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Leitartikel

Neuheiten vom GEG

David Villmann
David Villmann /

Das Gebäudeenergiegesetz wird derzeit novelliert und erste Entwürfe einer Novellierung sind sowohl bei Verbänden als auch in der Presse breit diskutiert worden.

Unser Schornsteinfegerhandwerk ist eine der vielen betroffenen Interessengruppen, auf die starke Veränderungen zukommen werden. Welche Änderungen später in dem Gesetz stehen werden, ist derzeit noch unklar. Neben einer Abstimmung zwischen den Ministerien folgen noch viele weitere Schritte wie eine Verbändeanhörung oder die Abstimmung im Deutschen Bundestag. An all diesen verschiedenen Wegpunkten können und werden wahrscheinlich noch Änderungen am Gesetz vorgenommen.

Nichtsdestotrotz gibt der Entwurf bereits eine strategische Richtung vor. Fakt ist: Deutschland wird bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden und die Wärmepumpe wird dabei eine Schlüsselrolle einnehmen. Im Gegensatz zu Feuerstätten, die mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas befeuert werden, ist die Wärmepumpe deutlich energieeffizienter und somit umweltfreundlicher. In Kombination mit einer Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien ist dies bisher die beste Lösung, um die Klimaneutralität im Gebäudebestand sicherzustellen. Doch mit dem generellen Einbau von Wärmepumpen fehlt noch ein bedeutender Schritt: die Optimierung auf die tatsächliche Situation vor Ort. Genau hier kann das Schornsteinfegerhandwerk seine Kompetenzen ausspielen. Mit dem Effizienzcheck bzw. der Heizungsprüfung und -optimierung stellen wir gerade in der täglichen Praxis fest, wie hoch die Einsparpotenziale an Heizungsanlagen und deren Steuerungen sind. Mit dem Vormarsch der Wärmepumpen wird dieser Beratungsaufwand noch mal deutlich zunehmen. Das liegt einfach an der Tatsache, dass eine Wärmepumpe nur optimal funktioniert, wenn sie optimiert eingestellt ist und die Endkundinnen und Endkunden ihr Heizverhalten entsprechend anpassen. Auch der Gesetzgeber hat dies erkannt. Im aktuellen Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes ist eine Wärmepumpenbetriebsprüfung nach einer vollständigen Heizperiode bzw. spätestens zwei Jahren nach der Inbetriebnahme durch fachkundige Personen vorgesehen. Dort aufgeführt sind bisher Schornsteinfeger, Energieberater, Installateure sowie Ofen- und Luftheizungsbauer, sofern sie eine Weiterbildung zur Wärmepumpen-Betriebsprüfung absolviert haben. Zudem wird die uns bisher bekannte Regelung zur Heizungsprüfung und -optimierung deutlich erweitert.

Mit einem neuen Gebäudeenergiegesetz entsteht demnach eine neue Chance für das Schornsteinfegerhandwerk, doch nicht in den klassischen Arbeiten wie einer Abgasverlustmessung oder der Reinigung von Schornsteinen. Vielmehr werden wir uns zukünftig neben der Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit oder des Umweltschutzes ganz selbstverständlich um das Thema Energieeffizienz kümmern. Deshalb rate ich jedem Nicht-Energieberater-Schornsteinfeger unter uns: Bildet euch in genau diesem Thema weiter. Wie funktioniert eine Wärmepumpe? Unter welchen Bedingungen herrscht der optimale Betriebszustand? Welche Maßnahmen müssen bei den Kundinnen und Kunden ergriffen werden, damit am Ende ein CO2-neutrales Gebäude entsteht? Was besagt die Jahresarbeitszahl? Auf all diese Fragen brauchen wir zukünftig kompetente und neutrale Antworten. Doch neben der Weiterbildung aller Berufsangehörigen haben wir uns bereits für eine Erweiterung der Ausbildung eingesetzt. Ab dem Jahr 2024 werden alle Auszubildenden im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung intensiver auf das Thema Wärmepumpen geschult. Zusätzlich arbeiten wir mit Hochdruck an einer Überarbeitung der Ausbildungsordnung, um einen größeren Fokus auf die Energieeffizienz, die Gebäudeenergieberatung und Heizsysteme aller Art zu legen. Dies sind wichtige Schritte, um den Fortbestand des Schornsteinfegerhandwerks sicherzustellen.

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