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Leitartikel

Transformationsprozess für unser Handwerk

Hannes Martens
Hannes Martens /

Liebe Kolleginnen und Kollegen, innerhalb unseres Handwerks werden zurzeit einige Themen heiß diskutiert, egal ob es den Wegfall der fossilen Energieträger zur Gebäudebeheizung bis 2045 oder den damit einhergehenden Transformationsprozess für unser Handwerk betrifft. Dem Schornsteinfegerhandwerk stehen große Herausforderungen bevor und wir als Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS) begleiten diesen Prozess für unsere Mitglieder.

Ein Thema wird seit ein paar Monaten jedoch wie kein anderes zwischen den Verbänden mit kontroversen Meinungen diskutiert. Die bevorstehende Novelle des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) und die damit wohl einhergehende Lockerung der persönlichen Durchführung von hoheitlichen Tätigkeiten durch die Bevollmächtigten spaltet unser Handwerk. Der ZIV und so mancher Landesinnungsverband fordern schon seit Jahren, dass angestellte Meister im Namen von Bevollmächtigten Feuerstättenschauen und andere hoheitliche Tätigkeiten durchführen können. Der Vorschlag ist – wie man am aktuellen SchfHwG sehen kann – bisher immer gescheitert. Doch warum sollten sich Arbeitgeberverbände für solch eine Änderung einsetzen?

In zahlreichen Gesprächen mit Funktionsträgern aufseiten der Arbeitgeber habe ich schon mehrere Argumente gehört, warum die Änderung eine gute Idee sein soll. Das häufigste Argument war, dass die Änderung des SchfHwG zu einer Entlastung der Betriebsinhaber führe und somit endlich die dringend notwendige Weiterentwicklung der Schornsteinfegerbetriebe stattfinde. Für mich ein vorgeschobenes Argument, da die Weiterentwicklung der Schornsteinfegerbetriebe bereits heute möglich ist. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass mit einer klugen Betriebsstrategie und motivierten Angestellten die Weiterentwicklung zu neuen, zukunftsfähigen Tätigkeitsfeldern jetzt schon realisierbar ist. Dies hat weder etwas mit der Durchführung von hoheitlichen Tätigkeiten durch den Bevollmächtigten zu tun noch mit der immer wieder vorgebrachten – und falschen – Aussage, dass ausschließlich Betriebsinhaber Akquise beim Kunden durchführen können.

Als ein weiteres Argument wird die Steigerung der Attraktivität des Meistertitels im Schornsteinfegerhandwerk genannt. Dabei wird häufig argumentiert, dass mit der Durchführung von hoheitlichen Tätigkeiten im Namen der Bevollmächtigten der Meistertitel endlich eine praktische Anwendung im täglichen Berufsalltag der angestellten Meister erhält und tatsächlich als Mehrwert für die Betriebe genutzt werden kann. Somit würden mehr Gesellen die Weiterbildung zum Handwerksmeister anstreben. Auch diese Argumentation ist aus meiner Sicht auf sehr dünnem Fundament gebaut. Der Handwerksmeistertitel im Schornsteinfegerhandwerk hat noch nie einen so hohen Stellenwert gehabt wie heute. Die Meisterschulen in Deutschland platzen aus allen Nähten und zum Teil müssen willige Meisterschüler bis zu eineinhalb Jahre auf einen freien Platz warten. Weiterhin können die Fähigkeiten und Kenntnisse eines Handwerksmeisters im Betrieb hervorragend eingesetzt werden, egal ob es Personal- oder Materialplanung, ob es die Akquise und der Aufbau von neuen Tätigkeitsfeldern im Betrieb oder die Betreuung von privaten sowie Gewerbekunden ist. Wenn die Richtung vom Betriebsinhaber vorgegeben wird, kann ein Handwerksmeister heute schon einen erheblichen Mehrwert für den Betrieb bieten. Ich würde sogar so weit gehen, dass gute angestellte Meister der Motor für die Weiterentwicklung von Schornsteinfegerbetrieben sind.

Das Argument, dass sich angestellte Meister auf eine bevorstehende Bewerbung auf einen Kehrbezirk vorbereiten und „üben“ können, wird ebenfalls oft vorgebracht. Ich bin fest davon überzeugt, dass Schornsteinfegermeister die fachliche Kompetenz besitzen, um hoheitliche Tätigkeiten durchzuführen. Wenn frisch bestellte Bevollmächtigte überhaupt Probleme in den ersten Jahren ihrer Selbstständigkeit haben, dann liegen diese nicht in der fachlichen Durchführung von hoheitlichen Tätigkeiten, sondern vielmehr im betriebswirtschaftlichen Bereich.

Keines der bisher in Gesprächen oder Artikeln vorgebrachten Argumente rechtfertigt es aus meiner Sicht, unser SchfHwG dahingehend zu ändern, dass angestellte Meister hoheitliche Tätigkeiten durchführen. Im Gegenteil: Ich finde es gefährlich für unser Handwerk und bin davon überzeugt, dass die Attraktivität des Meistertitels dadurch eher Schaden nimmt. Wenn wir ausgebildeten Meistergesellen statt der eigenständigen Organisation von Personal- oder Materialplanung, der Mitentwicklung von zukünftigen Tätigkeitsfeldern in den Betrieben und der Akquise von neuen Kunden und Aufträgen die Durchführung von hoheitlichen Tätigkeiten an Feuerstätten mit fossilen Energieträgern anvertrauen, ist dies kein Anreiz dafür, den Meistertitel zu erwerben.

Wir als ZDS setzen darauf, dass die Weiterentwicklung unseres schönen Handwerks im privatwirtschaftlichen Bereich unter Einbindung der dort Angestellten erfolgt. Wir haben bereits heute das Wissen und die Fertigkeiten, die Transformation eines Traditionsberufs zu schaffen, und müssen es nur anpacken. Ein Weg über die Veränderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes mit der Zielsetzung, dass angestellte Meister die hoheitlichen Tätigkeiten durchführen dürfen, ist der gänzlich falsche und setzt nicht nur falsche Prioritäten, sondern birgt auch viele Gefahren in sich.

Regionalsekretär
Hannes Martens

Innovationszentrum Schornsteinfegerhandwerk

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