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Energie

Änderung des Klimaschutzgesetzes

Blog Artikel /

Am 31.08.2021 ist die Änderung für das Klimaschutzgesetz in Kraft getreten. Bis 2030 sollen unter anderem die CO2-Emissionen, vor allem im Bereich der Energiewirtschaft, der Industrie, im Verkehrssektor, im Gebäudebereich und in der Landwirtschaft, 65 Prozent niedriger sein als 1990. Außerdem wird die Erreichung der Treibhausgasneutralität von 2050 auf das Jahr 2045 vorgezogen.

Die Klimaziele werden ab sofort durch Monitoring überprüft. Um die Ziele, Maßnahmen und Trends zu überprüfen, wird der Expertenrat für Klima alle zwei Jahre ein Gutachten erstellen. Die Bundesregierung wird sofort einschreiten, wenn die angepeilten Ziele nicht erreicht werden. Mit der Änderung sollen auch sogenannte natürliche Senken gestärkt werden. Darunter versteht man den Schutz von natürlichen Ökosystemen wie Wäldern und Mooren, die für die Bindung der Restemissionen von Treibhausgasen unverzichtbar sind.

Von der Regierung wurde für die Maßnahmen ein 8-Milliarden-Euro-Sofortprogramm beschlossen, um vor allem kurzfristig wirkende Maßnahmen zu fördern. Darunter fällt auch die Gebäudesanierung.

Weg zur Klimaneutralität

Die Bundesregierung schafft mit dem novellierten Klimaschutzgesetz nicht nur mehr Generationengerechtigkeit, sondern auch mehr Planungssicherheit. Der Weg zur Klimaneutralität ist nun noch detaillierter festgelegt. Die Meilensteine im Überblick:

  • Kabinettsbeschluss zum Klimaschutzgesetz 12.05.2021: Anhebung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2023 bis 2030 und gesetzliche Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040
  • 2024: Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2031 bis 2040
  • Spätestens 2032: Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2041 bis 2045
  • 2034: Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die letzte Phase bis zur Treibhausgasneutralität von 2041 bis 2045

Anlage 2 (zu § 4)
Zulässige Jahresemissionsmengen

Jahresemissionsmenge
in Mio. Tonnen CO2-Äquivalent

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

2029

2030

Energiewirtschaft

280

 

257

 

 

 

 

 

 

 

175

Industrie

186

182

177

172

168

163

158

154

149

145

140

Gebäude

118

113

108

103

 99

 94

 89

 84

 80

 75

 70

Verkehr

150

145

139

134

128

123

117

112

106

101

 95

Landwirtschaft

 70

 68

 67

 66

 65

 64

 63

 61

 60

 59

 58

Abfallwirtschaft und Sonstiges

  9

  9

  8

  8

  7

  7

  7

  6

  6

  5

  5

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzgesetz-2021-1913672

Was bedeutet diese Änderung für unser Handwerk?

Da auch im Gebäudesektor die CO2-Emissionen deutlich gesenkt werden sollen, müssen wir davon ausgehen, dass die Installationen der Heizungen mit fossilen Brennstoffen vor allem im Neubau stetig weniger werden. Ein großer Schritt wurde bereits mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes umgesetzt, indem man ein Einbauverbot von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 vorsieht. Schauen wir uns einige Nachbarländer von Deutschland an, gibt es bereits festgesetzte Ziele, auch Gasheizungen zu verbieten. Wir können davon ausgehen, dass auch uns diese Maßnahmen irgendwann treffen werden. Deshalb ist es wichtig, dass wir in den kommenden Jahren stetig unser Handwerk weiterentwickeln, um uns unabhängiger von unseren „klassischen Tätigkeiten“ zu machen. Das Positive ist, dass wir damit nicht überrascht werden, sondern durch dieses Gesetz eine genaue Zeitangabe für große Änderungen in unserem Handwerk bekommen.

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