, die gut funktioniert haben, Projekte, die wir angegangen sind, und Themen, die uns beschäftigt haben. Andererseits war das Jahr auch geprägt von anstrengenden Auseinandersetzungen, harten Diskussionen und rückschrittlichen Entwicklungen.
Als erstes kam mir der Tarifabschluss zu einem neuen Bundestarifvertrag in den Sinn, welcher am 1. Mai diesen Jahres in Kraft getreten ist. Er enthält Lohnerhöhungen, Änderungen in den Tarifgruppen, die ebenfalls zu Lohnsteigerungen geführt haben, sowie eine Erhöhung der Jahressonderzahlung von 75 % auf 100 %. Unterm Strich konnten wir mit der Tarifvereinbarung Lohnsteigerungen von durchschnittlich 11,75 % für unsere Mitglieder erreichen. Eingetragene Vertreter erhalten zudem einen Lohnzuschlag in Höhe von 10 % auf die Tarifgruppe 3, was einer Summe von rund 400 Euro entspricht.
Nicht so erfolgreich, aber der Sache geschuldet, war der Abschluss des Tarifvertrages über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk (AKS-Tarifvertrag). Aufgrund der hohen Ausbildungszahlen muss das Schornsteinfegerhandwerk rund 3,5 Millionen Euro mehr an Ausbildungsförderung an die Ausbildungsbetriebe entrichten. Das hat Auswirkungen auf die Betriebe, die mit höheren Beiträgen an die Ausbildungskostenausgleichskasse (AKS) belastet werden, und auf die Ausbildungsbetriebe, da sie erstmals auch für die Lohnzahlungen an ihre Auszubildenden einen Beitrag an die AKS leisten müssen und zudem weniger Ausbildungsförderung erhalten. Und letztlich hat es auch Auswirkungen auf die Auszubildenden, die auf eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung verzichten mussten. Stattdessen konnten wir eine Erhöhung der Urlaubstage um je zwei Arbeitstage pro Jahr für alle Auszubildenden ab dem 16. Lebensjahr verhandeln. Zur Sicherung unserer betrieblichen Altersvorsorge, der Pensionskasse im Schornsteinfegerhandwerk (PKS), haben wir uns mit unserem Sozialpartner darauf verständigt, die Leistungen der PKS in einem separaten Tarifvertrag zu vereinbaren, und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Das stärkt unsere PKS zum Wohle aller Beschäftigten in unserem Handwerk.
Mit unserer im Herbst gestarteten Mitgliederkampagne wollen wir aufzeigen, welches umfangreiche Leistungsspektrum der ZDS hat. In den Gesprächen mit unseren Mitgliedern ist uns aufgefallen, dass nur wenige wissen, was der ZDS alles anbietet. Das haben wir zum Anlass genommen, daraus eine Kampagne zur Eigenwerbung zu machen. Wir haben ein sehr umfangreiches Leistungspaket und das wollen wir zeigen. Schon wenige Tage nach dem Start der Kampagne zeigten sich erste Erfolge, indem einige Mitglieder neu in den ZDS eingetreten sind. Andere wiederum meldeten sich mit dem Wunsch, weitere ZDS-Leistungen nutzen zu wollen.
Doch, wie eingangs erwähnt, hat in diesem Jahr nicht alles so gut funktioniert, wie wir uns das vorgestellt haben. Am 30. Januar hat der Deutsche Bundestag – kurz bevor die Ampel-Regierung auseinanderbrach – das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) beschlossen, welches am 9. April 2025 in Kraft getreten ist. Obwohl wir vor den größten Veränderungen in der Geschichte unseres Handwerks stehen, da wir den Transformationsprozess zu einem klimaneutralen Gebäudebestand durchlaufen, wurde das SchfHwG nur marginal verändert. Im Wesentlichen wurde unter der Begründung, die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für die Zukunft fit zu machen, indem man sie entlastet, die Vertreterregelung eingeführt. In der Praxis setzen jedoch nur sehr wenige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ihre angestellten Meister als Vertreter für die Feuerstättenschau ein. Einige Bundesländer haben noch keine Regelung zur Umsetzung der Vertretungsregelung eingeführt, da klar ist, dass diese Regelung nicht zum versprochenen Ziel führen wird. Lediglich einige wenige Betriebe profitieren von der Vertreterregelung. Das Schornsteinfegerhandwerk insgesamt hätte jedoch von einer umfassenderen Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes profitiert, wenn man den Mut gehabt hätte, ehrliche Diskussionen über die Zukunft unseres Handwerks zu führen, statt über die Entlastung von Bevollmächtigten – meist Innungsfunktionären – zu streiten.
Immerhin ist es uns im Novellierungsprozess gelungen, die Arbeitnehmerrechte bei der Eintragung als Stellvertreter zu stärken: Die Beschäftigten müssen ihrer Eintragung als Vertreter aktiv zustimmen und können diese auch einseitig wieder zurücknehmen. Nun liegt es an uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Schornsteinfegerhandwerk auch ohne die notwendigen Reformprozesse seitens der Regierung auf den Pfad der Zukunft zu bringen. Das gelingt nur, wenn wir uns der Folgen der Transformation bewusst sind, offen und ehrlich diskutieren und gemeinsam die Weichen für unser Handwerk stellen. Einer für alle, alle für einen.
Euer
Daniel Fürst