Gerechter Lohn: Vom ZDS Gründungsgedanken zur Tarifpartnerschaft

Wir kämpfen für gerechte Löhne und faire Bezahlung. Tatsächlich kam es nach Jahren der Lohnauseinandersetzungen einzelner Gesellenvereinigungen im Jahr 1907 zur Gründung des ZDS. Die Gründungsgedanken "Lohn & Tarif" sind Teil der DNA unseres Verbands geblieben. Dein ZDS setzt sich als Tarifpartner für verbesserte Einkommensverhältnisse im Schornsteinfegerhandwerk ein: Hier findest du stets alle wichtigen Informationen dazu.

Wagen wir einen beeindruckten Blick zurück: Über viele Generationen hinweg hat sich der ZDS in unzähligen Verhandlungen und teilweise mit Arbeitskämpfen und Demonstrationen stets für die Rechte seiner Mitglieder eingesetzt. Als Zentralverband haben wir bereits im Jahr 1920 die ersten Bundestarifverträge mit dem Zentralinnungsverband geschlossen. So wie alles begann, ist es im Kern auch heute noch, denn seit dieser Zeit setzen wir uns für eine Verbesserung der Einkommensverhältnisse und einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen (Arbeits- & Gesundheitsschutz) unserer Mitglieder ein. Ein Einsatz, der viel erreicht hat, denn der heutige Bundestarifvertrag im Schornsteinfegerhandwerk bildet ein Gesamtwerk der Tarifauseinandersetzungen seit der Gründung des ZDS.

Die Erfolge, welche dadurch erzielt wurden, können sich heutzutage durchaus sehen lassen. Alleine in der jüngsten Vergangenheit konnte der ZDS den Bundestarifvertrag maßgeblich zum Wohle seiner Mitglieder gestalten.

Eines ist klar, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir werden uns auch in den kommenden Jahren für eine konkrete Verbesserung der Einkommensverhältnisse und des Arbeits- & Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten im Schornsteinfegerhandwerk einsetzen.

Einige wichtige Beispiele:

Angesiedelt ist die PKS bei der Bayerischen Versorgungskammer. Dort, wo seit jeher auch die Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfeger (VDBS) angesiedelt ist, haben die Sozialpartner im Schornsteinfegerhandwerk die Pensionskasse der Schornsteinfeger gegründet. Im Bundestarifvertrag ist eine Einzahlung des Arbeitgebers in Höhe von 2% der Beitragsbemessungsgrenze vereinbart.

Mit Inkrafttreten des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Jahr 2007 wurde die Monopolstruktur im Schornsteinfegerhandwerk aufgelöst. Zwar war im Gesetz eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen, dennoch befand sich angegliedert an die umfassende Reform vieles im Umbruch für die schwarze Zunft. Die Angst, dass plötzlich Schornsteinfegergesellen aus dem europäischen Ausland als günstige Arbeitskraft nach Deutschland kommen würden, war sehr hoch. Dies hätte zur Folge gehabt, dass sich die angestellten Schornsteinfeger, welche nach Tariflohn bezahlt werden in einer wesentlich schlechteren Rolle wiedergefunden hätten. Vielleicht sogar um ihren Arbeitsplatz hätten bangen müssen. Und es hätte zur Folge gehabt, dass die Preispolitik im Schornsteinfegerhandwerk fast ausschließlich über die Lohnkosten abgebildet worden wäre. Heute wissen wir, dass es nicht einmal eine Hand voll Schornsteinfegergesellen waren, die vom europäischen Ausland nach Deutschland gekommen sind. So können die hiesigen Angestellten durchatmen und müssen keine Konkurrenz zu ihrem Tariflohn befürchten. Was jedoch geblieben ist, ist dass es in einigen Teilen Deutschlands, in denen der ZDS strukturell nicht so stark aufgestellt ist, die Preise tatsächlich über den Lohn der Mitarbeiter kalkuliert werden. Lohndumping für günstige Preise am Markt zu haben und dadurch den umliegenden Schornsteinfegerbetrieben Konkurrenz zu machen, ist leider keine Seltenheit in manchen Bereichen unseres Handwerks.

Daher haben wir die Forderung nach einem Mindestlohn in unserem Handwerk gestellt. Nachdem inzwischen auch die Arbeitgebervertreter verstanden haben, dass ein vereinbarter Branchen-Mindestlohn mehr den Betrieben nutzt, als den Beschäftigten, sind sie auf die Forderung eingegangen. Das Ergebnis war ein Zusatztarifvertrag zur Regelung des Mindestentgeltes für Arbeitnehmer /-innen im Schornsteinfegerhandwerk und trat am 01.01.2011 in Kraft. Dieser wurde nach einigen klarstellenden Änderungen mit Antragstellung vom 14.03.2014 der Tarifvertragsparteien im Schornsteinfegerhandwerk vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ab 01.01.2014 für allgemeinverbindlich erklärt.

Mit Inkrafttreten des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Jahr 2007 wurde den Lehrlingskosten-Ausgleichskassen (LKAK), welche bei den einzelnen Innungen bzw. Landesinnungsverbänden angesiedelt war, die gesetzliche Rechtsgrundlage entzogen. Es war klar, dass die LKAK’s nicht weitergeführt werden können. Es ist aber auch klar, dass durch die Kleinstbetriebsstrukturen im Schornsteinfegerhandwerk es zu massiven Nachwuchsproblemen kommen wird, wenn keine überbetriebliche Ausbildung stattfindet. In kleinen Betrieben kann ausgebildet werden. Doch die Wahrscheinlichkeit, dass der Auszubildende nach Beendigung seiner Lehrzeit übernommen wird, ist sehr gering.

Die meisten Schornsteinfegerbetriebe bilden nicht für den eigenen Betrieb aus, sondern für das Schornsteinfegerhandwerk. Daher ist es notwendig, dass die Ausbildung solidarisch von allen Schornsteinfegerbetrieben finanziert wird. Denn jeder Betrieb in unserem Handwerk kann von der Ausbildungsbereitschaft eines anderen Betriebes profitieren. Das sichert unseren Nachwuchs und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen.

Um ein System zu schaffen, dass annähernd an das der gesetzlichen Vorgaben nach dem alten Schornsteinfegergesetz herankommt, schlossen die beiden Tarifvertragsparteien im Schornsteinfegerhandwerk einen Tarifvertrag zur Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk. Der erstmals am 24.09.2012 unterzeichnete Tarifvertrag wurde mit Antragstellung vom 01.10.2012 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum 01.11.2012 für allgemeinverbindlich erklärt. Daraufhin haben die beiden Verbände (ZDS und ZIV) eine gemeinsame Einrichtung zur Ausbildungsumlagefinanzierung in Form einer nicht gewinnorientieren GmbH gegründet, die Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk (AKS). Diese nahm am 01.01.2013 ihren Geschäftsbetrieb auf.

Seit der Wiedervereinigung des ZDS mit dem ZDS der DDR herrschte Ungleichheit bei der Bezahlung der angestellten Schornsteinfeger. Als ZDS stehen wir seit jeher dafür ein, dass die Beschäftigten für die gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten müssen. In den neuen Bundesländern war die ungleiche Bezahlung in den ersten Jahren dem Umstand geschuldet, dass die wirtschaftliche Lage in Ost- und Westdeutschland stark unterschiedlich geprägt war. Doch mit dem Zusammenwachsen in der Bundesrepublik Deutschland war die Voraussetzung für gleiche Löhne im Schornsteinfegerhandwerk gegeben. Im Bundestarifvertrag für das Schornsteinfegerhandwerk 2006/2007 zeigte sich das so, dass wir mit unserem Sozialpartner vereinbaren konnten, dass sich die Löhne in Ost und West bis zum Jahr 2016 angleichen sollen.

Im guten Glauben an die Einhaltung des Versprechens unserer Arbeitgeber mussten wir als ZDS im Jahr 2016 leider feststellen, dass eine Angleichung der Löhne nicht erfolgt ist. Um diesem Missstand ein Ende zu bereiten, haben wir als Hauptforderung der Tarifrunde „Wir wollen’s FAIR!“ die Angleichung der Löhne in Ost und West aufgestellt. Schließlich haben sich nach fast 30 Jahren der Wiedervereinigung die Lebenshaltungskosten angepasst. Und auch die Preise für Schornsteinfegertätigkeiten unterscheiden sich kaum noch zwischen den Bundesländern. Wenn es ein Gefälle gibt, dann zwischen Land- und Stadtregionen. Nicht aber ein Gefälle nach Bundesland. Hinzu kommt die Tatsache, dass der ZDS in den Jahren nach der Jahrtausendwende in den neuen Bundesländern stark an Zuwachs gewonnen hat. Es waren harte und zähe Verhandlungen. Am Ende konnten wir unsere Forderung nach einem Angleich der Löhne im Bundestarifvertrag für das Schornsteinfegerhandwerk 2018-2020 umsetzen. Der Zentralinnungsverband gab schlussendlich nach und willigte ein, die Löhne bis zum Jahr 2020 in allen Bundesländern an das Niveau der alten Bundesländer anzugleichen. Nur mit dem Druck der ZDS Mitglieder in den neuen Bundesländern und der Solidarität der ZDS Mitglieder in den alten Bundesländern war dieser wichtige Tarifabschluss möglich. Wir zeigten, dass es nur einen ZDS gibt. Und dass wir für unsere Rechte kämpfen.

Die Jahre von 2006 bis 2013 waren für die tarifliche Entwicklung im Schornsteinfegerhandwerk sehr düstere Jahre. Wir wussten, dass es mit dem Wegfall des Monopols weitreichende Änderungen in unserem Handwerk geben wird. Wir wussten nur nicht, wie sich die Änderungen auswirken würden. Die Betriebsinhaber waren verfolgt von Existenzängsten. Was zur Folge hatte, dass die Bereitschaft einer Lohneerhöhung zuzustimmen nahezu bei null lag. Selbst ein groß angelegter Streik im Jahr 2008 in drei Bundesländern brachte nur überschaubaren Erfolg mit sich. Und zugegebener Maßen übertrug sich die Angst um unser Handwerk auch auf unsere Mitglieder, deren Bereitschaft nach einer Lohnerhöhung zunehmend geringer wurde. Nichts desto trotz haben wir in den Jahren 2006 bis 2020 Lohnerhöhungen in unserem Bundestarifvertrag verbuchen können. Mit knapp 18 % Lohnsteigerung in den zurückliegenden Jahren liegen wir im Durchschnitt der Lohnerhöhungen im Vergleich anderer Tarifabschlüsse.

Bei den Tarifverhandlungen zu einem Bundestarifvertrag für das Schornsteinfegerhandwerk ab 2018 wurde von den Arbeitgebervertretern die Forderung aufgestellt, einen Zusatztarifvertrag zur Regelung der kollegialen Arbeitnehmerüberlassung zu schließen. Lange waren uns die Gründe für die Forderung nicht plausibel. Und auch heute noch ist die Notwendigkeit eines solchen Zusatztarifvertrages sehr fraglich, da es wesentlich einfachere Möglichkeiten gibt, sich gegenseitig auszuhelfen. Da dieser Zusatztarifvertrag für die Beschäftigten im Schornsteinfegerhandwerk weder Vor- noch Nachteile mit sich bringt, haben wir im Rahmen der Tarifverhandlungen dieser Forderung zugestimmt und am 07.12.2017 diesen Tarifvertrag mitunterzeichnet.

Der Tarifvertrag zur Regelung der kollegialen Arbeitnehmerüberlassung beinhaltet die Grundlage für die Überlassung von Arbeitnehmern an einen anderen Betrieb. Umgangssprachlich ist im Schornsteinfegerhandwerk von „Aushilfe“ die Rede. Der Tarifvertrag findet allerdings nur Anwendung, wenn der Mitarbeiter, der an einen anderen Betrieb ausgeliehen werden soll, von Kündigung oder Kurzarbeit bedroht ist. Beides muss in jedem Fall der Agentur für Arbeit angezeigt und belegt werden. In der Praxis tritt dieser Fall so gut wie nie auf. Denn selbst wenn zum Jahresende die Auftragsbücher leer sind - im Schornsteinfegerhandwerk sprechen wir dann davon, dass der Bezirk abgearbeitet ist – kann dem Arbeitnehmer nur unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Im Regelfall normalisiert sich die Auftragslage mit dem Jahreswechsel und der Betriebsinhaber ist froh, wenn er einen engagierten und motivierten Mitarbeiter wieder in die Ortschaften entsenden kann, um dort die anfallenden Tätigkeiten wieder zu verrichten. Sollte es in einem Betrieb zu personellen Engpässen kommen, so empfiehlt sich sicherlich, benachbarte Betriebe um Hilfe zu bitten (Aushilfe). Um dies rechtssicher und unkompliziert umzusetzen ist die „Subunternehmer-Regelung“ meist die beste Variante. Der andere Betrieb verrichtet im Namen des zuständigen Betriebes alle Tätigkeiten und stellt hinterher für die verrichteten Arbeiten eine Rechnung.

Zukunft durch Bildung

Bildung und Ausbildung

Schon die Gründerväter der ZDS erkannten, dass der Zugang aller Kolleginnen und Kollegen zu bestmöglicher Ausbildung und Bildung entscheidend ist, um mehr Mitspracherecht, Chancengerechtigkeit und Lohngerechtigkeit zu erstreiten. Bestmögliche Berufsbildung betrachten wir im ZDS bis heute als Kernaufgabe, der wir mit vielen Initiativen und Angeboten im Rahmen unserer gewerkschaftlichen Arbeit nachkommen.

Dein ZDS - Dein Verband

Offen & informativ: ZDS Aufbau

Erfolg, so heißt es, ist organisierbar: Der ZDS kämpft und arbeitet für das Schornsteinfegerhandwerk und bessere Arbeitsbedingungen für ZDS-Mitglieder. Um dafür bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen, orientiert sich unser Einsatz an klaren Zielen, konkreten Aufgabengebieten und entscheidend wichtigen Themen: Die wichtigen Kompetenz-Cluster oder Referate sind die organisatorischen Voraussetzungen für unseren Erfolg als Verband.

Innovationszentrum Schornsteinfegerhandwerk

Für die Zukunft unseres Berufs

Seit 1907: Solidarisch engagiert. Gemeinsam stark.

Die Säulen des ZDS