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Leitartikel

Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes

Daniel Fürst
Daniel Fürst /

Liebe Kolleginnen und Kollegen,das Jahr 2024 war erneut geprägt von der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG). Doch anders als die Jahre zuvor, als die sogenannte Stellvertreterregelung nur thematisiert wurde, veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf und brachte diesen in den Deutschen Bundestag ein.

Viel haben wir darüber geredet, diskutiert, Meinungen ausgetauscht. An vielen Stellen geriet die Diskussion ins Unsachliche und es wurde persönlich. Vor allem auf den Social-Media-Kanälen, dort, wo man anonym und ohne echte Diskussionskultur seine Meinung kundtun und zu oft nur seinen Frust abladen kann, zeigte sich das wahre Gesicht vieler Kolleginnen und Kollegen. Mit unserem Leitspruch „Einer für alle, alle für einen“ haben dieses Verhalten und die fehlgeleitete Debattenkultur wahrlich nichts mehr zu tun. Und es zeigte sich ganz offenbar, dass bei vielen, und vor allem auch bei vielen Verantwortlichen in den Innungen, die Meinung des ZDS nur dann gelten darf, wenn sie das Meinungsbild der Arbeitgeber widerspiegelt.

Nachdem wir uns also über zwei Jahre teils heftig über die Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes und die Stellvertreterregelung gestritten haben, stellt sich die Frage, was davon am Ende übrig geblieben ist. Mal abgesehen davon, dass viel Vertrauen zerstört, Personen verbal angegriffen und in vielen Bereichen die Zusammenarbeit zwischen den Verbänden aufgekündigt wurde, haben wir nicht viel erreicht. Das Gesetz zur zweiten Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes hängt in der Schwerelosigkeit der geplatzten Ampelregierung und im damit einhergehenden Mehrheitsverlust im Deutschen Bundestag fest. Ob das Gesetz noch vom aktuellen Bundestag weiter behandelt werden wird, bleibt mehr als fraglich. Zwar gibt es in der Theorie die Möglichkeit, dass sich neben den Abgeordneten von SPD und Grünen auch Oppositionspolitiker des Gesetzesentwurfs annehmen könnten. Nachdem es jedoch zwischen den Parteispitzen hart zuging, wäre es mehr als nur Zufall, wenn sich Politiker der Union oder der FDP auf die Seite der Minderheitsregierung schlagen, nur um das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz zu beschließen. Ein Gesetz, welches noch nicht einmal für die gesamte Gesellschaft relevant ist, sondern nur für eine einzige Berufsgruppe. Selbst für politische Laien dürfte an der Stelle glasklar sein, dass dies ein sehr unwahrscheinliches Szenario ist.

Doch wie geht es nun weiter? Wer aufmerksam die Medienberichte verfolgt, weiß, dass der Bundeskanzler am 16. Dezember die Vertrauensfrage stellen wird. Der Bundespräsident wird daraufhin das Parlament auflösen und gleichzeitig einen Termin für Neuwahlen bekannt geben. Diese werden aller Voraussicht nach am 23. März Februar 2025 stattfinden. Nach den Wahlen wird es Koalitionsverhandlungen geben, damit sich eine neue Regierung bilden kann. Wie lange dieser Prozess dauert, bleibt ungewiss. Bei dem Versuch, im Jahr 2017 eine Jamaika-Regierung zu bilden, vergingen 172 Tage, bis es dann zu einer Regierungsbildung zwischen Union und SPD kam. Erst nach erfolgreichen Koalitionsverhandlungen wird im Deutschen Bundestag der Prozess zur Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes wieder angestoßen und beginnt von vorne. Doch davor gibt es weitaus wichtigere Gesetze für unser Land, die keinen weiteren Aufschub dulden. Vom neu gewählten Bundestag muss ein Haushalt beschlossen werden, es müssen Gesetze kommen, die unsere Wirtschaft wieder in Schwung bringen, Gesetze für die soziale Sicherheit in unserem Land. Erst danach werden sich Abgeordnete wieder mit berufsspezifischen Gesetzen befassen können. Sollte also das Gesetz nicht zufällig noch von diesem Bundestag beschlossen werden, wovon derzeit wirklich niemand mit politischer Kenntnis ausgeht, wird es aller Voraussicht nach viele Monate, wenn nicht sogar Jahre dauern, bis das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz erneut vom Bundestag behandelt werden wird. Und wie sich die Inhalte des Gesetzes in einem neu gewählten Bundestag ändern werden, bleibt ohnehin fraglich.

Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes ist auch bei den jetzigen Abgeordneten mit vielen Fragezeichen versehen und es wurden viele Änderungen diskutiert. Vor allem ist der Politik aufgefallen, dass der eigentliche Grund der Novellierung des SchfHwG durch die vorgesehenen Regelungen nicht gelöst werden kann. Als Hauptgrund für die Novellierung wurde angegeben, bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für den veränderten Wärmemarkt entlasten zu wollen. Nun muss man nicht studiert haben, um zu erkennen, dass die Stellvertreterregelung nur einen Teil der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger entlasten würde. Es stellt sich folgerichtig die Frage, was mit allen anderen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern geschieht und ob diese keine Entlastung benötigen. Das ist auch der Grund, weshalb innerhalb der Politik zwei Dinge maßgeblich diskutiert wurden: die Verlängerung der Intervalle für die Feuerstättenschau und die Zuarbeit zur Feuerstättenschau auch durch Gesellen. Beide Varianten würden nämlich alle bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger gleichermaßen entlasten, anstatt nur diejenigen, die gerade zufällig einen Meister angestellt haben.

Allein die politischen Diskussionen der vergangenen Monate zeigen, wie gefährlich eine Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes mit der Stellvertreterregelung in Wirklichkeit ist und wohin das führen kann. Aus diesem Grund können wir froh sein, wenn ein erneuter Anlauf zur Änderung des SchfHwG noch lange dauern wird und wir bis dahin unser gewohntes Schornsteinfeger-Handwerksgesetz beibehalten können. Zumal uns dann genügend Zeit verbleibt, zum Wohle der Betriebe einen vernünftigen Tarifvertrag auf den Weg zu bringen, ohne dass dies mit irgendwelchen Schattendiskussionen zu Gesetzesnovellierungen kollidiert.

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