Tarif – ZDS kämpft für seine Tarifautonomie
Liebe Kolleginnen und Kollegen,das Schornsteinfegerhandwerk erlebt momentan einen scheinbar unüberwindbaren Konflikt zwischen den beiden Sozialpartnern. Die Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes stellt die Kompromissbereitschaft beider Verbände auf eine harte Probe. Und je näher die Abstimmung über das Gesetz im Bundestag rückt, desto mehr entsteht der Eindruck gegenüber den Mitgliedern, dass kein Ende des Konflikts in Sichtweite ist. Dieses Paradoxon hat vorerst einen neuen Höhepunkt: Die Tarifverhandlungen sind unterbrochen!
Umso mehr haben wir uns im ZDS auf die Tarifverhandlung in diesem Herbst gefreut, da dies augenscheinlich die Hauptaufgabe einer Gewerkschaft und des Zentralinnungsverbands sein sollte. Ein gemeinsamer Tarifvertrag im Schornsteinfegerhandwerk ist im Interesse beider Verbände und sollte in den Betrieben den Frieden wahren. Denn wir wissen, in unserer Struktur der Zwei-Personen-Betriebe gestaltet sich eine Lohnverhandlung oft schwierig.
Aber leider ist unsere Befürchtung wahr geworden: Die Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes hat einen großen Einfluss auf die diesjährige Tarifverhandlung. Warum? – Der ZIV hat aufgrund der Ungewissheit, wie sich die Inhalte des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes nach der Novellierung gestalten, die Tarifverhandlung abgebrochen und auf einen Termin nach dem 20. Dezember verwiesen. Das wäre jener Tag, an dem mit der Unterschrift des Bundespräsidenten das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz mit dem wahrscheinlichen Datum des Inkrafttretens zum Anfang des nächsten Jahres veröffentlicht wird. Vorausgesetzt, der Bundestag stimmt Mitte November für den Entwurf und die Bundesländer haben im Zuge der Anhörung im Bundesrat keine Einwände vorzubringen. Aufgrund der nachfolgenden Feiertage nach dem 20. Dezember wäre dann ein Abschluss eines neuen Tarifvertrages zum 1. Januar ausgeschlossen und die Verhandlungen würden erst im nächsten Jahr in der notwendigen Tiefe weitergeführt werden.
Grund war ein Versprechen des Wirtschaftsministeriums in der Begründung des Entwurfs des Gesetzes: die Lohnerhöhung für die angestellten Meisterinnen und Meister, die sich bei den zuständigen Behörden als Stellvertreter für ihren Arbeitgeber eintragen lassen. Arbeitgeber im hoheitlichen Bereich zu entlasten, war das angestrebte Ziel des Zentralinnungsverbandes. Nun aber diskutiert die Politik über eine weitere Entlastung für die Kehrbezirksinhaber: die Verlängerung der Feuerstättenschau von durchschnittlich 3,5 Jahre auf 5 Jahre. Ob man nun als Mitglied, sei es als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, für oder gegen die Intervallverlängerung ist oder die Stellvertreterregelung gleichzeitig unterstützt oder ablehnt, ist aber Folgendes nicht von der Hand zu weisen:
Eine Gesetzesnovellierung hat einen direkten Einfluss auf eine Tarifverhandlung. Davor haben wir als ZDS bereits in der ersten Stellungnahme gewarnt: Der Staat darf sich nicht in eine Tarifverhandlung einmischen. Und nun passiert genau das.
Bei einem Vorschlag für eine Lohnerhöhung mit Einführung einer umstrittenen Stellvertreterregelung ist das leider in Kauf genommen worden. Auch wenn dies nur indirekt geschehen ist, weil der Arbeitgeberverband erst garantierte Einnahmen aus dem hoheitlichen Bereich mit der Lohnerhöhung verbindet. Aber sollte man nicht zehn Jahre nach der Abschaffung des Monopols bemerken, dass die Arbeitsleistung der Gesellinnen und Gesellen im freien Bereich eingesetzt wird? Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Stellvertreterregelung direkten Einfluss auf die Tarifautonomie von zwei Sozialpartnern nach sich ziehen wird. Und dass auch nicht nur dieses Jahr, sondern auch für die Zukunft! Eine Lohnerhöhung in der neu geschaffenen Lohngruppe, nach der die Stellvertreter ihre Lohnhöhe beziehen, wird somit immer mit einer Erhöhung der hoheitlichen Arbeitswerte verglichen werden. Wenn der AW-Wert nicht erhöht wird, wird die vertretende Person für die Feuerstättenschau keine Lohnerhöhung finanziert bekommen. Ansonsten würde im Umkehrschluss der freie Bereich für die Finanzierung von hoheitlichen Tätigkeiten weiter Einfluss nehmen, und dies kann wohl nicht durch einen Gesetzgeber gewollt werden. Vor einigen Jahren, als alle Tätigkeiten in unserem Beruf dem hoheitlichen Bereich zugeordnet waren, haben beide Verbände einen Tarifvertrag verhandelt, mussten aber im Nachgang die Erhöhung der Arbeitswerte abwarten. Die sogenannte Wirtschaftlichkeitsklausel war damals bereits umstritten, da sie die Tarifautonomie, also die Freiheit der beiden Sozialpartner beim Abschluss eines Tarifvertrages, stark eingeschränkt hat.
Diese Verantwortung für, eine Lohnerhöhung, auch wenn dies nur in einer Tarifgruppe ist, will der ZDS nicht übernehmen. Leider sieht das die Arbeitgeberseite anders. Mit der Unterbrechung der Tarifverhandlung, wohlbemerkt am ersten Verhandlung, hat der ZIV einen Tarifvertrag mit dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz verbunden. Der ZIV verspricht hohe Umsatzeinbußen durch die Verlängerung, aber nur dann, wenn die frei gewordene Arbeitszeit nicht in Freizeit umgewandelt wird. Im freien Markt könnten wir die Umsatzeinbußen auch regenerieren.
„Wir trennen ganz klar zwischen Tarifverhandlung und dem Gesetzgebungsverfahren.“ – Der Beitrag in Social Media beginnt aber mit folgenden Worten: „Bevor das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz nicht verabschiedet ist und wir nicht wissen, ob eine von der Gewerkschaft geforderte Verlängerung der Intervalle der Feuerstättenschau von 3,5 auf 5 Jahre im Gesetz zum Tragen kommt, können wir nicht über Lohnerhöhung oder mehr Urlaub sprechen.“
Hier noch von einer unabhängigen Tarifverhandlung zu sprechen, lässt sich meiner Meinung nach nicht begründen. Willkommen in der Vergangenheit, in der ein Gesetz direkten Einfluss auf eine freie Tarifverhandlung hatte. Man wollte doch nur ein Wort streichen: „persönlich“. Leider wurde es ab dem Zeitpunkt immer unpersönlicher im Schornsteinfegerhandwerk.